Moin,
Micha du hast meinen Beitrag nicht so verstanden wie er gemeint war. Ich schließe mich nicht der Argumentation an, im Gegenteil. Mir ist auch klar, dass die Anpassungen der Hessischen Fischereigesetze aus einer Denke der "Ökotraumwelt" heraus entstanden sind. Diese Art von Fundamentalismus lehne ich ab weil das die Sicht auf das Große und Ganze zu sehr einschränkt. Jeder Eingriff in das Ökosystem hat Konsequenzen - Verbote ebenso wie bspw. unbedachtes Freisetzen von Lebensformen egal welcher Art. Der Zander wird auch nicht als invasive Art gesehen, sondern nur als gebietsfremd.
Das ist schon deshalb ein Unterschied, weil eine invasive Art durchaus auch ohne menschliches Zutun einwandern kann, während gebietsfremde Arten auch ausschließlich durch den Mensch eingeführt worden sein können. Schwer zu verhindern, dass sich Vögel wie die Nilgans oder die Kanadagans bei uns einnisten und dadurch die Lebensgrundlage für einheimische Vögel verschlechtern. Würde aber bspw. der Schwarzbarsch freigesetzt werden, hätten wir es mit einer Art zu tun, die ohne menschliche Hilfe den Weg in deutsche Gewässer nie gefunden hätte.
Beispiel Karpfen: als klar war, dass der Fisch sich hervorragend domestizieren lässt und damit als leicht verfügbare Nahrungsquelle zur Verfügung steht, war es naheliegend und vernünftig das auszunutzen. Auch heute ist die reine Karpfenwirtschaft ökologisch neutral bis positiv. Zum Problem wird der Fisch erst dann, wenn er aus anderen Gründen als der Aufzucht zum Speisefisch besetzt wird. Mit der Regenbogenforelle verhält es sich ähnlich - Studien die "nachgewiesen" haben, dass der Besatz von ReFos keinen Einfluß auf heimische Bachforellenstämme haben, sind mir nicht bekannt. Vielleicht kannst du ja mal eine Quellenangabe dazu posten.
Der Zander konkurriert selbstverständlich mit anderen Arten um Lebensraum und Nahrung. Das alleine kann aber kein Argument sein - man muss auch sehen, ob es Konsequenzen für "einheimische" Arten hat. Die sehe ich so nicht und folglich gibt es auch keinen Anlaß hier gesetzgeberisch aktiv zu werden. Es sei denn, man handelt aus "Prinzipienreiterei".
@Fürst, der Gedanke einer selbsterhaltenden Population ist ja nicht der einzige Faktor. In der Gesetzänderung geht es ja nicht nur um Schonzeiten und Mindestmaße, sondern auch darum, den Zander nicht in Gewässer zu besetzen, die nicht abgeschlossen sind. Der tiefere Sinn dahinter ist wohl der Versuch zu verhindern, dass sich der Zander in Systemen ausbreitet, in denen er bisher nicht vorkommt. Auch nach längerem Nachdenken fällt mir dazu nix ein...
Ich glaube nach wie vor, dass die Gesetzänderung rein dogmatischen Gesichtspunkten folgt und nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußt.
Gruß Thorsten