Video Clip -  Mit Fischereiaufsehern unterwegs

@TroutHunter: warum soll man Köder am Wasser dabei haben die man dort nicht einsetzen darf, gute Frage. Evtl. weil man zuvor an einem anderen Gewässer war um auf dein Beispiel einzugehen wo Würmer erlaubt sind etc.
Ich würde mich freuen wenn du evtl. den Paragraphen für dein BL zitieren kannst der das mitführen von Ködern verbietet.

Zu der Autofrage: es ist ja so das man am Wasser nicht zu viele montierte Ruten liegen haben darf bzw. an Gewässern wo ich keine Erlaubnis zum Fischen habe diese nicht mitführen darf. Das gibts so zumindest in einigen Gesetzestexten wenn ich mich nicht irre. Meine Frage zielte darauf ab, ob es Einschränkungen geben kann, eben
z.B. wenn sich das Auto direkt neben mir befindet oder 5, 10, 20 m entfernt, ich fische mit 2 erlaubten Ruten auf Friedfisch, die Spinnrute liegt montiert im Auto. In den Gesetzen steht dazu ja nichts. Könnte mir ein böser FA der mich nicht mag jetzt anhängen ich hätte die Spinnrute unerlaubt mitgeführt?
 
@TroutHunter: warum soll man Köder am Wasser dabei haben die man dort nicht einsetzen darf, gute Frage. Evtl. weil man zuvor an einem anderen Gewässer war um auf dein Beispiel einzugehen wo Würmer erlaubt sind etc.
Ich würde mich freuen wenn du evtl. den Paragraphen für dein BL zitieren kannst der das mitführen von Ködern verbietet.

Zu der Autofrage: es ist ja so das man am Wasser nicht zu viele montierte Ruten liegen haben darf bzw. an Gewässern wo ich keine Erlaubnis zum Fischen habe diese nicht mitführen darf. Das gibts so zumindest in einigen Gesetzestexten wenn ich mich nicht irre. Meine Frage zielte darauf ab, ob es Einschränkungen geben kann, eben
z.B. wenn sich das Auto direkt neben mir befindet oder 5, 10, 20 m entfernt, ich fische mit 2 erlaubten Ruten auf Friedfisch, die Spinnrute liegt montiert im Auto. In den Gesetzen steht dazu ja nichts. Könnte mir ein böser FA der mich nicht mag jetzt anhängen ich hätte die Spinnrute unerlaubt mitgeführt?

Hier muss ich sagen, das ich die montierte Spinnrute im Normalfall beim Ansitzangeln immer irgendwo hinter mir zu liegen hab, weil ich sowie vor wie nach dem Ansitzangeln gerne noch einmal einen Kukö durch's Wasser ziehe.
Hab ich mir so angewöhnt.
Das mir deswegen evtl. an die Karre gep.... wird, hab ich mir noch gar keine Gedanken drüber gemacht....:nein :trost
 
@ Alter Däne, du kontrollierst doch auch im Land Brandenburg. Gibt es bei uns auch irgendwo eine Verpflichtung, dass ich gefangene Fische in meinem Fahrzeug einem FA nicht vorenthalten darf?

Mein Kontrollbereich sind die "DAV-Strecken" in Berlin und alle Gewässer der Köpenicker Fischervereinigung in den Berliner Grenzen, aber keine Gewässer im Land BB.
Ich denke, dass es in BB genau so ist wie in Berlin - ich habe als FA keine Möglichkeit, das Zeigen von Fischen, die im Fahrzeug sind, zu erzwingen. Diese Möglichkeit hat die Polizei, wenn ich sie rufen würde.
Ich kann nur fragen, ob mir der Angler das Fahrzeug bzw. die dort befindlichen Fische zu zeigen. Macht er es nicht, kann ich weitergehen.
 
@TroutHunter: warum soll man Köder am Wasser dabei haben die man dort nicht einsetzen darf, gute Frage. Evtl. weil man zuvor an einem anderen Gewässer war um auf dein Beispiel einzugehen wo Würmer erlaubt sind etc.
Ich würde mich freuen wenn du evtl. den Paragraphen für dein BL zitieren kannst der das mitführen von Ködern verbietet.

Zu der Autofrage: es ist ja so das man am Wasser nicht zu viele montierte Ruten liegen haben darf bzw. an Gewässern wo ich keine Erlaubnis zum Fischen habe diese nicht mitführen darf. Das gibts so zumindest in einigen Gesetzestexten wenn ich mich nicht irre. Meine Frage zielte darauf ab, ob es Einschränkungen geben kann, eben
z.B. wenn sich das Auto direkt neben mir befindet oder 5, 10, 20 m entfernt, ich fische mit 2 erlaubten Ruten auf Friedfisch, die Spinnrute liegt montiert im Auto. In den Gesetzen steht dazu ja nichts. Könnte mir ein böser FA der mich nicht mag jetzt anhängen ich hätte die Spinnrute unerlaubt mitgeführt?

Erstmal zum mitführen der Köder! Ich hab ja nirgendwo geschrieben, dass es verboten ist die Köder mitzuführen die nicht erlaubt sind. Ich habe geschrieben, dass es den Eindruck erweckt, der Angler könnte diese auch benutzen.

Zur Sache mit den ruten im Auto: Du hast die Ruten ja in dem Moment ja nicht mitgeführt!

Und zum besseren Verständnis! Für mich heist mitgeführt, der Gegenstand ist am Mann, oder so in unmittelbarer Nähe, dass er jeder Zeit ohne Aufwand eingesetzt werden kann!
 
Ok, dann Entschuldigung, wir reden hier tatsächlich wohl etwas aneinander vorbei ^^

Aber es klärt sich ja alles auf.

Und danke zu deiner Einschätzung zwecks Auto, als Angler hat man eben ne Andere Sichtweise und ist ja doch schön es auch aus der anderen Richtung bestätigt zu bekommen.
 
Ok, dann Entschuldigung, wir reden hier tatsächlich wohl etwas aneinander vorbei ^^

Aber es klärt sich ja alles auf.

Und danke zu deiner Einschätzung zwecks Auto, als Angler hat man eben ne Andere Sichtweise und ist ja doch schön es auch aus der anderen Richtung bestätigt zu bekommen.

Denke ich doch auch! Solange man bei ner Diskussion sachlich bleibt, kommt man schon immer irgendwei zusammen!
Wie ist das mit der anderen Richtung gemeint?
 
Naja, eben aus Sicht eines FA, als aus Sicht eines Anglers (andere Blickrichtung sozusagen).

Achso! dann muss ich dich aber leider enttäuschen, wenn du bis jetzt gedacht hast ich wäre FA! Hab ich so auch nie irgendwo behauptet, kann nur die Sicht eines FA auf viele Dinge verstehen und die Gesetzestexte sind ja im Internet für jeden einsehbar und der rest ist dann halt Logik:)
 
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