Landesfischereiverordnungen -  Zurücksetzten von Fischen (Schonzeit)

In Brandenburg heißt es:
§ 3 Zurücksetzen von Fischen

(1) Untermaßige Fische oder während der Schonzeit mit der Handangel gefangene Fische sind unverzüglich schonend in das Fanggewässer zurückzusetzen. Haben die Fische den Haken tief geschluckt, ist vor dem Zurücksetzen die Schnur in Höhe der Kopfspitze zu durchtrennen.

(2) Mit anderen Fanggeräten gefangene untermaßige oder der Schonzeit unterliegende Fische müssen unverzüglich nach dem Fang sorgfältig aus dem Fanggerät gelöst und in das Fanggewässer zurückgesetzt werden, wenn sie noch lebensfähig sind.

Demnach bliebe einem in der Mark nichts weiter als die Schnur zu kappen und den Fisch zurückzusetzen, wenn mans streng nimmt. Einen anderen Paragraphen, der was anderes besagt, habe ich auf die schnelle nicht gefunden.
 
Moin!
Zwei Vorschriften, egal, welches LFG sie vorschreibt, halte ich persönlich für einen großen... naja, sagen wir Irrtum:
Erstens führt kaum ein Angler einen Spaten oder sonstiges Grabegerät mit sich. Vergraben eines verangelten Fisches entfällt also meist. Allein deshalb ist eine solche Vorschrift schon kaum zu befolgen.
Zweitens: einen verangelten, jungen Zander (nur als Beispiel) mit vor dem Maul abgeschnittener Schnur zurück zu setzen, ist für mich Tierquälerei, denn er stirbt auf jeden Fall (so meine Erfahrung). Bei anderen Raubfischen ist es nicht viel anders. Sie sind nunmal sehr empfindlich u. eine geringfügige Verletzung im Rachenbereich reicht meist schon aus. Was geschieht also, wenn man diese Vorschrift befolgt ? Der Fisch verreckt jämmerlich!! Nein, dann ist das Abschlagen doch wesentlich humaner u. weniger mit Quälerei verbunden. Wenn man dann den Fisch zerschneidet u. wieder dem Gewässer zuführt, ist das mit Sicherheit zweckmäßiger und auch waidmännischer, denn der Fisch leidet dabei weitaus weniger u. darauf kommt es m. E. an. Allgemein bin ich nicht derjenige, der eine Verordnung oder gar ein Gesetz wissentlich bricht, aber in einem solchen Fall würde ich es auf eine Anzeige ankommen lassen u. ich glaube, daß ich gute Chancen hätte, da vor Gericht Recht zu bekommen.
Gruß
Eberhard
 
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