Ein unausgesprochenes Verbot gilt nicht. Warum? Weil es für den, der es nicht weis und der darauf nicht hingewiesen wurde - und zwar nachweisbar - nicht existiert. Deshalb kann dieses Verbot erst mit Ausgabe der nächsten Erlaubniskarten zur Geltung kommen. Anders ist es, wenn überall Hinweisschilder aufgestellt werden. Dies ist aber doch nirgends der Fall. Sollte die WSP oder ein anderer "Offizieller" irgend etwas sagen würde ich ihn zuerst bitten, mir das Verbot auf meinem Erlaubnisschein - und der ist für mich gültig - zu zeigen. Kann er dies nicht kann er sich nicht auf ein Verbot berufen. Da könnte ja jeder kommen und über Nacht was ändern und unter Verbot stellen.
Das einzige, was stimmt ist das "SCHLEPPANGELN" vom Boot aus im Altrhein verboten ist. Dieses Verbot besteht aber schon immer.