Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
Naja mit Sachsen befasse ich mich nicht und ich denke mal, Karauschen kann man sehr gut umangeln. Meist ist schon 1 Maiskorn zuviel.
Naja dann geht allen auf den Sack^^ Ich geh lieber angeln da hab ich mehr von, Tüdelü^^
Also welche Lösung hast du dir vorgestellt? Meine liebste Option ist ja immer noch der mitdenkende und verantwortungsbewußte Angler! Wenngleich wahrscheinlich schiere Utopie!
Temporäre, selektive Gewässersperrungen? Auch keine Lösung!
Alles spricht dafür, nichts spricht dagegen. Aber die Augen unserer Gewässerwarte möchte ich mal sehen wenn das Realität werden würde.Ich hielte es für viel zielführender, wenn Gewässerbewirtschafter für ihren Verantwortungsbereich je nach den speziellen Gegebenheiten selbst entscheiden könnten. Was konkret spricht denn dagegen? Oder anders formuliert, was spricht denn für die starren Regelungen wie sie im Moment existieren?
Na ja, warum eigentlich nicht?
Damit meine ich nicht Gewässer komplett zu sperren, sondern spezielle Zonen die als Laichgebiete in Frage kommen. Das sind i.d.R. von fachkundigen GWs leicht zu identifizierende Bereiche. Schließlich geht es ja darum, den Laichvorgang als solchen zu schützen. Da kann dann ein Begehungsverbot - ja, auch für Hundebesitzer oder Wassersportler - hilfreich sein.
Zum Schluß noch ein Punkt, der jetzt nicht direkt mit Kunstködern zusammenhängt. Neben den Schonzeiten und Köderverboten wären für mich vor allem die Mindestmaße ein Hebel. Ich verstehe nicht, warum die Mindestmaße oft so ausgelegt sind, dass maßige Fische grade ein einziges Mal die Chance hatten überhaupt am Laichvorgang teilzunehmen, bevor sie legal dem System entnommen werden dürfen.
Mit anderen Worten, es gibt Maßnahmen genug um Bestandschutz zu praktizieren. Dass nicht immer die Möglichkeiten, die theoretisch zur Verfügung stehen genutzt werden, darf man auch dem Gesetzgeber anlasten.
Ja, eine Verlängerung des Mindestmaßes wäre ein Anfang. Das von dir gebrachte Beispiel Blaubarschmann betrifft die "großen Seen" Mecklenburgs, genauer den Bewirtschaftungsbereich der Müritzfischer (keine Hechtschonzeit und Mindestmaß 60cm). Das funktioniert auch gut. Diese Wasserflächen sind groß genug und verfügen über selbsterhaltende Bestände.In einer alten "Esox" die ich vor kurzen mal wieder gelesen habe, war nämlich genau davon die Rede! Es wurde ein See beschrieben, an dem keine Schonzeit herrschte, das Mindestmaß für Hechte aber auf 60cm festgelegt wurde. Das Gewässer konnte also das ganze Jahr über, auch mit Kukös, beangelt werden. Trotzdem, brach der Hechtbestand nicht ein, sondern ganz im Gegenteil.
So lange Angler selber um weiteren Einschränkungen betteln, wird sich daran wohl auch nichts ändern.
Gruß Thorsten
... traf sich alles bei Bockwurst, Bier und Brause im Stadtpark!Ja klar...aber nach der Demo
.
Besser wäre eine "Küchenfenster"-Lösung, die dann von beiden Seiten ansetzt. Ein Mindestmaß von ca. 50cm und eine maximale Entnahmegröße von ca. 75cm. Dadurch steigen die Überlebenswahrscheinlichkeit der schnellwachsenden Exemplare. Und sobald diese dem engen Entnahmefenster entwachsen sind können diese für lange Zeit zur Verbreitung des "schnellwachsenden Genes" beitragen.
Bei der Maßnahme mit den Mindestmaßen, würde sich wohl der größte Erfolg mit erzielen lassen.
Bei gewässerabhänigen Schonzeiten und temporären Sperrzonen wird es leider das Problem geben, diese auszuweisen. Manche schaffen es ja nicht mal sich bei der Fahrt in ein anderes Bundesland über evtl. andere Vorschriften zu informieren. Viele wären wohl völlig überfordert wenn jeder See andere Vorschriften hat.
Man beachte § 13!
In Fischschutzbezirken ist die Ausübung des Angelsportes nicht gestattet. Sofern durch Fischschutzbezirke Sportgewässer oder Teile von diesen betroffe werden, ist zur Ausübung des Angelsportes ein entsprechendes Ersatzgewässer durch den Rat des Bezirkes festzulegen.
das war meiner Meinung nach am sinnvollsten da gab es keine Diskusion und die Fische konnten problemlos ablaichenTja, wird schwierig den Stein der Weisen zu finden. Hab was Antikes beim Stöbern im Netz gefunden.
Hat mal das Anglerleben östlich der Elbe bestimmt.
ehemalige Binnenfischereiordnung
Man beachte § 13!
Erklärt vielleicht, weshalb der eine oder andere (auch meine Person) nicht soviel Schmerzen mit einer längeren Schonzeit bzw. eingeschränkten Angelarten hat. War halt so.
Soll auch nicht als Diskussiongrundlage dienen! Wirklich nur mal zum draufschauen.
VFA
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen