Landesfischereigesetze -  Ausbringen der Montagen mit dem Boot...

Vielleicht sollte man bei Fragen in dieser Richtung,überhaupt mal sagen,in welchen Gewässern man Angeln will.
Denn eins ist doch klar.
Es gibt keine Deutschlandweit einheitliche Regelung.
Während es bei unseren Gewässern im LAVB ja noch eine gemeinsame Gewässerordnung gibt,wo es aber an einigen Gewässern ,noch Extra Regelungen geben kann,,ist es in anderen Bundesländern schon wieder schwieriger.
Da macht jeder Verein,Verband seine eigene Regelung.
Deshalb kann man keine pauschale Aussage treffen.
@ Armin
Was mir dabei nun leider nicht einleuchtet ist, warum darf ich denn die Montagenicht mit dem Boot rausbringen aber trotzdem vom Boot aus angeln.
Ist ebend nicht Jacke wie Hose.
Ich habe es schon mal versucht zu erklären.
Sicher gibt es Angler die es Im Rahmen des vernünftigen (ohne andere Angler einzuschränken) nutzen würden.
Aber Leider,gibt es auch viele,die dann Ihre Montagen,dort hin fahren,wo es Ihnen passt,seis in 300m Entfernung.
Von Links nach Recht usw.
Um das zu vermeiden,vielen Anglern die Möglichkeit zu geben,die Gewässer gleichzeitig zu Nutzen,ist das ein Grund für diese Regelung.
Darf ich ein Boot benutzen,kann ich doch schon an die Stellen fahren,wo ich mit Werfen nicht hinkomme.
Dann kann ich doch dort Ankern und Angeln.Wozu dann noch weiter wegfahren.
Damit haben andere Angler die kein Boot nutzen,immer noch zeitgleich die Möglichkeit auch im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu Angeln.
Ist doch OK.
Wozu ich ein Futterboot brauche,wenn ich eh nicht auf 200-300m meine Montage schaffe zu werfen,ist mir auch unklar.
Angle ich bei 60-100m ,sollte ich auch in der Lage sein,ohne Futterboot mein Anfutter hinzubringen.
Schaffe ich es nicht,Pech gehabt.
 
Also ist es geduldet, da nicht explizit geregelt?
Prinzip: Kein Kläger, kein Richter!
Ich werf meine Montage u. U. nicht, aber ich angel vom Ufer aus?


Meine Frage deshalb, weil ich schon an einigen Gewässern fischen war,
an denen zwar nicht Futterboote untersagt waren, aber wohl das Ausbringen
des Köders mit Hilfsmitteln.
Da war dann aber auch wieder die Frage offen, ob ich nur meinen Hakenköder nicht
ausbringen darf oder ob sich das dann auch auf das Anfüttern bezieht, weil Anfüttern
war in einem gewissen, aber sehr großzugigem Rahmen erlaubt.

Wobei aber auch bemerkt werden muss, dass der Allgemeingebrauch des Gewässers
ein Betreiben eines Modellbootes ermöglicht, solange es nicht durch einen
Verbrennungsmotor angetrieben wird.

Widerspruche über Widersprüche.

Man sollte aber nicht den Fehler begehen, das alles automatisch erlaubt
ist was nicht in der Gewässerordnung steht.
Oder alles erlaubt ist was nicht verboten ist.
Davon kann man eben nicht immer ausgehen.
Ich wurde auch schon mal negativ angesprochen als ich mit einem
großen aufgeblasenem Luftballon fischte um meinen Köderfisch
mit dem Wind an die gegenüberliegende, etwa 250 Meter entfernte
Schilfkante zu bringen.
Auf der anderen Seite war ein Betretungsverbot des Ufers.
Es war ein Fischereiaufseher aus dem Verein.
Da stand auch nix in der GO.
Trotzdem nicht erlaubt.
Gruss Armin
 
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