Schwarzfischer -  Immer mehr Schwarzangler unterwegs

Danke für den Tipp aber nach meiner Information und der der Kreisverwaltung muss der Lehrgang besucht werden sonst darf man die Prüfung gar nicht machen!
 
Nein! Das ist definitiv falsch!
Der Lehrgang ist nicht zwingend erforderlich.
Ruf einfach mal die Untere Fischereibehörde an,die wissen es genau.
LG Michael
 
Habe ich noch niiiiieeee gehört das man denn Lehrgang machen MUSS.
Meines Wissens ist das egal es wäre nur besser!


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Stoppt Tierversuche!
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
Petri Heil
.-~>Tim
 
Ich glaube nämlich das in RLP und BaWÜ diese Pflicht besteht so steht es auch au mehreren Seiten der Angelvereine
 
Hallo Zusammen,

bevor ich letztes Jahr meinen Angelschein machen konnte, MUSSTE ich einen Vorbereitungskurs besuchen! Sonst wäre ich nicht zugelassen worden! Musste sogar Pflichtstunden erfüllen... Ist wohl in jedem Bundesland unterschiedlich?!

P.S. Komme aus Rheinland Pfalz.
 
Ethno schrieb:
Hallo Zusammen,

bevor ich letztes Jahr meinen Angelschein machen konnte, MUSSTE ich einen Vorbereitungskurs besuchen! Sonst wäre ich nicht zugelassen worden! Musste sogar Pflichtstunden erfüllen... Ist wohl in jedem Bundesland unterschiedlich?!

P.S. Komme aus Rheinland Pfalz.

Ja, jedes Bundesland hat seine eigenen Mucken und Regeln. Aber vielleicht ist ein Vorberreitungskurs manchmal garnicht so schlecht.
 
war gerade in Aldi(all die schönen sachen).
Hab wieder neue angelsachen gesehn.
Diesmal Spinn,Karpfen und hochseeruten + rolle + schnur.
Für 21.99. Bestimmt totaler schrott.Hab letztens auch auf einer Brücke ein paar Jungenliche gesehn die von der Brücke oben geangelt haben und ich kann zu 99.9% sagen das die dafür keinen schein haben, weil man in diesen bestimmten abschnitt nicht angeln darf.
Nur 4Leute dürfen das ich weiß aber nicht wer das ist auf jedenfall keine jungendlichen.

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Petri Heil
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**Fischereiaufsicht bei einigen Vereinen und Gewässern nur noch eine Farce?

Schwarzangler muss es nicht geben!

Fischereiaufseher sind von den Vereinen vorgeschlagene und von der jeweiligen Behörde (Stadt oder Landkreis) bestellte Personen, meist Angler, die mit einem Ausweis mit Lichtbild und einer Dienstmarke bzw. Plakette ausgestattet sind und nach einer entsprechenden Einweisung auf Kontrolle an den zugewiesenen Gewässern gehen können oder besser müssen.

>Müssen< deshalb, weil regelmäßige Kontrollen von einem solchen Fischereiaufseher verlangt werden, wenn dieser eine solche ehrenamtliche Tätigkeit übernimmt. Wer also nicht regelmäßig und zu den unterschiedlichsten Zeiten diese Kontrollen durchführen kann, der sollte ein solches Amt nicht übernehmen. Darum ist auch sehr wichtig, eine "bunte" Mischung von Fischereiaufsehern im Verein zu haben, nämlich Leute, die bereits im Ruhestand sind, Leute im Schichtdienst und natürlich auch im normalen Tagesdienst mit Zeit abends und an den Wochenenden. So ist zu allen Zeiten eine ordnungsgemäße Fischereiaufsicht gewährleistet!

Fischereiaufseher haben eine Menge von unterschiedlichen Befugnissen nach den jeweiligen Landes-Fischerei-Gesetzen. Diese Befugnisse dürfen weder überschritten noch dürfen sie bei den Kontrollen gänzlich außer acht gelassen werden. Fischereiaufseher, die selbstherrlich in Anbetracht ihres Amtes handeln oder überhaupt nicht handeln, wenn sie Verstöße feststellen, sollten besser ihr Amt zur Verfügung stellen und einen geeigneteren Vereinskollegen diese wichtige Kontrolltätigkeit erledigen lassen.

Dass sie offenbar mehr als nötig ist, erkennt man ja an den Kommentaren der Forums-Mitglieder, die ziemlich unzufrieden über dies Thema ihre Meinung hier sagen.

Vielleicht ist es in einigen Vereinen angesagt, auch ´mal die Fischereiaufsicht auf Wirksamkeit zu überprüfen. Wer als Fischereiaufsicht seit Jahren nicht einen Verstoß festgestellt hat, ist möglicherweise doch nicht so eifrig bei der Sache oder hat doch nicht soviel (Frei)-Zeit für diese wichtige Aufgabe........

Ohren steif halten und durch
CLIFF

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..Vertrauen ist gut, Kontrolle ist (manchmal) besser!
(frei nach Lenin 1917)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!
Zu diesem Thema habe ich auch noch eine schöne Geschichte!
Vor etwa drei Wochen war ich frühmorgens am Rhein um zu angeln. Es war so gegen halb sechs als ich am Angelplatz ankam. Dort sassen schon jede Menge Leute am Wasser. Kurz nach mir kamen zwei Personen, die ich schon von weitem als Russland-Deutsche erkannte. (Bei uns leben so viele, die erkennt man schon von weitem). Auf jeden Fall hat jeder von den beiden drei Ruten ausgepackt. Auf meinen wirklich freundlichen Hinweis, dass man nur mit zwei Ruten fischen darf bekam ich die Antwort: "Halt die Fresse, oder es kracht!" Super, oder? Dann habe ich mir gedacht, denen zeigts du es mal!
Ok, ich habe dann Amtsanmassung betrieben. An meinem Schlüsselbund habe ich einen Anhänger, der sieht einer Polizeimarke ähnlich. Den habe ich dann den Typen vor die Nase gehalten und sie nach ihrem Angelschein gefragt.
So schnell konnte ich gar nicht schauen wie die ihre Sachen eingepackt und das Weite gesucht haben. Leider begegnen uns immer mehr Menschen an den Flüssen, welche sich nicht um Mindestmasse und schonungsvolle Behandlung von Fischen scheren. Und Kontrollen gibt es leider auch nicht so oft. Sagt man dan als Angler etwas dazu, dann gibt es böse Worte oder gar schlimmeres. Von der Uferverschmutzung und Resten von Angelgerät will ich gar nicht reden! Auf der anderen Seite wird dann gejammert, dass es zu wenig Fisch gibt. Man darf nicht alles dem Kormoran in die Schuhe schieben!
Hoffentlich gibt es irgendwann mal mehr Kontrollen! :mad: :mad:
Petri Heil und Grüsse!
Archie
 
Also ich finde Ihr übertreibt und seht das Alles ganz schön einseitig...
Fehler 1: In Euren Augen ist die Mehrheit der nicht waidgerecht angelnden Angler Ausländer - das ist pure Vermutung und sicher quatsch
Fehler 2: Nicht jeder Inhaber einer gültigen Angelberechtigung angelt auch waidgerecht
Fehler 3: Jeder der hier einen Beitrag schrieb macht natürlich selbst immer nur all das was auch erlaubt ist - haut Ihr Euch manchmal selbst die Taschen voll?

Also ich denke was in diesem Thread abgeht ist schon mächtig übertrieben. Möchte aber schon nauch zum Ausdruck bringen, dass ich FÜR ein Angeln mit Sach- und Fachverstand bin - aber so übertrieben wie mit deutschen Verordnungen und gesetzen muss es sicher nicht sein.
 
hab vor ein paar tagen ne lustige sache von einem kumpel gehört.er sass am wasser kommen noch zwei angler einer mit angelschein und einer als begleitung .tja das ende vom lied ein aufseher kommt vorbei in dem moment ein biss der begleiter holt den fisch raus.angelschein weg,blödheit muss bestraft werden.da die zwei den aufseher vorher gesehen haben. :) :) :) :) :) :)
 
Vor allem seit wann darf man denn nicht mehr eine/n Bekannte/n zum Angeln mitnehmen??? Mein Gott und wenn der Begleiter dann mal die Angel in die Hand nimmt was ist daran so schlimm?
 
aaljäger schrieb:
hab vor ein paar tagen ne lustige sache von einem kumpel gehört.er sass am wasser kommen noch zwei angler einer mit angelschein und einer als begleitung .tja das ende vom lied ein aufseher kommt vorbei in dem moment ein biss der begleiter holt den fisch raus.angelschein weg,blödheit muss bestraft werden.da die zwei den aufseher vorher gesehen haben. :) :) :) :) :) :)


Vollkommen Überzogene Reaktion des Herren Aufsehers. Ein Wink mit dem Zeige finger hätte in dem fall auch genügt.

Da hat HPMatter vollkommen recht.
 
also kann ich auch nicht verstehen sone übertriebene reaktion. ein hinweis hätte gereicht. ich mein wer hat nicht schon mal nen bekannten die rute halten lassen. also da muss man auch mal fingerspitzengefühl zeigen und nicht immer nur genau nach paragraphen handeln.
 
**Schwarzangeln ist kein Kavaliersdelikt!

aaljäger schrieb:
hab vor ein paar tagen ne lustige sache von einem kumpel gehört.er sass am wasser kommen noch zwei angler einer mit angelschein und einer als begleitung .tja das ende vom lied ein aufseher kommt vorbei in dem moment ein biss der begleiter holt den fisch raus.angelschein weg,blödheit muss bestraft werden.da die zwei den aufseher vorher gesehen haben. :) :) :) :) :) :)

Moin,
Blödheit muss wirklich bestraft werden; ich meine, der Aufseher hat völlig korrekt gehandelt. Wenn er einmal solches Verhalten durchgehen läßt, dann lassen demnächst alle organisierten Angler ihre Bekannten, Ehefrauen, Söhne und Töchter mitangeln, obwohl sie weder eine Sportfischerprüfung haben und sonst berechtigt sind, in diesem Gewässer zu fischen.

Dann kann der Fischereiaufseher gleich zu Hause bleiben, weil ja jeder da draußen am Wasser machen kann, was er will. Niemand, na gut, kaum jemand, würde auf die Idee kommen, sein Auto einem Bekannten zum Fahren zu überlassen, wenn er genau wüßte, dass der Bekannte keinen Führerschein hat. Oder?

Wenn dieser Bekannte ohne Prüfung und Fischereierlaubnis angeln will - kein Problem - soll er doch erst mal zu einem der privaten und häufig vorzufindenen Forellengewässer fahren, wo er versuchsweise für einige Stunden angeln und erst mal testen kann, ob ihm diese Freizeitbeschäftigung zusagt.

Fakt ist doch, wenn jemand angelt, ohne dazu berechtigt zu sein, dann begeht er eine Straftat - das soll man doch bei aller "Empörung" über das Handeln des Fischereiaufsehers nicht aus den Augen verlieren. Und der Angler, der dies duldet, begeht ebenfalls eine Straftat, nämlich macht sich der Beihilfe schuldig. Das kann man lang und breit ausdiskutieren, aber das ist nun mal geltenes Recht!

Um am Schluss jetzt aber einen etwas moderateren Ton anzuschlagen - beide brauchen sich vermutlich keine Sorgen zu machen, denn meistens wird die Angelegenheit nach einer Vernehmung durch die Polizei von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil die Schuld der Betroffenen als gering eingestuft wird!

Munter bleiben und immer den Angelschein mithaben,
dann gibt´s keinen Ärger
CLIFF

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Jeder ist verantwortlich für das, was er tut,
aber auch für das, was er nicht tut.
Voltaire
 
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