Donau Fischer
Profi-Petrijünger
Sobald man sich ein Tier das dem Jagdrecht unterliegt unrechtmäßig aneignet stellt dies einen Verstoß dar, welcher mit einer Straftat gleichzusetzen ist.
Kenne genügend Jäger, bzw hatte früher auch viel mit Jägern zugleich auch Falknern zu tun, da auch selbst Interesse am Jagdschein bestand hat man sich auch in die Materie eingelesen.
Nur zu bestätigen, gilt auch wenn man zb nen Hasen mit dem Auto anfährt und zufällig den Jagdpächter kennt, sollte man tunlichst vermeiden den Hasen in den Kofferaum zu packen und ihn dem Jäger zu bringen. Falls die Polizei einen damit erwischt wird's als Wilderei ausgelegt was ziemlich teuer werden kann.
Im Falle eines Toten Tieres immer an den zuständigen Jäger wenden oder wenn dieser nicht bekannt ist die Polizei kommen lassen, und auf keinen fall abwimmeln lassen. Wenn die Polizei nicht will einfach darauf hinweisen, das nach dem Seuchenschutzgesetz der Kadaver entsorgt werden muss. Es werden dann wahrscheinlich zwei schlecht gelaunte Beamte kommen aber man ist auf der sicheren Seite.
Und nochmal es kann empfindlich teuer werden wenn man erwischt wird vor allem falls das Tier auch noch geschützt ist!!!