Legal Angeln gehen

Achim Pichl schrieb:
Bei "privaten eingezäunten" stehenden Gewässern entfällt diese Gesetzesgrundlage...

Niemals! :nein ;)
*Privat* kann kein rechtsfreier Raum sein, schongarnicht in Deutschland.
Drum steht zwar in Landesfischereigesetz (LFG) und Landesfischereiordnung (LFO) das zitierte:
Das Gesetz findet keine Anwendung
auf Anlagen der Fischzucht,
wenn sie abgesperrt sind,
dauernd bewirschaftet werden,
regelmäßig abgelassen werden.
auf Privatgewässer. Privatgewässer sind stehende Gewässer, die einen Alleineigentümer haben, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehören und nicht größer als 5 ha sind.


Aber weiter unten ebend auch:
Fischereischein, Fischereiprüfung, Fischereierlaubnis
Wer die Fischerei ausübt, auch an Privatgewässern, muß Inhaber eines Fischereischeines sein, den er ständig mit sich führen und den berechtigten Personen zur Prüfung vorlegen muß


Wie gesagt, ick kann mir (in diesem Staat) wirklich nicht vorstellen, dass (bis schon genannte Tourischeine) eine Angelei ohne Fischereischein irgendwo legal sein soll.
:wink
 
Max92 schrieb:
Deshalb schreibe ich das hier ja,ich will ja nicht schwarzangeln und ich finde es auch nicht OK, aber es ist auch eine verdammt blöde situation wenn man nicht ans wasser kommt.

Mach doch den richtigen schein

Dann darfst du aleine angeln gehn

Das mit dem Verein ist ne gute idee

Gruß Kevin
 
Legal Angeln an Forellenteichen/Seen.....

bundyman schrieb:
Niemals! :nein ;)
*Privat* kann kein rechtsfreier Raum sein, schongarnicht in Deutschland.
Drum steht zwar in Landesfischereigesetz (LFG) und Landesfischereiordnung (LFO) das zitierte:
Das Gesetz findet keine Anwendung
auf Anlagen der Fischzucht,
wenn sie abgesperrt sind,
dauernd bewirschaftet werden,
regelmäßig abgelassen werden.
auf Privatgewässer. Privatgewässer sind stehende Gewässer, die einen Alleineigentümer haben, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehören und nicht größer als 5 ha sind.


Aber weiter unten ebend auch:
Fischereischein, Fischereiprüfung, Fischereierlaubnis
Wer die Fischerei ausübt, auch an Privatgewässern, muß Inhaber eines Fischereischeines sein, den er ständig mit sich führen und den berechtigten Personen zur Prüfung vorlegen muß


Wie gesagt, ick kann mir (in diesem Staat) wirklich nicht vorstellen, dass (bis schon genannte Tourischeine) eine Angelei ohne Fischereischein irgendwo legal sein soll.
:wink


Hallo BUNDY,

allem Anschein nach hast du irgend wie das Thema in die falsche Richtung
interpretiert, die Frage war doch, darf ich an einem "privaten Teich/Weiher/See ohne "Fischereischein" die Angelei ausüben...Fakt...

PS: Dieses Thema:Das Gesetz findet keine Anwendung
auf Anlagen der Fischzucht,
wenn sie abgesperrt sind,
dauernd bewirschaftet werden,
regelmäßig abgelassen werden.
auf Privatgewässer. Privatgewässer sind stehende Gewässer, die einen Alleineigentümer haben, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehören und nicht größer als 5 ha sind.

Würde ich mit diesem:Fischereischein, Fischereiprüfung, Fischereierlaubnis
Wer die Fischerei ausübt, auch an Privatgewässern, muß Inhaber eines Fischereischeines sein, den er ständig mit sich führen und den berechtigten Personen zur Prüfung vorlegen muß.

Niemals auf eine Linie setzen, das ist Fakt...

Nachtrag:

§ 4
Inhaber des Fischereirechts

Das Fischereirecht steht vorbehaltlich des § 5 dem Eigentümer des Gewässergrundstücks zu; es ist untrennbar mit dem Eigentum am Gewässergrundstück verbunden.


§ 5
Aufrechterhaltung selbständiger Fischereirechte

(1) Fischereirechte, die nicht dem Eigentümer des Gewässergrundstücks zustehen (selbständige Fischereirechte), bleiben aufrechterhalten, soweit sie bei Inkraftreten dieses Gesetzes im Wasserbuch oder im Grundbuch eingetragen sind.

§ 6
Selbständige Fischereirechte und Gewässereigentum

(1) Ein selbständiges Fischereirecht gilt vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an als ein das Gewässergrundstück belastendes Recht. Sein Rang bestimmt sich nach der Zeit der Entstehung. Es braucht, um gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs wirksam zu sein, nicht eingetragen zu werden. Der Berechtigte oder der Eigentümer des belasteten Grundstücks kann jedoch die Eintragung beantragen.

(2) Auf ein Recht im Sinne des Absatzes 1 ist § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches anzuwenden.


§ 7
Selbständige Fischereirechte
bei Veränderungen fließender Gewässer

Verändert ein Gewässer infolge natürlicher Ereignisse oder künstlicher Eingriffe sein Bett, so erlischt ein selbständiges Fischereirecht. Beruht die Veränderung des Bettes auf einem künstlichen Eingriff, so ist der dem Berechtigten entstehende Schaden auszugleichen. Die Verpflichtung zum Ausgleich obliegt dem Träger der Maßnahme...

§ 12
Ausübung des Fischereirechts

(1) Die Ausübung des Fischereirechts kann einem anderen durch Vertrag in vollem Umfang (Fischereipachtvertrag) oder unter Beschränkung auf den Fischfang (Fischereierlaubnisvertrag) übertragen werden, soweit eine Übertragung nicht ausgeschlossen ist. Die Rechte aus einem Fischereierlaubnisvertrag dürfen erst nach Erteilung eines Erlaubnisscheins ausgeübt werden.
(2) Der Fischereipachtvertrag gibt die Befugnis zum Abschluss von Fischereierlaubnisverträgen.

PS: Diese Gesetz ist für alle Bundesländer mehr od. weniger gleich gehalten...
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Scared: darf die Prüfung erst mit 14 machen und bekomme auch erst dann den schein also frühestens erst nächstes Jahr
 
Achim Pichl schrieb:
Hallo BUNDY,

allem Anschein nach hast du irgend wie das Thema in die falsche Richtung
interpretiert, die Frage war doch, darf ich an einem "privaten Teich/Weiher/See ohne "Fischereischein" die Angelei ausüben...Fakt...

Oh man, dit liegt wahrscheinlich daran, dass jede Seite die man zum Thema 'Fischereigesetz NRW' oeffnet, einen anderen Text liefert... :shock
Koennt ihr da nichmal wat einheitliches reinstellen? :)
Also OK, die Seite die ick jetzt gefunden habe --> http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/forsten/fischgesetz-main.htm
regelt die Sache noch eindeutiger. Da steht nur noch was vom Eigentuemer des Fischereirechts, der keinen Fischereischein zur Ausuebung der Fischerei an seinem Privatgewaesser benoetigt (§31 Abs 2) (die allgemeinen Ausnahmen mal aussen vor)...

Also (aktuell) letzter Stand. Man darf an Privatgewaessern ohne Fischereischein angeln, soweit man Besitzer des Fischereirechts ist. (Gilt allerdings nur fuer NRW und nur, bis wir ne eue Seite, mit neuem Fischereigesetz auftun) :wink
 
Achim Pichl schrieb:
Hallöchen Spezi,

leider wird auf den angeführten Links nicht ausdrücklich auf private Gewässer-
nutzung hingewiesen...

Weil es die nicht gibt?
Der Geltungsbereich ist doch im Fischereigesetz klar definiert und die einzige Ausnahme auch... :wink
 
Teufel auch....das wächst sich ja wirklich aus...

Also, das Zwischenergebnis nach meiner Lesart sieht jetzt folgendermaßen aus:

~~~
Zitat von Achim, bundeslandübergreifend:
(1) Die Ausübung des Fischereirechts kann einem anderen durch Vertrag in vollem Umfang (Fischereipachtvertrag) oder unter Beschränkung auf den Fischfang (Fischereierlaubnisvertrag) übertragen werden, soweit eine Übertragung nicht ausgeschlossen ist. Die Rechte aus einem Fischereierlaubnisvertrag dürfen erst nach Erteilung eines Erlaubnisscheins ausgeübt werden.
(2) Der Fischereipachtvertrag gibt die Befugnis zum Abschluss von Fischereierlaubnisverträgen.
~~~

zu (1) wie (2) merke ich an, dass
unabhängig eines etwaigen Rechteübergangs an Dritte (=Nichteigentümer) über Pachtverträge Fischereierlaubnisverträge nur mit Inhabern eines gültigen Fischereischeins abgeschlossen werden dürfen...

Nach aktuellem, gemeinsamen Wissensstand: wir haben es bei Forellenhöfen mit einer geduldeten, aber nicht gesetzeskonformen Praxis zu tun.....nämlich dann, wenn Angelkarten an Nicht-Inhaber von Fischereischeinen vergeben werden.

Dies ist auch korreliert mit einem Beitrag aus einem anderen Forum: dort wurde berichtet, dass die Hamburger Polizei die Fischereischeine derer kontrollierte, die an/in einem Forellenhof in Ausübung anglerischer Praxis angetroffen wurden...


Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Thomsen schrieb:
Teufel auch....das wächst sich ja wirklich aus...

Also, das Zwischenergebnis nach meiner Lesart sieht jetzt folgendermaßen aus:

~~~
Zitat von Achim, bundeslandübergreifend:
(1) Die Ausübung des Fischereirechts kann einem anderen durch Vertrag in vollem Umfang (Fischereipachtvertrag) oder unter Beschränkung auf den Fischfang (Fischereierlaubnisvertrag) übertragen werden, soweit eine Übertragung nicht ausgeschlossen ist. Die Rechte aus einem Fischereierlaubnisvertrag dürfen erst nach Erteilung eines Erlaubnisscheins ausgeübt werden.
(2) Der Fischereipachtvertrag gibt die Befugnis zum Abschluss von Fischereierlaubnisverträgen.
~~~

zu (1) wie (2) merke ich an, dass
unabhängig eines etwaigen Rechteübergangs an Dritte (=Nichteigentümer) über Pachtverträge Fischereierlaubnisverträge nur mit Inhabern eines gültigen Fischereischeins abgeschlossen werden dürfen...

Nach aktuellem, gemeinsamen Wissensstand: wir haben es bei Forellenhöfen mit einer geduldeten, aber nicht gesetzeskonformen Praxis zu tun.....nämlich dann, wenn Angelkarten an Nicht-Inhaber von Fischereischeinen vergeben werden.

Dies ist auch korreliert mit einem Beitrag aus einem anderen Forum: dort wurde berichtet, dass die Hamburger Polizei die Fischereischeine derer kontrollierte, die an/in einem Forellenhof in Ausübung anglerischer Praxis angetroffen wurde...


Thomas
das ist für einen privaten Betreiber einer Fischzucht/Teich/Weiheranlage Grundvoraussetzung....
 
Seht ihr das ist wieder typisch "Deutsch".
Ein junger Mensch will in die Natur um Angeln zu gehen und das Gesetz verbietet ihm das.
Was ist los in unserem Land???
Wir streiten uns hier über die Auslegung bestimmter Gesetze aber dem Jungen wird dadurch recht wenig geholfen. Unsere Gesetze sind sowieso in dieser Richtung absolut
schwachsinnig und fehl am Platze.
Ich habe meine Prüfung 1979 abgelegt, ohne Gesetzseszwang.
Hier hat doch unser Staat nur eine Einnahmequelle gesucht und gefunden.
Warum muss denn eine solche Prüfung, für Jugendliche, so teuer sein?
Was ist wenn ein Jugendlicher der einzigste in der Familie ist, der gerne Angeln gehen
möchte, ohne irgendeine Unterstützung vor allem finanziell?
Was ist wenn er vieleicht durchfällt? Alles vorbei? Nochmal hab ich das Geld nicht, was jetzt??
Unsere Vereine tun soviel, bringen viel Geld auf für Umwelt und Naturschutz, besetzen
Gewässer mit Fischen, entsorgen Müll und Unrat von Gewässern.
Das finde ich sehr wichtig und auch sehr gut aber können wir solchen Jugendlichen nicht auch etwas unter die Arme greifen.
Ihr lieben Angler, wir werden noch einmal froh sein, wenn uns ein junger Mensch
mal hilft ans Angelwasser zu kommen. Wir werden froh sein wenn er uns vieleicht mal
hilft die Ausrüstung zu tragen oder einen schönen Fisch keschert.
Denkt daran, wir alle werden einmal alt und gebrechlich, dann rufen wir nach der
Jugend, hoffentlich hört sie uns dann!!!!
VORSCHLAG!!
Ein Jugendlicher sollte die Möglichkeit haben sich an einen Verein in seiner nähe zu wenden der ihm dann weiterhilft.
Hier müsste dem Jugendlichen die Möglichkeit gegeben sein erst einmal das Angeln,
über 1 Jahr, kennenzulernen. (Vieleicht spielt er ja doch lieber Fussball?)
Mehrere Mitglieder sollten sich bereit erklären solchen Jugendlichen die Möglichkeit
zu geben mit ihnen immer mal wieder ans Vereinseigene Gewässer zu gehen.
Nach dem abgelaufenen Jahr sollte ein Gespräch mit dem Jugendwart, dem Vorstand und dem Jugendlichen stattfinden.
Hier kann man schon absehen ob er das Hobby gerne weiterführt, ob er sich in den Verein gut eingeführt hat, ob er mit Natur, Umwelt, Fischen und Vereinsmitgliedern
gut umgegangen ist.
Der nächste Schritt wäre, dem jugendlichen zu ermöglichen an der nächsten Prüfung
teilzunehmen, hier geht der Verein in schwierigen (finanziellen) Fällen auch mal in
Vorkasse und nimmt diesen Betrag mit einer geringen Beitragserhöhung jährlich wieder ein.
Ich wäre sogar bereit einen Betrag von, sagen wir mal 10€, mehr Jahresbeitrag zu
bezahlen um in solchen Fällen als Verein etwas mehr Geld zur Verfügung zu haben.
Ich weiß nicht ob ich hier falsch liege oder ob es vieleicht sogar Vereine gibt die
das schon so machen aber es sollte in jedem Verein so sein.
Was kann man hier tun um es Jugendlichen leichter zu machen an unserem
Hobby teilzunehmen???

Gruß Peter alias Angelbonsai
 
ALSO:
Eigentlich hast du ja recht. Allerdings komme ich aus so einer FAmilie, wo meine eltern sich grausen, wenn ich mit fischen vom angeln komme. Zum einen kann man sich jawohl den Jugendfischereischen kaufen, der kostet 8 Euro, das ist noch zu bezahlen, man kann mit bekannten angeln gehen, oder am FORELLEnteich ANGELN GEHEN: hIER INNA NÄHE (NRW, kreis kleve) kostet an nem teich eine rute 6 euro. Oda aba Holland.
Viel spaß beim legalen angeln, lucas
 
@ Peter Weingärtner

Der Vorschlag von Dir ist super, aber nicht zu verwirklichen.
Viele Vorsitzende von Vereinen vergessen das es ein e.V. ist, und betreiben schon fast Krampfhaft Marktwirtschaft, ( viel Geld einnehmen, egal wie ).
Dann sind auch viele ( nicht alle ) Älteren Angler genervt von der Jugend, warum auch immer. Der Fang oder Futterneid wird auch immer größer.
Ich selbst würde bei solch einer Sache wie Du sie vorgeschlagen hast sofort mitmachen, ich sehe die Halbhohen lieber Angeln, und nicht als Banden in der City.
Es müßte erst viel geändert werden in den Vereinen, von ganz oben bis unten.
Vernünftiges heranführen ans Angeln, ist auch Vernünftiges heranführen an die Natur.
 
Hier ein Auszug auf meiner Hompage für unseren See.

Kinder und "Anfänger" werden nach Rücksprache mit mir, in die Faszination Angeln eingewiesen.
Petri Heil
Bernie
 
ewaldsee schrieb:
Hier ein Auszug auf meiner Hompage für unseren See.

Kinder und "Anfänger" werden nach Rücksprache mit mir, in die Faszination Angeln eingewiesen.
Petri Heil
Bernie

Wenn alle so denken und Handeln würden wären wir viel weiter.
Leider werden der Jugend zuviele Steine in den Weg gelegt, auch hier.
 
@ Ekel Alfred.

Du sprichst mir aus der Seele.
Es muss sich sehr viel ändern in unserem Land sonst geht nicht nur unser Hobby zugrunde.
An die von Dir genannten ältere Angler, die die Jugend nervt, eine Frage.
Seit ihr alle schon 40 Jahre alt gewesen als ihr mit dem Hobby begonnen habt?
Warum erzählt ihr immer stolz von der guten alten Zeit als ihr noch jung gewesen
seit und was für Fische ihr da gefangen habt??
Lasst unserer Jugend auch die möglichkeit von ihren Angelerlebnissen in ihrer Jugend zu erzählen.

Gruß Peter
 
Ich möchte auf Grund verschiedener Diskussionen einmal darstellen was die Preise unseres Vereines sind:der Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt für Vollzahler 24.-Euro und für Halbzahler 12.- Euro.Da kann man wirklich nicht von einer Marktwirtschaft sprechen.Dazu kommt die Angelberechtigung nur Berlin 21.- Euro und Berlin-Brandenburg
67.50 Euro auf das Jahr bezogen.Was die Jugend anbetrifft hatten wir zu meiner Zeit
ca.1994 40 Jugendliche zur Betreuung.leider kenne ich die heutige Zahl nicht.leider auch nicht den Beitrag.Ich möchte damit nur sagen,das es im allgemeinen nicht so schlecht aussieht wie es gemacht wird.in den Ferien wurde mit der Jugend 14 tägige
Angelfahrten gemacht.es wird also für die Jugensd etwas getan.Es kann ja sein das in manchen Gegenden nichts für die Jugend getan wird.
 
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