@Fliege2
In meiner Ausgabe Gewässerordnung 2012-2014 steht alles unter Punkt 3. Ich gebe dir recht, es steht nicht da, das du das Angeln einstellen must.
Aber stell dich doch bitte nicht dümmer als du bist! Fischarten die einer Fangbegrenzung unterliegen, dürfen nach erreichen dieser, nicht weiter beangelt werden für diesen Kalendertag, auch in keinem anderem Gewässer des AVS Chemnitz! In allgem. Angelgewässern ist das Limit drei Fische der Arten mit Fangbegrenzung, davon dürfen zB nur zwei Zander sein. Hast du das Glück und fängst zwei, must du das Angeln darauf einstellen, d h beim Ansitzen Köfi runter, du könntest jetzt zB noch auf Karpfen fischen und damit dein Fanglimit erreichen oder halt auf Weissfische angeln. Was ich dir nicht sagen kann ist, wie es sich verhält, wenn du Vormittags dein Limit in den Chemnitzer Gewässern erreicht hast und würdest dann das Gewässer wechseln die von den Leipzigern oder den Dresdnern gepachtet sind, ich hatte das Problem noch nie,lol!
Wenn du mir nicht glaubst dann mach dich selber kundig bei den betr. Verbänden AVS Chemnitz, Anglerverband Leipzig e.V. oder Anglerverband ,,Elbflorenz“ Dresden e. V.!
Oder du lässt es einfach mal drauf ankommen und kannst dann die Kontrolle vom Gegenteil überzeugen, schon mal Glückwunsch dazu!
:thumbup:
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