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wollte nur mal angemerkt haben ,dass z.b hier in HESSEN , man laut gesetz (untermaßige und in der Schonzeit befindliche ) Fische egal in welchem fall, wieder schonen zurück zu setzen hat. also in hessen müsste man , um dem gesetz genüge zu tun , das vorfach vorne am maul kappen, und den fisch wieder schwimmen lassen. hart aber das ist hessen
Ich versteh echt nicht diese ganzen blöden KOmmentare des Unverständnisses, aber das kennen wir ja hier schon (leider) !!
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