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Torsten1
Gast
Vielleicht sollte man bei Fragen in dieser Richtung,überhaupt mal sagen,in welchen Gewässern man Angeln will.
Denn eins ist doch klar.
Es gibt keine Deutschlandweit einheitliche Regelung.
Während es bei unseren Gewässern im LAVB ja noch eine gemeinsame Gewässerordnung gibt,wo es aber an einigen Gewässern ,noch Extra Regelungen geben kann,,ist es in anderen Bundesländern schon wieder schwieriger.
Da macht jeder Verein,Verband seine eigene Regelung.
Deshalb kann man keine pauschale Aussage treffen.
@ Armin
Ich habe es schon mal versucht zu erklären.
Sicher gibt es Angler die es Im Rahmen des vernünftigen (ohne andere Angler einzuschränken) nutzen würden.
Aber Leider,gibt es auch viele,die dann Ihre Montagen,dort hin fahren,wo es Ihnen passt,seis in 300m Entfernung.
Von Links nach Recht usw.
Um das zu vermeiden,vielen Anglern die Möglichkeit zu geben,die Gewässer gleichzeitig zu Nutzen,ist das ein Grund für diese Regelung.
Darf ich ein Boot benutzen,kann ich doch schon an die Stellen fahren,wo ich mit Werfen nicht hinkomme.
Dann kann ich doch dort Ankern und Angeln.Wozu dann noch weiter wegfahren.
Damit haben andere Angler die kein Boot nutzen,immer noch zeitgleich die Möglichkeit auch im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu Angeln.
Ist doch OK.
Wozu ich ein Futterboot brauche,wenn ich eh nicht auf 200-300m meine Montage schaffe zu werfen,ist mir auch unklar.
Angle ich bei 60-100m ,sollte ich auch in der Lage sein,ohne Futterboot mein Anfutter hinzubringen.
Schaffe ich es nicht,Pech gehabt.
Denn eins ist doch klar.
Es gibt keine Deutschlandweit einheitliche Regelung.
Während es bei unseren Gewässern im LAVB ja noch eine gemeinsame Gewässerordnung gibt,wo es aber an einigen Gewässern ,noch Extra Regelungen geben kann,,ist es in anderen Bundesländern schon wieder schwieriger.
Da macht jeder Verein,Verband seine eigene Regelung.
Deshalb kann man keine pauschale Aussage treffen.
@ Armin
Ist ebend nicht Jacke wie Hose.Was mir dabei nun leider nicht einleuchtet ist, warum darf ich denn die Montagenicht mit dem Boot rausbringen aber trotzdem vom Boot aus angeln.
Ich habe es schon mal versucht zu erklären.
Sicher gibt es Angler die es Im Rahmen des vernünftigen (ohne andere Angler einzuschränken) nutzen würden.
Aber Leider,gibt es auch viele,die dann Ihre Montagen,dort hin fahren,wo es Ihnen passt,seis in 300m Entfernung.
Von Links nach Recht usw.
Um das zu vermeiden,vielen Anglern die Möglichkeit zu geben,die Gewässer gleichzeitig zu Nutzen,ist das ein Grund für diese Regelung.
Darf ich ein Boot benutzen,kann ich doch schon an die Stellen fahren,wo ich mit Werfen nicht hinkomme.
Dann kann ich doch dort Ankern und Angeln.Wozu dann noch weiter wegfahren.
Damit haben andere Angler die kein Boot nutzen,immer noch zeitgleich die Möglichkeit auch im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu Angeln.
Ist doch OK.
Wozu ich ein Futterboot brauche,wenn ich eh nicht auf 200-300m meine Montage schaffe zu werfen,ist mir auch unklar.
Angle ich bei 60-100m ,sollte ich auch in der Lage sein,ohne Futterboot mein Anfutter hinzubringen.
Schaffe ich es nicht,Pech gehabt.