Tierschutz -  (Richtiges) Handeln mit fatalen Folgen!!

Also ich kann die harte Meinung und Ausdrucksweise von Koala absolut nachvollziehen. Ansonsten wuerden bei Dunkelheit wohl viele kleine Zander, ziemlich schnell maßig werden...^^
Den Beweis mit dem Vorfach drinne lassen, finde ich ebenfalls nicht missbrauchssicher(malt Euch die Moeglichkeiten aus). In Kombination mit dem Eintrag des Untermaßigen ziemlich sicher. Ich denke es wuerde schon auffallen, wenn bei Angler XY die Fisch immer soooo tief schlucken.

Ich sehe es bei diesem Fall echt so, dass einer durch's Raster gefallen ist bzw. "mal richtig gerastert" worden ist! Der betreffende kann ja Einspruch anmelden und die Fischereibehoerde kontaktieren. Prinzipiell finde ich dieses harte durchgreifen OK, auch wenn hier etwas uebers' Ziel hinaus geschossen wurde.

regards
Peter
 
m.E. hat sich der Aufseher völlig dabeneben benommen. Ich würde den Vorgang ganz schnell beim LRA melden, wenn es ein staatlicher Aufseher war, ansonsten beim Verein. Ein untermaßiger, oder während der Schonzeit gefangener Fisch, ist unmittelbar zurück zu setzen. ES SEI DENN, DER FISCH IST VERLETZT UND NICHT ÜBERLEBENSFÄHIG, weil z.B. zu tief geschluckt, bluten, Kiemen verletzt..., so ist er waidgerecht zu töten und in der Karte einzutragen und den Grund hierfür angeben. So mache es ich und werde es auch weiterhin tun im Fall aller Fälle.
Ihr habt absolut korrekt gehandelt.
Ein Wichtigtuer ohne Ahnung, weitere Kommentare spare ich mir.
Petri Heil
AndyW
 
Tor und Tür öffnet sich immer, wenn ich mir untermaßige oder in der Schonzeit „rein zufällig“ gefangene Fische aneignen darf.

Wie „rein zufällig“ solche Fälle auftreten, erlebe ich seit Jahren. Besonders dann, wenn es Richtung Schonzeit geht, oder es besonders willkommene Fischarten, wie Aal, Zander, Forellen sind.

Soll jetzt nicht als Vorwurf dem Themenersteller verstanden werden. Passiert halt.

Aber nicht wenige legen es auf eine Ausnutzung an. Unterbinden kann man es nur, wenn ein solcher gefangener Fisch, keinen Nutzen für den Fänger hat.
Wenn lebensfähig, Vorfach vor dem Fischmaul abschneiden und schwimmen lassen. Wenn nicht wäre die beste Lösung den „Besitz“ eines solchen Fisches zu verbieten.
So sinnlos, wie es erscheint. Nur so ist dem Missbrauch ein klarer Riegel vorzuschieben.
Denn Missbrauch wird leider häufig betrieben.
 
wollte nur mal angemerkt haben ,dass z.b hier in HESSEN , man laut gesetz (untermaßige und in der Schonzeit befindliche ) Fische egal in welchem fall, wieder schonen zurück zu setzen hat. also in hessen müsste man , um dem gesetz genüge zu tun , das vorfach vorne am maul kappen, und den fisch wieder schwimmen lassen. hart aber das ist hessen :-)
 
genau eben, das meint ich ja eben, das sonst viele fische untermaßig sind!!!!!
.........und man kann sie auch noch mit nach hause nehmen, is ja ein tolles gesetzt. naja ok, mehr will ich gar nicht dazu sagen

Auch muß nicht extra ein Aufseher angerufen werden deswegen , wie pete meint

das sollte sarkasmus sein

ich persönlich, würde den fisch eher entsorgen(vergraben etc.) als ihn mit nehmen, was hab ich von nen zb. 25-30cm hecht..............:spass
 
wollte nur mal angemerkt haben ,dass z.b hier in HESSEN , man laut gesetz (untermaßige und in der Schonzeit befindliche ) Fische egal in welchem fall, wieder schonen zurück zu setzen hat. also in hessen müsste man , um dem gesetz genüge zu tun , das vorfach vorne am maul kappen, und den fisch wieder schwimmen lassen. hart aber das ist hessen :-)

Sieht Hessen ja dann wie Brandenburg.
Wäre schön wenn sich noch andere BL melden.Interessiert ja nicht nur für Bayern.

Gruß Jörg
 
ich schrieb für Ba-Wü. Das mit dem Mißbrauch sehe ich nicht so. Es fällt einfach auf, wenn viele Fische verangelt wurden. Mal ehrlich, ist doch schon fast jedem einfach so passiert. Dann ändere ich meine Montage, wechsle den Platz...
Ich bin der Überzeugung, dass die Fischer richtig gehandelt haben und der A....(Aufseher) seine Kompetenzen überschritten hat.
Petri,
AndyW
 
Ich weiß nich, wieso hier so viele Kommentare kommen nach dem Motto "Was will man einen 25er Hecht mitnehmen??!". Ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass ein seriös wirkender Angler, der so manches Foto hat von 80er Zander bzw 80cm- bis Meterhechten ( hab ich gesehen bei ihm ) es nötig hat, einen 25er Hecht mitzunehmen!!

Und Schnur abschneiden und Schwimmen lassen geht auch nur, wenn der Fisch noch voll lebensfähig wirkt (wobei ich da auch immer vorsichtig wäre.) Aber das war hier defeinitv nicht der Fall!

Zum letzten mal an die Kritiker: Er hat den Fisch aus reiner Ehrlichkeit bei sich behalten und dem Aufseher direkt gemeldet, nachdem dieser ihn gefragt hab, ob was beißt.
Denn wie schaut es denn erst aus, wenn er den Fisch versteckt und es irgendwie auffliegt! DANN wird der von euch erwähnte Missbrauch vermutet! sonst nicht!

Das mit dem Melden bei höherer Instanz hört sich gut an, nur kenn ich den Angler, wie gesagt, nicht und selber will ich mich da nicht einmischen.
Sollte ich den Kerl wieder mal sehen, weise ich ihn darauf hin, dass er im recht war, dann soll er entscheiden, was er macht.

Ich versteh echt nicht diese ganzen blöden KOmmentare des Unverständnisses, aber das kennen wir ja hier schon (leider) !!

Wenn ihr dabei gewesen wäret, hättet ihr ne andere Meinung gehabt, da es eine wirklich unangenehme Situation war.
 
Hallo,
ihr habt richtig gehandelt, so hätte ich es auch gemacht, bzw so handhaben wir es auch.
Der Aufseher hatte wohl einen schlechten Tag, aber man sollte auch mal bedenken was die sonst zu sehen bekommen und für Ausreden sich anhören müssen.
Ich bin für Ehrlichkeit.

Gruß Mario
 
Ich versteh echt nicht diese ganzen blöden KOmmentare des Unverständnisses, aber das kennen wir ja hier schon (leider) !!

was du als blöd bezeichnest,stellt in einigen BL einfach mal die Gesetzeslage dar.Dir steht es natürlich frei,das Sch....zu finden.
aber das kannst du ja dann mit dem FA diskutieren.

Gruß Jörg
 
Ich bin der Ansicht das ihr richtig gehandelt habt - es ist schade das ein Aufseher so dahergeht. Es ist ja nun glücklicherweise nur eine Ermahnung - so würde ich da auch nicht groß mit der Kelle rühren (bei der Behörde den Aufseher ermahnen lassen).
Es gibt in Deutschland einfach zu viele unterschiedliche Regelungen - das sinnvollste wäre sicherlich dem (hoffentlich unglücklichen) Fänger die Mitnahme unmöglich zu machen um dem Mißbrauch entgegenzuwirken.
Gerade wegen dieser ewig unterschiedlichen/schwammigen Regelungen finde ich die Reaktion des Aufsehers schlecht - Neuangler werden dadurch nur verunsichert.
Ich glaube man kann da nur ordentlich nach besten Gewissen angeln gehen und sollte es so handhaben, wie es richitg ist - wenn nicht überlebensfähig abschlagen und nach Landesgesetz weiterverfahren. Jack ja schon geschrieben wie es sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
kenne die gesetze in deutschland nicht. wie ich lesen durfte sind diese in de unterschiedlich. trotzdem bin ich der meinung, dass geschriebene gesetze zwar bestehen zum teil (je nach situation) kein sinn machen, oder besser ausgedrückt, wir halten uns an diese auch wenn wir diese nicht 100% "verstehen" oder teilen. kann die geschilderte situation nur teilweise beurteilen - aber, wenn der gefangene hecht wirklich sehr verletzt wurde und wahrscheinlich grauenhaft gelitten und gestorben wäre, dann habt ihr absolut korrekt gehandelt, den fisch gerecht zu töten. (persönliche meinung). verstehe auch nicht, warum man ein solcher fisch "verbuddeln" sollte. gegenargument ist natürlich, dass jeder mit einer solchen "ausrede und situation" argumentieren könnte und somit schonmass und schonzeit eigentlich für die katz wäre. hier spielt der gesunde menschenverstand und richtiges handeln als angler eine grosse rolle. wie ihr sieht ist die sache ziemlich gummig, gesetz und menschenverstand.
gleichzeitig habt ihr euch fair verhalten und die sache dem aufseher mitgeteilt, ohne was zu verstecken. dieses verhalten hätte vom aufseher eigentlich gelobt werden sollen. der aufseher hätte euch auf einen allfälligen fehler aufmerksam machen müssen und gut ist! reaktion vom aufseher - trotz allfäll. gesetz - übertrieben!
kurz - hätte wahrscheinlich genau so gehandelt !
 
Zitat 2911hecht:Was ist das für ein Blödsinn?Geht ihr in Niedersachsen alle zum Angeln mit Spaten im Rutenfutteral?Wozu diesen Fisch vergraben?

@2911hecht: ist kein Blödsinn und ja, normalerweise müßte der Niedersächsische Angler eine Grabehilfe bei haben um so zu verfahren! Mir reicht dazu ein Fahrtenmesser o.ä. Muß ja nicht 3 Meter tief sein. Hauptsache nicht mehr sofort zu sehen! Mit dem Vergraben kommen zweierlei Punkte zum tragen:
Der Angler selber hat damit klar bekundet, den ILLEGALEN Fisch sich NICHT anzueignen und zum zweiten dem Seuchenschutz Genüge getan, der das offen herumliegenlassen von Kadavern verbietet.
Behältst Du einen untermaßigen, geschonten oder was auch immer Fisch bei Dir, so gilt dieser als angeeignet und damit fängtst Du Dir genau das ein, was dem Threaderöffner zugestoßen ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!:nein

Gruß
Rolf
 
Moin!
Vergraben halte auch ich für unzweckmäßig. In NRW muß, soweit ich weiß, ein nicht mehr lebensfähiger, untermaßiger Fisch in kleine Stücke geschnitten u. dann wieder ins Wasser geworfen werden. Abnehmer für die Stückchen finden sich totsicher: Aale, Krebse usw.
Das halte ich auf jeden Fall für sinnvoller, als den Fisch zu vergraben. Auf jeden Fall darf in NRW kein untermaßiger Fisch behalten u. verwertet werden u. das finde ich auch richtig so, ansonsten gäbe es zig Möglichkeiten, das Verangeln eines untermaßigen Fisches vorzutäuschen.
Gruß
Eberhard
 
Hallo zusammen,
also in RLP wird das auch so gehandhabt das ein Untermassiger Fisch zurück gesetzt werden muss nachdem man den Haken entfernt bzw. das Vorfach am kopf gekappt hat.
Vergraben sollte man keine toten Fische, auch keine 3 meter, da die kadaver Aasfresser anlocken und die können besser graben als ein Mensch.

Da ich kein Fischdoktor bin masse ich mir nicht an zu Urteilen ob der Fisch Überleben könnte und wenn er drauf geht is das nicht meine sache.
Schade um das vorfach und den Haken aber so ist das Leben und wenn ich so n Fischlein im käscher habe ist er offiziell in meinem Besitz, da hat der Oberwaldmeister richtig gehandelt als er den Fisch beschlagnahmte und als strafe war ja die Tageskarte weg, also das aus für den tag, schlimmer wäre gewesen wenn er ne Geldstrafe bekommen hätte oder sogar ein Angelverbot auf Zeit, somit ist der Herr doch noch gut weg gekommen.

Ich würde das so belassen und nicht weiter drüber Nachdenken.
 
Auszug aus der Niedersächsischen Binnenfischereiordnung

Unten noch der Auszug aus der Verordnung für Niedersachsen.
Von Vergraben steht da zwar wörtlich nichts drin (hab' ich seinerzeit aber so auf den Prüfungen gelernt bzw. später auch gelehrt), aber als unverzügliche Methode noch das beste.

Ich habe auch noch versucht, im Bayerischen Fischereigesetz was zu finden, aber das gibt nichts dazu her. Das regeln in Bayern wohl die Genossenschaften.
Gruß
Rolf

Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern
(Binnenfischereiordnung)
Vom 6. Juli 1989§ 5
(1) Werden Fische oder Krebse, deren Fang verboten ist, lebend gefangen, so hat der Fischer sie unverzüglich wieder einzusetzen; werden sie beim Fang getötet oder sind sie nicht mehr lebensfähig, so hat er sie unverzüglich unschädlich zu beseitigen.
(2) Beim Fischfang mit Netzen oder Reusen dürfen untermaßige Fische und der Schonzeit unterliegende Fische, die tot oder nicht mehr lebensfähig sind, verwertet werden, wenn sie dem Gewicht nach nicht mehr als ein Zehntel des Gesamtfangs des Tages ausmachen.

(3) Es ist verboten, Fische oder Krebse der in § 2 Abs. 1 oder § 3 Abs. 1 aufgeführten Arten als Köder zu verwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wär mir das passiert hätte ich dem so richtig meine meinung gesagt der ist ein tierquäler dieser aufseher und ich wär zum gewässerinhaber gegangen und gefragt ob es bei denen eine regel oder was gäbe die sagt das man den fisch zurücksetzen muss
 
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