Hallo zusammen !
ich wollte mal fragen wie es eigtl. mit Fischen steht, die beim abhaken oder anschlagen so verletzt wurden, dass sie mit ziiemlicher Sicherheit eh eingehen würden.
Um einen Fisch sterben zu lassen bedarf es ja keiner großen Aktion, ein paar mal wildes Ausschlagen im Kescher reicht um seine Schleimhaut zu zerstören und somit auch ihn. Wobei das noch harmlos wäre, aber sicher kennt jeder die Situation wie ich sie neulich am Walchensee hatte:
40er Seeforelle am Haken, 50 Schonmaß. Also so behutsam wie möglich versucht den Fisch abzuhaken, allerdings hatte der so tief geschluckt das ich selbst mit einem 15cm Abhakholz nicht den Haken rausbrachte. Nach 5 Minuten Operation und Versuchen war meine Leidensfähigkeit und die des Fisches am Ende. Um die Forelle nicht weiter zu qäulen habe ich sie schliesslich per Kopfnuss betäubt und getötet.
Mir war recht mulmig zumute, schliesslich war das Schonmaß unterschritten. Den Haken zu lösen war auch mit dem toten Fisch nicht möglich, erst nachdem ich sie dann ausnahm sah ich dass der Haken kurz vor dem Magen saß.
Ein anderer Fischer sah das ganze Drama und meinte letztendlich "Da kann man nix machen" aber auch "Lass das ja nicht die Aufsicht sehen"
Nun meine Fragen: Was mache ich mit einem untermassigen Fisch am Haken der aller wahrscheinlichkeit nach das Zurücksetzen nicht oder nicht lange überleben würde ? Wo hört der Tierschutz auf, wo fängt er an, Tierquälerei usw. ? Bin ich verpflichtet halbtote Fische wieder reinzuwerfen oder darf/soll ich sie mitnehmen ?
und vielleicht hat noch jemand den ein oder andren tip zum abhaken. Soll man den Haken abschneiden ? Die Dinger rosten ja nicht mehr raus wie früher
Ich nehme für Posenfischen am Walchensee künftig nur noch Haken ohne Widerhaken, dass war zumindest mal die erste Lehre die ich draus gezogen habe.
vielen Dank
ich wollte mal fragen wie es eigtl. mit Fischen steht, die beim abhaken oder anschlagen so verletzt wurden, dass sie mit ziiemlicher Sicherheit eh eingehen würden.
Um einen Fisch sterben zu lassen bedarf es ja keiner großen Aktion, ein paar mal wildes Ausschlagen im Kescher reicht um seine Schleimhaut zu zerstören und somit auch ihn. Wobei das noch harmlos wäre, aber sicher kennt jeder die Situation wie ich sie neulich am Walchensee hatte:
40er Seeforelle am Haken, 50 Schonmaß. Also so behutsam wie möglich versucht den Fisch abzuhaken, allerdings hatte der so tief geschluckt das ich selbst mit einem 15cm Abhakholz nicht den Haken rausbrachte. Nach 5 Minuten Operation und Versuchen war meine Leidensfähigkeit und die des Fisches am Ende. Um die Forelle nicht weiter zu qäulen habe ich sie schliesslich per Kopfnuss betäubt und getötet.
Mir war recht mulmig zumute, schliesslich war das Schonmaß unterschritten. Den Haken zu lösen war auch mit dem toten Fisch nicht möglich, erst nachdem ich sie dann ausnahm sah ich dass der Haken kurz vor dem Magen saß.
Ein anderer Fischer sah das ganze Drama und meinte letztendlich "Da kann man nix machen" aber auch "Lass das ja nicht die Aufsicht sehen"
Nun meine Fragen: Was mache ich mit einem untermassigen Fisch am Haken der aller wahrscheinlichkeit nach das Zurücksetzen nicht oder nicht lange überleben würde ? Wo hört der Tierschutz auf, wo fängt er an, Tierquälerei usw. ? Bin ich verpflichtet halbtote Fische wieder reinzuwerfen oder darf/soll ich sie mitnehmen ?
und vielleicht hat noch jemand den ein oder andren tip zum abhaken. Soll man den Haken abschneiden ? Die Dinger rosten ja nicht mehr raus wie früher
Ich nehme für Posenfischen am Walchensee künftig nur noch Haken ohne Widerhaken, dass war zumindest mal die erste Lehre die ich draus gezogen habe.
vielen Dank