Cliffhänger
Allroundangler
Noch etwas mal zur aktuellen Gesetzeslage Cliff...
Ich darf in Brandenburg entscheiden, ob ich einen Fisch essen will oder nicht.
Natürlich, Willi, kannst Du entscheiden, ob Du diesen gefangenen Fisch essen willst (oder jemand anders)! Nur hast Du nicht die Entscheidungsfreiheit, ob Du einen maßigen Fisch mitnehmen oder zurücksetzen kannst - ein Angelteich oder ein See ist kein Belustigungsort, wo man nach Gefühl und Wellenschlag Fische an den Haken bekommt und nach großzügiger Manier wieder "reinschmeißen" kann.
Insofern unterscheidet sich die Rechtsprechung von Brandenbung nicht von den übrigen Bundesländern, denn das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, und da ist es völlig uninteressant, ob ein Landesgesetz eine andere Meinung vertritt (was schwer vorstellbar und was einige da ´reininterpretieren, ist natürlich Ansichtssache, aber hat nichts mit der juristischen Realität zu tun!).
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen grund Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen, so § 1 Bundestierschutzgesetz.
Ein vernünftiger Grund ist u.a. gegeben, bei einer Nutzung des Tieres als Nahrung. Das heißt ganz klar:
Ein gefangener maßiger Fisch, der keiner Artenschonzeit oder einem sonstigen Fangverbot unterliegt, ist laut Gesetzgeber einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
Der gezielte Fang von Fischen , um diese nach Vermessen, Wiegen und einem Erinnerungsfoto wieder in das Gewässer zurückzusetzen, stellt keinen vernünftigen grund im rechtlichen Sinne dar und ist deshalb verboten (Straftat)!
In diesem Fall ist der Beweggrund für den Fang des Fisches, nämlich die Erlangung einer Trophäe (Erinnerungsfoto) und nicht die Nutzung als Nahrung.
In die gleiche Kategorie einzuordnen ist auch die oft vertretene Meinung von Anglern, dass sie rein aus Spaß und Freude die Angelei ausüben, aber grundsätzlich alle gefangenen Fische wieder zurücksetzen.
Mit einer solchen Geisteshaltung sorgt jedoch jeder einzelne dafür, der sich so verhält und das auch noch öffentlich kundtut, wie hier im Forum, dass alle Angler früher oder später darunter zu leiden haben.
Diese Praktiken sind es nämlich in erster Linie, die als Begründung für die Tierschützer und Behörden angeführt werden, die Ausübung der Angelfischerei immer weiter einzuschränken.
Fazit: Es ist nicht entscheidend, was wir gerne möchten oder wollen, auch nicht in Brandenburg oder sonstwo in Deutschland, sondern was der Gesetzgeber von uns verlangt.
Munter bleiben
CLIFF
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