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Hier mal für alle die Weiherordnung und auch die verkaufsstellen für die tageskarten:
Weiherordnung
Fischereiberechtigt ist, wer im Besitz eines gültigen Vereinsausweises
bzw. einer gültigen Tageskarte, in Verbindung eines gültigen Landesfischereischeines ist, die auf seinen Namen lautet.
Die Landesfischereiordnung ist genauestens zu beachten. Den Aufforderungen der Kontrolleure am Weiher ist Folge zu leisten.
Gefischt werden darf: 01.11. – 31.03. von 7.00 – 19.00 Uhr
01.04. – 31.10. von 5.00 – 23.00 Uhr
Das Fischen von den Brücken aus ist verboten. Die Fischereigrenzen sind durch Schilder gekennzeichnet.
Jeder Angler ist gehalten, sich an den Info-Kästen zu informieren, bevor er seinen Angelplatz aufsucht.
Der Angelplatz ist stets sauber zu verlassen. Liegengelassener Müll (z.B. Madendosen, Maisdosen, Angelschnüre, Vorfachstücke etc.) ist restlos von jedem Angler zu entsorgen, bevor er seinen Platz verlässt.
Uferbauten und Anpflanzungen sind zu schonen.
Es darf mit zwei Ruten gefischt werden.
a) Mit einer Raubfischrute (toter Köderfisch oder Blinker) und einer Friedfischrute oder
b) Mit zwei Friedfischruten
Das Benutzen eines Gaffes ist verboten, ein Unterfangkescher ist stets mitzuführen.
Untermaßige Fische müssen sofort und schonend zurückgesetzt werden.
Wenn ein maßiger Fisch (Karpfen, Zander, Hecht) zurückgesetzt wird, ist das gezielte Fischen auf diese Fischart am selben Tag verboten.
Gehälterte Fische dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden. Gefangene Fische sind schonend zu behandeln, bzw. waidgerecht abzutöten.
Fische dürfen am Gewässer nicht ausgewaidet werden. Nach dem Fang eines Hechtes oder Zanders darf nicht mehr geblinkert bzw. mit Köderfisch gefischt werden.
Eisbildung:
Bei geschlossener Eisdecke ist das Angeln verboten! Bei teilweise offener Eisdecke wird das Gewässer von der Vorstandschaft gesperrt, oder freigegeben. (Aushang)
Bei Zuwiderhandlung gegen die Weiherordnung muss mit einem Ausschluss aus dem Verein bzw. mit dem Einzug der Tageskarte und einem Weiherverbot ohne Anspruch auf Gebührenerstattung gerechnet werden.
Verwarnungen werden nur noch in Ausnahmefällen ausgesprochen!
Das Begehen der Angelstege und der Weiheranlagen geschieht auf eigene Gefahr. Durch den Verein wird keine Haftung übernommen.
Tageskartenverkaufsstellen:
Clubheim Petrie-Klause Mo, Mi, Fr v. 15-21 Uhr, Sa, So v. 10-21 Uhr
Tabak Schepp Niederwürzbach, Bezirksstraße
Angelbedarf Nagel Neunkirchen
Angelbedarf Kiefer Wecklingen
GK Angelmarkt St. Ingbert, Schlackenbergstr. 41
Anglerfundgrube Scherer Homburg
Tagehöchstfangmenge Schonmaße
1 Hecht 60 cm oder 1 Zander 50cm
3 Forellen
1 Karpfen 35 cm
3 Schleien 25 cm (Weißfische – Aale frei)
Achtung: Brassen, Rotfedern, Rotaugen und Welse dürfen nicht zurückgesetzt werden!
Schonzeiten:
Hecht 15. Februar – 30. April
Zander 15. Februar – 31. Mai
Vom 1. Mai - 31. Mai darf auf Hecht nur mit Kunstköder gefischt werden.
Die Petri Klause ist momentan wegen Renovierungsarbeiten geschlossen desweiteren gibt es die tageskarten jetzt auch in der Tankstelle in der Bezirksstr
Danke für die Info!
Schade um das tolle Gewässer, aber so macht angeln kein Spaß.
Ich finde es nur nicht richitg das von den Verantwortlichen (jedenfalls letztes Jahr) immer noch Karten ausgegeben werden, obwohl gar kein vernünftiges angeln möglich ist.
Grüße
Roland
... zumindest was man vom vorderen Teil aus sehen kann (v. Straße/Damm aus) ...
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