Bonita2000
Profi-Petrijünger
Ich hatte am 08.03.2010 eine Petition zur Kormoran Bejagung eingereicht.
Dies wurde jetzt folgende Beschluss Empfehlung beschlossen.
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten,
c) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
Mit der Petition wird auf den überdurchschnittlichen Anstieg des Kormoranbestandes und seine langfristigen Auswirkungen auf den Fischbestand sowie auf die Existenz der fischereiwirtschaftlichen Betriebe hingewiesen. Es wird letztlich gefordert, die Bejagung der Kormorane zuzulassen.
Im Einzelnen wird die Petition dahingehend begründet, dass durch die bestehende Überpopulation an Kormoranen insbesondere der Bestand an bedrohten Fischarten noch stärker gefährdet werde und mittel- bis langfristig zugleich auch die Existenz fischereiwirtschaftlicher Betriebe bedroht sei. Die Bejagung der Kormorane sei überdies durch das erstrebenswerte Ziel einer ausgeglichenen Gewässerökologie zu rechtfertigen.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin der Mitzeichnungsfrist 323 Unterstützer fand sowie
142 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Zu diesem Anliegen liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe vor, die einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt wird.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss nimmt die in der Petition angesprochene Thematik
grundsätzlich sehr ernst und erachtet Maßnahmen zum Schutz gefährdeter
Fischarten generell als sinnvoll. Der Petitionsausschuss stellt in diesem
Zusammenhang fest, dass für den Erhalt stabiler Fischbestände vornehmlich
Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensraumqualität von zwingender
Notwendigkeit sind und verweist an dieser Stelle auf die Umsetzung der
Maßnahmenplanung der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG), der für den
Schutz gefährdeter Fischarten aus diesem Grund besondere Wichtigkeit zukommt.
Bei dem Aufbau stabiler Populationen und der Etablierung von Fischarten spielen strukturelle Verbesserungen der Gewässer, die Wiederherstellung der
Durchgängigkeit im Gewässerverlauf, die Wiederanbindung und Renaturierung von Auenhabitaten (Quervernetzung), aber auch die Schutzprogramme und
Besatzmaßnahmen zur Wiederansiedlung stark gefährdeter Wanderfischarten (wie z. B. des Aals, der Meerforelle, des Lachses, des Störs), eine wichtige Rolle.
Zugleich bestätigt der Petitionsausschuss, dass die jetzigen Kormoran-Bestände einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden verursachen, indem sie insbesondere den Erhalt vom Aussterben bedrohter europäischer Süßwasserfische gefährden. So hat sich der Kormoranbestand im Vergleich zu seinem ursprünglichen Siedlungsraum Norddeutschland bis zu den Alpen hin ausgedehnt und auf diese Weise seinen negativen Einfluss auf das gesamtdeutsche Fischvorkommen erhöht.
Nach Dafürhalten des Petitionsausschusses sind daher koordinierte Maßnahmen unerlässlich, bei denen durch eine nachhaltige Bestandsregulierung des Kormorans die heimische Fischfauna geschützt werden kann. In diesem Zusammenhang verweist der Petitionsausschuss auf eine parlamentarische Initiative von zwei Bundestagsfraktionen zum Thema "Fischartenschutz voranbringen – Vordringliche Maßnahmen für ein Kormoranmanagement" (Bundestags-Drucksache 17/7673), die vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 09.11.2011 mehrheitlich angenommen wurde.
Vor dem Hintergrund, dass der Kormoran keine gefährdete Vorgelart darstellt,
jedoch den Fortbestand vieler Süßwasserfische gefährdet, begrüßt der
Petitionsausschuss, dass auch auf europäischer Ebene ein wissenschaftlich
fundiertes, mehrstufiges Kormoran-Management angestrebt wird, wie sich dem
Bericht des EU-Fischereiausschusses aus dem Jahr 2008 entnehmen lässt.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung zur
Berücksichtigung zu überweisen sowie dem Europäischen Parlament und den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten, da die Länder für Maßnahmen zum Schutz des Fischbestandes durch Zulassung geeigneter Vergrämungsmaßnahmen in Natur- und Vogelschutzgebieten zuständig sind.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das
Petitionsverfahren abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Dies wurde jetzt folgende Beschluss Empfehlung beschlossen.
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten,
c) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition wird auf den überdurchschnittlichen Anstieg des Kormoranbestandes und seine langfristigen Auswirkungen auf den Fischbestand sowie auf die Existenz der fischereiwirtschaftlichen Betriebe hingewiesen. Es wird letztlich gefordert, die Bejagung der Kormorane zuzulassen.
Im Einzelnen wird die Petition dahingehend begründet, dass durch die bestehende Überpopulation an Kormoranen insbesondere der Bestand an bedrohten Fischarten noch stärker gefährdet werde und mittel- bis langfristig zugleich auch die Existenz fischereiwirtschaftlicher Betriebe bedroht sei. Die Bejagung der Kormorane sei überdies durch das erstrebenswerte Ziel einer ausgeglichenen Gewässerökologie zu rechtfertigen.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin der Mitzeichnungsfrist 323 Unterstützer fand sowie
142 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Zu diesem Anliegen liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe vor, die einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt wird.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss nimmt die in der Petition angesprochene Thematik
grundsätzlich sehr ernst und erachtet Maßnahmen zum Schutz gefährdeter
Fischarten generell als sinnvoll. Der Petitionsausschuss stellt in diesem
Zusammenhang fest, dass für den Erhalt stabiler Fischbestände vornehmlich
Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensraumqualität von zwingender
Notwendigkeit sind und verweist an dieser Stelle auf die Umsetzung der
Maßnahmenplanung der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG), der für den
Schutz gefährdeter Fischarten aus diesem Grund besondere Wichtigkeit zukommt.
Bei dem Aufbau stabiler Populationen und der Etablierung von Fischarten spielen strukturelle Verbesserungen der Gewässer, die Wiederherstellung der
Durchgängigkeit im Gewässerverlauf, die Wiederanbindung und Renaturierung von Auenhabitaten (Quervernetzung), aber auch die Schutzprogramme und
Besatzmaßnahmen zur Wiederansiedlung stark gefährdeter Wanderfischarten (wie z. B. des Aals, der Meerforelle, des Lachses, des Störs), eine wichtige Rolle.
Zugleich bestätigt der Petitionsausschuss, dass die jetzigen Kormoran-Bestände einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden verursachen, indem sie insbesondere den Erhalt vom Aussterben bedrohter europäischer Süßwasserfische gefährden. So hat sich der Kormoranbestand im Vergleich zu seinem ursprünglichen Siedlungsraum Norddeutschland bis zu den Alpen hin ausgedehnt und auf diese Weise seinen negativen Einfluss auf das gesamtdeutsche Fischvorkommen erhöht.
Nach Dafürhalten des Petitionsausschusses sind daher koordinierte Maßnahmen unerlässlich, bei denen durch eine nachhaltige Bestandsregulierung des Kormorans die heimische Fischfauna geschützt werden kann. In diesem Zusammenhang verweist der Petitionsausschuss auf eine parlamentarische Initiative von zwei Bundestagsfraktionen zum Thema "Fischartenschutz voranbringen – Vordringliche Maßnahmen für ein Kormoranmanagement" (Bundestags-Drucksache 17/7673), die vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 09.11.2011 mehrheitlich angenommen wurde.
Vor dem Hintergrund, dass der Kormoran keine gefährdete Vorgelart darstellt,
jedoch den Fortbestand vieler Süßwasserfische gefährdet, begrüßt der
Petitionsausschuss, dass auch auf europäischer Ebene ein wissenschaftlich
fundiertes, mehrstufiges Kormoran-Management angestrebt wird, wie sich dem
Bericht des EU-Fischereiausschusses aus dem Jahr 2008 entnehmen lässt.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung zur
Berücksichtigung zu überweisen sowie dem Europäischen Parlament und den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten, da die Länder für Maßnahmen zum Schutz des Fischbestandes durch Zulassung geeigneter Vergrämungsmaßnahmen in Natur- und Vogelschutzgebieten zuständig sind.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das
Petitionsverfahren abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.