Wie kann ich selektiv auf Raubfische in der Raubfischschonzeit Angeln ?

Naja mit Sachsen befasse ich mich nicht und ich denke mal, Karauschen kann man sehr gut umangeln. Meist ist schon 1 Maiskorn zuviel.

Naja dann geht allen auf den Sack^^ Ich geh lieber angeln da hab ich mehr von, Tüdelü^^
 
Naja mit Sachsen befasse ich mich nicht und ich denke mal, Karauschen kann man sehr gut umangeln. Meist ist schon 1 Maiskorn zuviel.

Naja dann geht allen auf den Sack^^ Ich geh lieber angeln da hab ich mehr von, Tüdelü^^

Und dann groß zittern, hoffen, bangen und zum schluss weinen, wenn die fusion der verbände zb. irgendwas ändert ;)
Aber tüdelü, vom angeln haste mehr :p
 
na ich find die Verbindung sowieso nich gut.... könnte man gerne alles so belassen. Weinen werd ich sicher nicht, davon kannst du ausgehen^^

aber vllt seh ich auch nur nicht durch in diesem wirrwar...ich halt mich da raus und zieh zurück was ich sagte, ihr macht das schon ;) ich bleib lieber auf meinem Gebiet und kümmer mich darum.

Viel Spaß noch beim Diskutieren :)
 
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Hi Andreas,

Also welche Lösung hast du dir vorgestellt? Meine liebste Option ist ja immer noch der mitdenkende und verantwortungsbewußte Angler! Wenngleich wahrscheinlich schiere Utopie!

der mitdenkende und verantwortungsbewußte Angler ist auch mein Ideal und ja, ich glaube auch in der Masse schiere Utopie. Allerdings darf man das Nachdenken auch delegieren bzw. Verantwortlichen überlassen, die etwas von der Materie verstehen.

Leider drängt sich beim Betrachten von manchen Landesfischereigesetzen der Verdacht auf, dass Gesetze nicht immer zielgerichtet formuliert sind. Beispiele sind eine pauschale "Raubfischschonzeit" oder ein generelles Kunstköderverbot (erstaunlicherweise fallen künstliche Fliegen oder Streamer nicht unter Kunstköder). Warum das so ist? Ich glaube da spielt "Bequemlichkeit" des Gesetzgebers eine Rolle ebenso wie der Glaube, man dürfte solche Entscheidungen nicht den Personen überlassen, die für ihre Gewässer verantwortlich sind.
Beispiel: die Hechtschonzeit beginnt in Hessen am 15.02. Und endet am 15.04. - und zwar jedes Jahr und unabhängig von den klimatischen Bedingungen.
Kunstköderverbote gelten z.B. auch nach dem Ende der Schonzeit für Forellen - auch an Gewässern, an denen Hecht und Zander gar nicht vorkommen.

Ich hielte es für viel zielführender, wenn Gewässerbewirtschafter für ihren Verantwortungsbereich je nach den speziellen Gegebenheiten selbst entscheiden könnten. Was konkret spricht denn dagegen? Oder anders formuliert, was spricht denn für die starren Regelungen wie sie im Moment existieren?

Temporäre, selektive Gewässersperrungen? Auch keine Lösung!

Na ja, warum eigentlich nicht?
Damit meine ich nicht Gewässer komplett zu sperren, sondern spezielle Zonen die als Laichgebiete in Frage kommen. Das sind i.d.R. von fachkundigen GWs leicht zu identifizierende Bereiche. Schließlich geht es ja darum, den Laichvorgang als solchen zu schützen. Da kann dann ein Begehungsverbot - ja, auch für Hundebesitzer oder Wassersportler - hilfreich sein.

Zum Schluß noch ein Punkt, der jetzt nicht direkt mit Kunstködern zusammenhängt. Neben den Schonzeiten und Köderverboten wären für mich vor allem die Mindestmaße ein Hebel. Ich verstehe nicht, warum die Mindestmaße oft so ausgelegt sind, dass maßige Fische grade ein einziges Mal die Chance hatten überhaupt am Laichvorgang teilzunehmen, bevor sie legal dem System entnommen werden dürfen.
Mit anderen Worten, es gibt Maßnahmen genug um Bestandschutz zu praktizieren. Dass nicht immer die Möglichkeiten, die theoretisch zur Verfügung stehen genutzt werden, darf man auch dem Gesetzgeber anlasten. Aber es ist offenbar leichter dem Angler weitere Einschränkungen aufs Auge zu drücken, als Kompetenzen abzugeben.
So lange Angler selber um weiteren Einschränkungen betteln, wird sich daran wohl auch nichts ändern.

Gruß Thorsten
 
@Thunfisch

Deine Vorschläge gefallen mir ;)

Bei der Maßnahme mit den Mindestmaßen, würde sich wohl der größte Erfolg mit erzielen lassen. In einer alten "Esox" die ich vor kurzen mal wieder gelesen habe, war nämlich genau davon die Rede! Es wurde ein See beschrieben, an dem keine Schonzeit herrschte, das Mindestmaß für Hechte aber auf 60cm festgelegt wurde. Das Gewässer konnte also das ganze Jahr über, auch mit Kukös, beangelt werden. Trotzdem, brach der Hechtbestand nicht ein, sondern ganz im Gegenteil. Da die Hechte einfach mehrfach ablaichen konnten bevor sie entommen werden durften, hat sich der Bestand eine schön hohe Durchschnittsgröße "erarbeitet". Wohlgemerkt, trotz hohem Angeldruck.

Beim Umsetzten deines Konzepts, also ein hohes Mindestmaß und zusätzlich eine Schonzeit, die am besten noch jährlich neu gelegt werden kann, dürften die Bestände ja förmlich explodieren ;)

LG Tobi
 
Zuletzt bearbeitet:
Guter Ansatz Thunfisch, aber leider bei Teil 1 ein Knackpunkt:

Bei gewässerabhänigen Schonzeiten und temporären Sperrzonen wird es leider das Problem geben, diese auszuweisen. Manche schaffen es ja nicht mal sich bei der Fahrt in ein anderes Bundesland über evtl. andere Vorschriften zu informieren. Viele wären wohl völlig überfordert wenn jeder See andere Vorschriften hat.
Dafür müsste man wohl also auch viel viel mehr kontrollieren und es wäre auch ein Schritt hin zu mehr Bürokratie, mehr Verwaltungsaufwand etc.

Wobei Schutzzonen als solches und ganzjährig ausgewiesen schon wieder mehr Sinn machen. Wenn man z.B. bei einem See ne ganze Bucht sperrt, lässt sich das durch FA vom Wasser gut überwachen, ob Boots oder Uferangler ist da egal, wenn der FA mitm Boot kommt sieht er sie alle. Und keiner kann behaupten er hätte bei einer ganzjährigen Schutzzone von nicht gewusst. Auf der Angelkarte vermerken, dazu ne kopierte Karte auf nem DIN A5 Blatt, fertig.
In diesem Bereich könnten dann alle Arten, egal ob ganzjährig, teilweise oder gar nicht geschont sich in Ruhe entwickeln.
Außerdem könnte man dann in diesen Bereichen auch problemlos den Ufergürtel pflegen, Laichhilfen z.B. für Zander einbringen, etc.
Zumindest auf größeren Seen problemlos machbar, in kleineren Gewässern sicher aufgrund der eh begrenzten Fläche schwieriger.
 
Nur zur Information

Tja, wird schwierig den Stein der Weisen zu finden. Hab was Antikes beim Stöbern im Netz gefunden. :)

Hat mal das Anglerleben östlich der Elbe bestimmt.

ehemalige Binnenfischereiordnung

Man beachte § 13!

Erklärt vielleicht, weshalb der eine oder andere (auch meine Person) nicht soviel Schmerzen mit einer längeren Schonzeit bzw. eingeschränkten Angelarten hat. War halt so.

Soll auch nicht als Diskussiongrundlage dienen! Wirklich nur mal zum draufschauen.

VFA
 
Buh, äh, pfui. keine Raubfischangel bis Ende April. Und am 1.Mai geht auch nicht, weil man da demonstrieren gehen muss. *g Dann lieber so wie jetzt im Land Brandenburg.
Dat Problem ist doch eigentlich gar nicht die Länge der Schonzeit, sondern der nicht funktionierende Verstand etlicher Leute. Wenn sich alle korrekt verhalten würden, gäbs diese Diskussion gar nicht.
 
Ich hielte es für viel zielführender, wenn Gewässerbewirtschafter für ihren Verantwortungsbereich je nach den speziellen Gegebenheiten selbst entscheiden könnten. Was konkret spricht denn dagegen? Oder anders formuliert, was spricht denn für die starren Regelungen wie sie im Moment existieren?

Na ja, warum eigentlich nicht?
Damit meine ich nicht Gewässer komplett zu sperren, sondern spezielle Zonen die als Laichgebiete in Frage kommen. Das sind i.d.R. von fachkundigen GWs leicht zu identifizierende Bereiche. Schließlich geht es ja darum, den Laichvorgang als solchen zu schützen. Da kann dann ein Begehungsverbot - ja, auch für Hundebesitzer oder Wassersportler - hilfreich sein.
Alles spricht dafür, nichts spricht dagegen. Aber die Augen unserer Gewässerwarte möchte ich mal sehen wenn das Realität werden würde.

Ich kenne kaum einen der auch nur annähernd Auskunft über die in seinen Gewässern vorkommenden Wasserpflanzen machen kann. Und jetzt soll der spezialisierte fischereibiologische Regelungen treffen?! :)

Dennoch sollte dies funktionieren.
Zum Schluß noch ein Punkt, der jetzt nicht direkt mit Kunstködern zusammenhängt. Neben den Schonzeiten und Köderverboten wären für mich vor allem die Mindestmaße ein Hebel. Ich verstehe nicht, warum die Mindestmaße oft so ausgelegt sind, dass maßige Fische grade ein einziges Mal die Chance hatten überhaupt am Laichvorgang teilzunehmen, bevor sie legal dem System entnommen werden dürfen.
Mit anderen Worten, es gibt Maßnahmen genug um Bestandschutz zu praktizieren. Dass nicht immer die Möglichkeiten, die theoretisch zur Verfügung stehen genutzt werden, darf man auch dem Gesetzgeber anlasten.
In einer alten "Esox" die ich vor kurzen mal wieder gelesen habe, war nämlich genau davon die Rede! Es wurde ein See beschrieben, an dem keine Schonzeit herrschte, das Mindestmaß für Hechte aber auf 60cm festgelegt wurde. Das Gewässer konnte also das ganze Jahr über, auch mit Kukös, beangelt werden. Trotzdem, brach der Hechtbestand nicht ein, sondern ganz im Gegenteil.
Ja, eine Verlängerung des Mindestmaßes wäre ein Anfang. Das von dir gebrachte Beispiel Blaubarschmann betrifft die "großen Seen" Mecklenburgs, genauer den Bewirtschaftungsbereich der Müritzfischer (keine Hechtschonzeit und Mindestmaß 60cm). Das funktioniert auch gut. Diese Wasserflächen sind groß genug und verfügen über selbsterhaltende Bestände.

Für die kleineren Seen, die ja die meisten von uns beangeln, sehe ich bei einer einseitigen Verlängerung des Schonmaßes allerdings die Gefahr einer genetischen Selektion auf Kleinwüchsigkeit. Soll heißen das langsamwachsende Tiere, die dadurch lange innerhalb des Schonmaßes verbleiben, eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit erlangen als schnellwachsende Exemplare und dadurch stärker ihre Erbanlagen innerhalb des Bestandes verbreiten. Desweiteren werden dadurch gerade die sehr häufig vorkommenden Größenklassen unter Schutz gestellt so daß überproportional viele Hecht zurückgesetzt werden müssen und damit ungewollt verludern könnten.

Besser wäre eine "Küchenfenster"-Lösung, die dann von beiden Seiten ansetzt. Ein Mindestmaß von ca. 50cm und eine maximale Entnahmegröße von ca. 75cm. Dadurch steigen die Überlebenswahrscheinlichkeit der schnellwachsenden Exemplare. Und sobald diese dem engen Entnahmefenster entwachsen sind können diese für lange Zeit zur Verbreitung des "schnellwachsenden Genes" beitragen.


So lange Angler selber um weiteren Einschränkungen betteln, wird sich daran wohl auch nichts ändern.

Gruß Thorsten
:grins :grins :grins :grins
 
Das man einen Fisch auch einmal in seiner Schonzeit an den Haken bekommt kann passieren. Allerdings muss man dann nicht einen 10+cm Köder als Barschköder rechtfertigen und man muss keine Fotos machen. Fisch zurück und gut ist.
 
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Besser wäre eine "Küchenfenster"-Lösung, die dann von beiden Seiten ansetzt. Ein Mindestmaß von ca. 50cm und eine maximale Entnahmegröße von ca. 75cm. Dadurch steigen die Überlebenswahrscheinlichkeit der schnellwachsenden Exemplare. Und sobald diese dem engen Entnahmefenster entwachsen sind können diese für lange Zeit zur Verbreitung des "schnellwachsenden Genes" beitragen.

In selbigem Zug sollte dann gleichzeitig eigentlich auch das ewige Catch&Release Problem behoben sein, oder? Wenn es rechtlich geregelt ist, dass sowohl zu kleine, als auch zu große Fische zurückgesetzt werden müssen, sollte einem im Normalfall kein Strick draus gedreht werden können :)

Allerdings denke ich, dass genau das evtl. bei einem "Küchenfenster" passieren könnte. So gut die Idee auch ist, allem voran für die Fischbestände, denke ich, dass diverse Angelgegner gerade dort einen Angriffspunkt finden könnten :(
Da kommen wir nämlich wieder zum Thema des Threads zurück - Selektieren.
Ich könnte mir vorstellen, dass das selektieren, um ins "Küchenfenster" zu gelangen, bemängelt werden würde. Die Dichte an Fisch die man nicht entnehmen darf und potentiell höher ist, wäre dann mehr als doppelt so hoch als bei einem normalen Mindestmaß mit einer nach obenhin offenen Entnahmeregelung. Somit müsste man mit einer Vielzahl an "Fehlfängen" jenseits des Küchenfensters rechnen, oder nicht ?:nixweiss:

LG Tobi
 
Tach,

Bei der Maßnahme mit den Mindestmaßen, würde sich wohl der größte Erfolg mit erzielen lassen.

so pauschal kann man das wohl nicht sagen. Ist natürlich gewässerabhängig. I.d.R. bestimmt nicht die Anzahl der Laichfische den Bestand sondern die Summe aller Faktoren. In kleinen Gewässern mit hohem Befischungsdruck kann ich mir aber einen deutlichen Effekt vorstellen. Die Gefahr einer genetischen Selektion auf Kleinwüchsigkeit sehe ich nicht - im Gegenteil birgt ein zu geringes Schonmaß diese Gefahr.

Bei gewässerabhänigen Schonzeiten und temporären Sperrzonen wird es leider das Problem geben, diese auszuweisen. Manche schaffen es ja nicht mal sich bei der Fahrt in ein anderes Bundesland über evtl. andere Vorschriften zu informieren. Viele wären wohl völlig überfordert wenn jeder See andere Vorschriften hat.

Na ja, die Ausweisung als Schongebiet kann sowohl auf Tageskarten erfolgen als auch durch Schilder am Gewässer. Passiert ja heute auch schon bei dauerhaften Schongebieten. Der Mehraufwand wäre nur das Aufstellen und wieder Entfernen bei zeitlicher Begrenzung. Am Kontrollaufwand sollte sich nichts ändern.
Klar ist, wer es noch nie geschafft hat sich über Vorschriften zu informieren, wird es mit einer flexiblen Lösung auch nicht schaffen. Solche Kandidaten als Maßstab zu nehmen lehne ich aber ab.

Man beachte § 13!

Oder auch § 15

In Fischschutzbezirken ist die Ausübung des Angelsportes nicht gestattet. Sofern durch Fischschutzbezirke Sportgewässer oder Teile von diesen betroffe werden, ist zur Ausübung des Angelsportes ein entsprechendes Ersatzgewässer durch den Rat des Bezirkes festzulegen.

Fast unvorstellbar dass es so etwas tatsächlich mal gegeben hat. :respekt

Gruß Thorsten
 
Hallo alle zusammen, habe mit interesse eure beiträge gelesen und würde gerne auch ein paar Anmerkungen machen. Ich angle jetzt seit 37 Jahren und habe allerhand erlebt. Selektiv auf bestimmte Fischarten zu angeln, funktioniert nur begrenzt! Wer was anderes behauptet ist auf der Suche nach einem Alibi. Da nunmal das Fischereirecht Ländersache ist, gibt es natürlich eine vielzahl an Gesetzen. Wenn denn wirklich mal die Fusion zwischen DAV und VDSF kommen sollte, könnte es dann in ferner Zukunft vielleicht einfacher und übersichtlicher werden. Auserdem befürworte ich die Fusion, einfach um gegenüber der Politik bzw Staat mehr ,,Gewicht'' zu haben bei Themen die uns betreffen.(z.b.Kormoran) Zur Aussage von einigen, wir sollten nich noch immer neue Gesetze/Regelungen verlangen sei gesagt, wir leben in einem Land mit einer hohen Bevölkerungsdichte und in Relation dazu wenig Binnenwasserfläche, ohne G/R die auch immer wieder angepasst werden müssen, geht nichts. Da ich ab und an in Canada in Calgary bin, angle ich natürlich auch. Auch da brauche ich eine Lizenz für den Bundesstaat Alberta. Dabei erhält man auch eine Art Gewässerverzeichnis im A4 Format und mehrseitig in dem alle Regeln/Gesetze stehen. Wenn ich dann auf nen Trip gehe, fahre ich Richtung Norden und komme in Regionen wo sicher nur ganz wenige Angler hinkommen zum angeln weil es soweit ab ist. Da denke ich auch manchmal für was die da Gesetze brauchen, aber es ist auch dort alles geregelt! Interessant ist auch das Thema Mindestmass, bei Forellen darf man Fische nur ,,bis'' 35cm entnehmen, alles andere muss zurück. Dadurch soll sich der Bestand selbst erhalten und mir scheint das es funktioniert, jedenfalls fange ich immer gut, hat natürlich auch was mit geringerem Angeldruck zu tun.
Zum Thema Mindestmaße mal was, ich fahre jedes Jahr zum Männertag an den Hammersee nach Bayern. Dort gibt es 4 wochen im Herbst, meist Ende Oktober angelverbot auf Friedfisch, weil da besetzt wird und der Fisch Zeit haben soll sich zu verbreiten und einzuleben. Dann darf man Karpfen nur zwischen 40-64cm entnehmen, zum essen groß genug, aber man hat super chancen auf nen richtig Großen, bekannter Seerekord 50pfd. Hechte dürfen ab 60cm und Zander ab 50cm entnommen werden. Ach ja, Graskarpfen müssen ab 80cm zurück. Mir gefällt es dort sehr gut und ich finde das auch alles ok, auserdem wird auch regelmässig kontrolliert, wobei man immer freundlich behandelt wird, mich kennen mittlerweile fast alle und wir machen dann eher einen Plausch, so erfahre ich immer gut was und wo was geht! Nun zu den Nachteilen dort, als Gastfischer darf man nur bis 23 Uhr fischen und früh ab 4 Uhr, leider. Auch das Übernachten am Wasser ist verboten! Wir mieten uns aber immer die Hütte auf dem Campingplatz, so das wir nur zum Tor raus müssen und schon an den guten Plätzen sind. So ist das ganz gut zu verschmerzen!

Gruß Dirk
 
Tja, wird schwierig den Stein der Weisen zu finden. Hab was Antikes beim Stöbern im Netz gefunden. :)

Hat mal das Anglerleben östlich der Elbe bestimmt.

ehemalige Binnenfischereiordnung

Man beachte § 13!

Erklärt vielleicht, weshalb der eine oder andere (auch meine Person) nicht soviel Schmerzen mit einer längeren Schonzeit bzw. eingeschränkten Angelarten hat. War halt so.

Soll auch nicht als Diskussiongrundlage dienen! Wirklich nur mal zum draufschauen.

VFA
das war meiner Meinung nach am sinnvollsten da gab es keine Diskusion und die Fische konnten problemlos ablaichen
 
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