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AV Würges 1974 e.V.
Also das man den Fisch sofort ausnehmen muß ist bei uns nirgends vorgeschriben.
Muß aber dazu sagen, das Angler an einem fließenden Gewässer wie der Salzach die Fische zumindest zu 50% am Wasser ausnehmen.
Ich persönlich mache das zu hause da ich meist nur 2-3 Stunden am Bach bin und so der Fisch nicht schlecht werden kann.
Servus Peter,
wie war das mit dem Aal *grübel*, bei uns steht das zumindest in den Gesetzen und Verordnungen: TierSchlV §13 Abs. 2 ....... durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens.
Im übrigen habe ich beim Ansitz so viel Zeit zwischen den Bissen, dass ich mir bei den anderen Fängen auch gleich die Arbeit mache. Die Finger riechen sowieso schon nach Fisch, da kommt es auf bissel ausnehmen auch nicht mehr an.
LG Micha