Waidgerechte Tötung

Also das man den Fisch sofort ausnehmen muß ist bei uns nirgends vorgeschriben.
Muß aber dazu sagen, das Angler an einem fließenden Gewässer wie der Salzach die Fische zumindest zu 50% am Wasser ausnehmen.
Ich persönlich mache das zu hause da ich meist nur 2-3 Stunden am Bach bin und so der Fisch nicht schlecht werden kann.

Servus Peter,

wie war das mit dem Aal *grübel*, bei uns steht das zumindest in den Gesetzen und Verordnungen: TierSchlV §13 Abs. 2 ....... durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens.

Im übrigen habe ich beim Ansitz so viel Zeit zwischen den Bissen, dass ich mir bei den anderen Fängen auch gleich die Arbeit mache. Die Finger riechen sowieso schon nach Fisch, da kommt es auf bissel ausnehmen auch nicht mehr an.

LG Micha
 
Hallo Micha

Ist bei uns nirgends vorgeschrieben ( steht nur drinnen das Fische , egal welche ) waidgerecht zu töten sind. Da scheint das Deutsche Fischereigesetz etwas weiter zu gehen als das unsere.
Im übrigen angle ich fast nur im Fluß auf Salmonieden, da wird wie gesagt jede waidgerecht getötet und in einem luftigen Weidekörbchen gelegt und ausnehmen ist dann zu hause. Sonst hab ich ja doppelte Arbeit wil auswaschen muß ich sie ja zu hause nochmals und das Schuppen von Äschen geht auf einer ordentlichen Unterlage zu hause auch besser
 
@ Micha sehe es so ähnlich wie du.
Den den ich mitnehme, und dieser zuhause im Topf landen soll, werde ich auch am Wasser ausnehmen und evtl auch gleich schuppen.
Warum zuhause die Küche oder das Bad versauen.

Jeder der schon einmal zuhause einen wild zuckenden Karpfen hatte, der weiß was ich meine. :hahaha: Die Innereien .....naja bis vor kurzen brüllte unser Haustiger, damit er sie bekommt :trost
 
Auch wenn er nicht mehr gelehrt wird, kann ich immer wieder den guten alten Nackenstich mit quergestelltem Messer empfehlen. Der Fisch ist garantiert sofort tot u. blutet trotzdem aus.
Gruß
Eberhard
 
Auch wenn er nicht mehr gelehrt wird, kann ich immer wieder den guten alten Nackenstich mit quergestelltem Messer empfehlen. Der Fisch ist garantiert sofort tot u. blutet trotzdem aus.
Gruß
Eberhard

Genau so hab ich es von meinem Opa gelernt bevor ich überhaupt an einen Angelschein gedacht habe und mache das heute auch noch so und bin mir sicher
das es eine der besten Methoden ist.
Den Herzstich halte ich auf Grund der schlechten Trefferquote ( gerade bei Anfängern) für nicht gut.
 
Absolut richtig geschrieben.
Ein Herz, daß so groß ist, wie ein kleiner Fingernagel , dieses zu treffen, wäre wie ein Herzschuss eines Jägers, der auf 500m dieses treffen möchte.
Wie gesagt, ich lernte hier im Forum vieles.
Und ein Kiemenrundschnitt zu lernen ist leichter,... als mit einem Herzstich, dieses genau zu treffen.
 
Kiemenschnitt in Niedersachsen nicht zu empfehlen!!

Auf Anfrage, an den Landesfischereiverband Niedersachsen diesbezüglich erhielt ich folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr aalschnacker,



die Rechtslage zur Tötung von Fischen in Bezug auf den Kiemenschnitt ist nicht eindeutig.

In der Fischerprüfung wird generell der Herzstich gelehrt (Ausnahme Aal und Plattfische).
Diese Vorgehensweise ist in Niedersachsen akzeptiert.

Beim Kiemenschnitt ist dies nicht der Fall. Vor diesem Hintergund ist daher die Tötung mittels Herzstich zu praktizieren. Die Gefahr ggf. gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen kann sonst nicht ausgeschlossen werden.



Freundliche Grüße aus Oldenburg




Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.
- Sportfischerverband -


Mars-la-Tour-Straße 6
D-26121 Oldenburg
Germany
Fon: +49 441 801622
Fax: +49 441 81791
www.lfv-weser-ems.de
 
@ allschnacker
Dann schreib doch an den LFV eine folgende Antwort zurück.
" Sehr geehrte Mitarbeiter des LFV NS . Welche 100%tige Sicherheit ist bei einem Herzstich gegeben, um mit einem Messer genau das Herz zu treffen ? "
Mit einem Kehlrundschnitt wird aber genau das erreicht, um das Herz schnell zum stillstand zu bringen, und den Fisch sofort ausbluten zu lassen.

Lasse dich aber nicht vom LFV irre machen, denn der Herzstich wird zwar gelehrt, aber ist sicher keine gesetzl. Pflicht.
 
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