Hallo kleiner Fisch,
nachzulesen in der LandesFischereiverordnung Rheinland/Pfalz...Hier ein Ausschnitt!!!
§ 5 Fischereibeschränkungen
Verboten sind:
1. der Fang von mehr als drei Salmoniden (Forellen, Äschen)
2. das Reißen der Fische,
3. die Wattfischerei, mit Ausnahme beim Flugangeln in der Sauer,
4. das Ködern mit gebietsfremden Fischarten sowie mit Krebsen, Kaulquappen, Fröschen, natürlichen oder künstlichen Fischeiern oder gefärbten Maden sowie das Anfüttern mit gefärbten Maden,
5. der Fischfang während der Nacht; als Nacht gilt
a) vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 bis 5.oo Uhr
b) vom 1. November bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr
6. jede Art des Fischfangs im Bereich der Sauerstaustufe Rosport-Ralingen, und zwar von 100 m oberhalb bis 300 m unterhalb des Stauwehrs, gemessen von der Wehrachse ab,
7. die Uferfischerei im Bereich der Moselstaustufe Palzem/Stadtbredimus von Strom-km 230 bis 229,5 rechtsseitig und 230,3 bis 229,5 linksseitig sowie im Bereich der Moselstaustufe Grevenmacher/ Wellen von Strom-km 212,95 bis 212,3 rechtsseitig und 213,3 bis 212,3 linksseitig.
PS: wie es bei den anderen Fischereiverordnungen der anderen Bundesländer aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis! Das heißt aber nicht, das Vereine es erlauben bzw. dulden...