Tierschutz -  Grundsätze des Tierschutzes in der Freizeitangelei

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Hallo,

Ich lobe mir die gesetzliche Situation in Baden-Württemberg, da ist die Hälterung, speziell im Setzkescher, in der Regel verboten.
Wenn ich auf die (hoffentlich schon mal selbst gestellte) Frage, Angeln oder Nichtangeln mich für Angeln entschieden habe ( also auch mal irgendwann für Schmerzen zufügen und Töten ) , ist die Entscheidung nach einem Biß die, ob der untermaßige Fisch oder in der Schonzeit erbeutet Fisch lebensfähig ist oder nicht. Wenn lebensfähig und nicht zu verwerten ( weil nicht darf ), dann bereits im Wasser schonend abhaken und zurücksetzen. In allen anderen Fällen waidgerecht töten. Aus.

Man muss dabei aber auch berücksichtigen, dass es zum einen nicht per se tierschutzwidrig ist, Fische im Setzkescher zu hältern, sondern nur dann, wenn die Hälterungsumstände unphysiologisch sind, und dass desweiteren doch, je nach Sachlage (Temperatur, Ansitzdauer), die Abwägung aus lebensmittelhygienischer Sicht in Richtung Setzkescherhälterung kippen kann.
 
Hallo Labby,

an sich ein schöner Text den Du da verfasst hast und ich habe Dir auch ein "Danke" für die Mühe die Du Dir gemacht hast gegeben. Aber dennoch schießt Du mit Pech etwas am Ziel vorbei und das ist gefährlich.
Scheinbar werden hier doch die Köpfe und Gedanken einiger weniger Angler erreicht, trotz Thread Nr. 3...
Und es könnte passieren das durch so exzessives Aufzeigen anderer Vergehen der Angler am Wasser bei seinem Handeln denkt, "das ist schon nicht so schlimm was ich hier grad mit dem Fisch mache, man denke mal an die ganzen armen Katzen und die Hunde mit Knochenbrüchen, da bin ich ja ein Weisenknabe gegen..."

Auch wenn Du mit deinen Ausführungen meiner Meinung nach absolut Recht hast, gehört es für mich nicht unbedingt hier in diesem Umfang rein.
Berichtigt mich bitte wenn ich das falsch sehe :)


Gruß Ron!

Moin Ron,

Dein Hinweis ist nicht ganz unberechtigt. Allerdings wird wohl kaum jemand unliebsame Menschen umbringen, weil irgendwo auf der Welt Krieg ist.
Und Nein, grundsätzlich gehören solche Dinge nicht in eine Diskussion über das Angeln. Es sollte aber dennoch eine Abwägung der Mittel und des Engagements stattfinden. Und die Vehemenz, mit der hier von Rheophil auf das Tierschutzgesetz verwiesen wird, halte ich für unangebracht. Wohlgemerkt, die Vehemenz und die Ableitungen, nicht das Thema an sich.

Ich glaube, dass das Tierschutzgesetz an sich absolut ausreichend ist, um einen möglichst hohen Schutz der Fische durch Mißbrauch zu gewähren.
Alles weitere kann und wird von keinem Gesetz beeinflusst, höchstens aus Angst vor Strafe temporär unterdrückt werden.

Will man da etwas ändern, geht das nur im Dialog, im Austausch von Meinungen und Ansichten, nicht im doktrinieren von Gesetzestexten und Vorschriften.

Wenn ich in einer offenen und ehrlichen Diskussion mein Gegenüber nicht von meinem Standpunkt überzeugen kann, so ist entweder mein Standpunkt falsch, habe ich nicht überzeugend argumentiert, oder beide haben aus Ihrer Warte absolut Recht. Ich kann mir aber nicht anmaßen, den andersdenkenden deswegen als charakterlich unreif, ignorant oder gar dumm zu bezeichnen. Denn wer sagt mir, dass diese Attribute nicht grade auf mich zutreffen ?

Aber, um auf Deinen Einwand zurückzukommen, kann es durchaus sein, dass jemand über gequälte Hunde und Katzen dazu kommt, sein Handeln im Umgang mit den Fischen zu hinterfragen.

Das kann eigentlich nur der Sinn einer Diskussion wie dieser hier sein, nämlich den anderen zum Nachdenken anzuregen. Damit ist das realistische Ziel erreicht, mit welchem subjektiven Ergebnis auch immer.

" Ich hab Recht", " Ihr müsst", " Das Gesetz verlangt", und dann vermutlich noch mit der Erwartung, dass ein feierliches Gelöbnis abgelegt wird, ist kontraproduktiv.

Rheophil zerstört mit seiner Diktion viel mehr, als er positiv bewirkt. Er errichtet Mauern in den Köpfen, bestenfalls. Schlimmstenfalls wird der eine oder andere dadurch abgehalten sein Handeln zu reflektieren, weil Tierschutz eh´nur juristische Korinthenkackerei von fanatischen Dogmatikern ist. Fatal, Fatal.

Ich glaube aber auch, das ist ihm egal.
 
Da bin ich völlig anderer Meinung, Reophil
Es den Fischereiberechtigten oder Bewirtschaftern zu überlassen wäre doch wieder nur eine unnötige Auffächerung der Verantwortlichkeiten.
Jeder würde wieder sein eigenes Süppchen kochen und für absolute Unklarheit sorgen.
Genauso sehe ichs mit der Fischereiaufsicht.
Hast bestimmt schon in den relevanten Threads mitverfolgen können wie die Aufseher die hier im Forum schreiben oder auch eben nicht mehr die Lage der Fischereiaufsicht sehen.
Viele setzen sich mit dem A.. drauf was die Aufseher sagen.
Da wird gedroht und auch mal zugelangt.
Also muß auf anderen Wegen schon im Vorfeld dafür gesorgt werden das derartige Zeitgenossen erst gar nicht in die Lage kommen sich gesetzeswidrig zu verhalten.
Was wiederum durch eben verschärfte Lehrgangs und Prüfungsvorausetzungen erreicht werden könnte.
Wichtig dabei wäre das auch endlich mal die Ordnungshüter, sprich Polizei, verstehen würde das Verstöße im relevanten Bereich auch keine Kavaliersdelikte sind.
Fischereiaufseher was können sie denn gegen extrem Verstößer ausrichten.
Sich den Schädel einschlagen lassen?
Daraus ergibt sich auich der Aspekt von vornherein darauf zu verzichten an die Vernunft des Einzelnen zu appelieren.
Das ist nicht auf die Masse der Angler übertragbar.
Es gibt unter uns Anglern eben leider immer noch viel zu viele die den Angelsport als, sagen wir mal Geschäft betrachten.
Also ihren Einsatz an Geld und Zeit in Fisch wiederhaben wollen.
Und das auf Teufel komm raus.
Und unter Einsatz aller möglichen und auch tierverachtender Methoden.
Ich sag nur "Reissen".
 
Hallo,

Es darf ja jeder seine nicht mit der Sachlage vereinbare und logisch fehlerhafte Meinung behalten. Gleichsam darf ich aber auf die Unvereinbarkeit mit der Sachlage und die logische Inkonsistenz hinweisen.

Ich basiere meinen Standpunkt eben nicht auf dem Tierschutzgesetz an sich.
Ich basiere ihn auf dem Tierschutzgedanken und dem Konsequentialismus von Handlungen und deren Bewertung. Das Tierschutzgesetz ist lediglich eine gesetzliche Manifestation, die diesen Tierschutzgedanken und die Bewertung der Konsequenzen des Handelns nachhaltig unterstützt.

Das Tierschutzgesetz manifestiert die Grundsätze des Tierschutzgedankens, es ist aber nicht deren Quelle.
 
Ich basiere meinen Standpunkt eben nicht auf dem Tierschutzgesetz an sich.
Ich basiere ihn auf dem Tierschutzgedanken

zu 1: bei dir darf, nein MUSS, es immer "etwas mehr sein"
zu 2: du basierst auf DEINEM tierschutzgedanken (dem allein seligmachenden, würg)

ich frage mich, wie du deine "tierschutzgedanken" durchsetzen würdest, wenn du könntest: scheiterhaufen am wasser?
 
ich gehe mit Rheophil angeln

ich stelle mir das so vor:
wir gehen an den rhein, einigen uns auf den zielfisch und klären dann, wie wir uns verhalten.
in der zwischenzeit hat der rhein sein bett verlegt und ist schon längst versiegt, die eifel ist zur tiefebene abgeschliffen, staaten gibt es nirgendwo mehr, nur noch uns beide - und ich warte immer noch auf eine praktische antwort von rheophil.
war wieder nix mit angeln. aber rheo im überfluss...
 
Hallo,

Es den Fischereiberechtigten oder Bewirtschaftern zu überlassen wäre doch wieder nur eine unnötige Auffächerung der Verantwortlichkeiten.

Es trägt aber der der Notwendigkeit der Differnzierung im Einzelfall Rechnung. Was an einem Gewässer bedingt durch dessen Eigenschaften, bedenklich oder gar tierschutzwidrig ist (z.B. Setzkescherhälterung in Wasserstraßen) muss das an einem anderen Gewässer noch lange nicht sein.

Viele setzen sich mit dem A.. drauf was die Aufseher sagen.
Da wird gedroht und auch mal zugelangt.

Ein unprovozierter Angriff ist doch beteits Beleg genug dafür, dass der jenige gar nicht die nötigen Qualitäten hat. Gleiches gilt für die Weigerung, den regelkonformen Anweisungen von Weisungsbefugten zu folgen.

Also muß auf anderen Wegen schon im Vorfeld dafür gesorgt werden das derartige Zeitgenossen erst gar nicht in die Lage kommen sich gesetzeswidrig zu verhalten.

Auf dem selben Wege, wie es bei uns geschieht. Intensives cognitiv-psychologisches Profiling. Würde auch ander Probleme lösen. Böse Zungen mögen das wieder als diskriminerend oder undemokratisch bezeichnen.
 
Hallo,

es ist der Konsens des Tierschutzgedankens von unzähligen Stimmen.
Ich gebe diesen nur wieder und stimme ebenfalls damit überein.
 
Moinsen!
Bei alldem, was Rheophil zusammengestellt hat, um alle denkbaren Schäden der Fische zu vermeiden, gibt es eigentlich nur noch eine Alternative:überhaupt nicht mehr angeln!!! Denn auch das winzige Hakenloch in der Oberlippe des richtig gehakten Fisches ist so gesehen ein Schaden, auch wenn er dadurch keine Schmerzen u. keine bleibenden Schäden erleidet.
Nachdem mit dem gleichen Thema u. dem annähernd gleichen Inhalt bereits 3 Threads innerhalb weniger Tage gestartet wurden, von denen einer zum Glück bereits geschlossen wurde, während man sich bei den beiden anderen immer wieder im Kreise dreht, weil der Themenstarter sich darin verbeißt wie ein Terrier, muß er sich von mir nochmals die Frage gefallen lassen:
Bist Du eigentlich wirklich ein Angler???
Schönen Abend!
Eberhard

Hi,
das ist genau das was ich auf der ersten Seite schon sinnbildlich sagen wollte.
wer das Tier/Fisch wirklich vor Schaden bewahren will sollte auf das angeln verzichten.........!

Gruß
Pascal
 
Hallo Dilldapp

Entscheidung nach einem Biß die, ob der untermaßige Fisch oder in der Schonzeit erbeutet Fisch lebensfähig ist oder nicht. Wenn lebensfähig und nicht zu verwerten ( weil nicht darf ), dann bereits im Wasser schonend abhaken und zurücksetzen. In allen anderen Fällen waidgerecht töten. Aus.

Na, mag ja deine Meinung sein.
Für mich gibt es auch andere Gesichtspunkte, ob ich einen Fisch, außerhalb Schonzeit und Schonmaß zurücksetze oder nicht. Allein das gesetzliche Mindestmaß/Schonzeit ist für mich kein ausreichendes Kriterium.

Hallo Rheophil

Zitat:
Zwar wäre im Nachhinein die Hälterung nicht erforderlich gewesen, man konnte es vorher aber nicht wissen.
Genau das ist eben nicht so bzw. ist irrelevant - eben weil man es nicht wissen konnte, konnte und durfte man es auch gar nicht in die Entscheidungsfindung einbeziehen.

Hm, damit wäre dann in jedem Fall, vorausschauendes Handeln unerwünscht oder der vorausschauende Gedankengang nicht relevant, weil dieser ja nicht in die Entscheidungsfindung einzubeziehen ist.

Es können für die Entscheidung über Entnahme und Zurücksetzen nur die Informationen herangezogen werden, die im Moment auch zur Verfügung stehen.

Aber genau dieses vorausschauende Handeln wird doch vom Angler, bezüglich Schutz des Fisches in anderen Situationen auch verlangt!
Wenn Angler nur so eingeschränkt reagieren dürfen, sehe ich viele dunkle Wolken am Himmel vorbeiziehen.

Der Punkt ist: Ich muss z.B. das 20 cm Rotauge an einem Gewässer mit gutem Bestand an größeren Exemplaren nicht entnehmen, weil ich es im Setzkescher gehältert habe.
Ganz einfach, weil ich es bedingt durch seine Größe gar nicht erst entnehmen will und es auch gar nicht erst in den Setzkescher wandert. Die Kriterien für mein Entnahme- und Verwertungsziel sind nícht erfüllt.

Welcher Angler weiß zweifelsfrei über diesen „angeblichen Bestand“ an größeren Exemplaren im Vorfeld immer Bescheid?
Du wahrscheinlich! Die Masse nicht.
Die Realität sieht völlig anders aus. Ich komme an ein Gewässer, möchte für mich und die Sippe Bratplötzen. Fange erst 3 Kleinere, plötzlich größere. Warum soll ich dann die kleineren nicht zurücksetzen, wenn mir zwei Größere reichen?
Vorausgesetzt, ich weiß, Wann, Wo, Wie, ich den Setzkescher optimal einsetzen kann und Wann nicht, damit kein relevanter Schaden, dem Fisch entsteht.
Ich behaupte einmal, an diesem Wissen, mangelte es mehr und führte zur Verdammung des Setzkeschers.
Gleichzeitig stelle ich mir in den letzten Tagen immer häufiger die Frage, wann ist das eine tolerierbar und das andere nicht!
Wie kommt Besatz (das gilt auch für Besatzmaßnahmen bezüglich von Wiederansiedlungen oder Arterhaltungen) an ein Gewässer! Wie kommt dieser häufig hinein!
Sind die Hälterungs- und Transportbedingungen vertretbarer, schonender für den Fisch?
Wie hoch ist die Quote an geschädigten Fischen, die dann das zeitliche segnet?
Die Frage müsste sich jeder GW, Vorsitzende auch stellen.
Anderer seit, gilt genau diese Fragestellung in allen Punkten auch als Grundsatz bei anderen Tierhaltungen.
Deshalb verstehe ich nicht, das ausschließliche Augenmerk auf die Anglerschaft, bei gleichzeitiger Tolerierung anderer Umstände in der Tierzucht oder dem Heimsektor.
Einseitige moralisch, ethische Sichtweise, würde ich es bezeichnen.
Deshalb kann ich Labby seinem Beitrag voll und ganz folgen.
Und eines. Man sollte Angler nicht dümmer oder weniger sensibel bezüglich Tierschutz, aus reinem Eigennutz in der Öffentlichkeit hinstellen.
Fehler werden überall gemacht, selbst bei der Entscheidungsebene die Gesetze verfassen.
 
Hallo,

Es darf ja jeder seine nicht mit der Sachlage vereinbare und logisch fehlerhafte Meinung behalten. Gleichsam darf ich aber auf die Unvereinbarkeit mit der Sachlage und die logische Inkonsistenz hinweisen.

Ich basiere meinen Standpunkt eben nicht auf dem Tierschutzgesetz an sich.
Ich basiere ihn auf dem Tierschutzgedanken und dem Konsequentialismus von Handlungen und deren Bewertung. Das Tierschutzgesetz ist lediglich eine gesetzliche Manifestation, die diesen Tierschutzgedanken und die Bewertung der Konsequenzen des Handelns nachhaltig unterstützt.

Das Tierschutzgesetz manifestiert die Grundsätze des Tierschutzgedankens, es ist aber nicht deren Quelle.

Glaubst Du im Ernst das sich die Mehrzahl der Bürger darüber Gedanken macht?
Ernsthaft meine ich.
Die Mehrzahl wird passiv sein und drauf warten das irgendwer irdendwas als
Gesetz manifestiert und dann durch die Organe bestätigen läßt.
Dann Gnade uns Gott wenn die Grünen mit im Boot sitzen.
Und alle werden mit dem Kopf nicken und sagen, gut so.
Wie immer.
Manche werden schnauben und meckern und vier Jahre später wieder Ihren
Untergang ankreuzen.
Tierschutzgedanke, gut und schön.
Aber die Gesetze machen andere.
 
Hallo,

Warum soll ich dann die kleineren nicht zurücksetzen, wenn mir zwei Größere reichen?

Was hindert dich daran, klare Entnahme- und Verwertungsziele zu setzen und danach über Entnahme oder Zurücksetzen zu entscheiden? Diese dürfen ja auch gerne an unterschiedlichen Gewässern, in Anbetracht des Fischbestandes, anders ausfallen. Es dürfen auch bei unzureichender Informationslage allgemeingültige Entnahme- und Verwertungsrichtlinien aufgestellt werden, die bei zunehmender Erfahrung und verbessertem Kenntnisstand über das Gewässer angepasst werden dürfen. Beispielsweise eben grundsätzlich keine Rotaugen unter 22 cm zu entnehmen, bei gutem Bestand von größeren Fische erst ab 25 oder 30 cm, bei verbuttetem Bestand auch schon kleiner als 22 cm.

Manche mögen es wieder als ausweichend oder Rumeiern bezeichenen, wenn man in unterschiedlichen Situationen und Sachlagen (z.B. unterschiedlcihe Kenntnisse über den Fischbestand des Gewässers) unterschiedlich Regelungen aufstellt. Ich bezeichne es als konsequent, weil es der Notwendigkeit unterschiedlicher Handlungsweisen bei unterschiedlicher Sachlage und Situation Rechnung trägt.
Alles über einen Kamm scheren ist zwar einfacher, aber eben nicht besser.
 
Rheophil, Du hast mein kleines posting in seiner Unauffälligkeit vermutlich übersehen. Hier ist es. Antworten wären nett.


Ich hatte zwar angedeutet, mich zurückzuziehen, aber ich will noch einen Versuch unternehmen.




Ich möchte auch am Beispiel Setzkescher verdeutlichen, wie sehr man sich auf juristischer Ebene von der moralischen Ebene entfernen kann.
Du hast die Meinung vertreten, dass man Fische nur dann hältern darf, wenn feststeht dass die Fische nach beendigung des Angelns auch getötet werden. Du verneinst die Möglichkeit der Meinungsänderung im Falle dass man z.B. nach dem Hältern von drei kleinen Fischen einen großen fängt und die kleinen wieder freilässt, weil der große an sich ausreichend für eine Mahlzeit ist.

Du bemühst das Tierschutzgesetz und sprichst von vernünftigen Gründen, die vorliegen müssen, um einem Fisch Schaden zuzufügen.
Aber, und das finde ich bedenklich, Du verneinst im obigen Beispiel das Recht auf Leben. Denn jedes Tier hat auch ein Recht auf Leben. Niemand sollte dieses Leben nehmen, wenn es vermeidbar oder ohne zwingenden Grund geschieht. Zu töten, nur weil es (tatsächlich oder vermeintlich) den Buchstaben des Gesetzes entspricht, halte ich für moralisch höchst verwerflich. Ich kann in obigem Beispiel ein Leben nehmen, weil mir der große Fisch reicht, und drei Leben erhalten, weil ich die kleinen Fische nicht mehr brauche. Es spielt dabei keine Rolle, ob ich einen Teil des Fanges eventuell einfrieren oder verschenken kann. Ich habe keinen Grund mehr zu töten, als ich verwerten kann.
Das aus formaljuristischen Gründen zu verneinen, zeigt mangelnden Respekt vor dem Leben. Nach meiner Auffassung jedenfalls.

Und so wird der Angler immer wieder vor der rein persönlichen Entscheidung stehen, ob er seinem Gewissen folgt, oder den Buchstaben des Gesetzes. Er wird abwägen und nach seinem persönlichen Empfinden handeln.

Und jetzt komme ich wie versprochen, nochmal auf das Tierschutzgesetz im Bezug auf Heimtierhaltung zurück.

Wenn man, wie ich, im Tierschutz aktiv engagiert ist, bekommt man viel zu oft so manches zu sehen, was

Zitat: der Mensch durch seine besonderen, evolutionär erworbenen Eigenschaften der Vernunft und des Verstandes, auch eine besondere Verantwortlichkeit gegenüber seiner Umwelt und seinen Mitlebewesen

anrichtet.

Wir haben Katzen befreit, die zu Dutzenden in einer kleinen Wohnung verwahrlost waren, die sich gegenseitig an- und aufgefressen haben, die in Ihrem eigenen Kot leben mussten, denen Gliedmaßen abgefault waren.
Hunde, die vollkommen abgemagert, mit offenen Knochenbrüchen, fast haarlos irgendwo angekettet waren. Wir haben Welpen gefunden, die lebend in Mülltonnen geworfen wurden und dort elendig verreckt sind.
Einen Retriver, der zur Erstellung von sodomistischen Pornovideos der After zerrissen war. Ich habe gestandene Polizisten weinen sehen, ob der Bilder die einem da begegnen und oft genug selbst geheult, angesichts dieses Elendes.

Und, werter Rheophil, das sind keine Einzelfälle, sondern bitteres Tagesgeschäft. Alles Ergebnisse, einer Gesellschaft, die aus moralisch/ethischen Gründen das Tierschutzgesetz ins Leben gerufen hat.

Um wieviel ehrlicher, moralische, anständiger, verantwortungsbewusster, ist das jeder einzelne Angler ? Gleich ob er Wettkampffischen, C&R, Sezkescher oder lebenden Köderfisch befürwortet.

Und nun zum Schluß möchte ich Dich ganz ehrlich einladen, Dein virtuelles Engagement zum Thema Tierschutz zu einem aktiven zu wandeln. Wir suchen händeringend Menschen, die sich verwahrloster Haustiere annehmen, die mit uns in die Häuser und Höfe gehen und helfen, das unbeschreibliche Elend dort zu mindern. Sehr gerne helfe ich Dir, Kontakt zu einem in Deiner Nähe befindlichen Anlaufstelle zu bekommen.
Ich kann Dir garantieren, dass Du die Tierschutzverstöße der Angelfischerei spätestens nach zwei Hausbesuchen vollkommen vergessen wirst und Du eine andere Meinung von der ethisch/moralischen Grundausrichtung unserer Gesellschaft ändern wirst.
 
Hallo,



Weil man ihnen diese Macht überträgt. Auch in der Demokratie gibt es viele Mitläufer. Es liegt an jedem selbst, nicht dazu zu gehören.

Ja die blinde Herde Schafe die sich in alles fügt.
Kritiklos, willenlos. Eben typisch für den deutschen Untertanen.
Die Politik hats wirklich leicht hier in Deutschland.
Das steckt in den Leuten drin hier.
Waren ja schon mal zu 99% nur "Mitläufer".
Kollektiv das ist schön einfach.
Aber im Augenblick haben die Menschen, jedenfalls die meisten wohl andere Sorgen als sich ausgerechnet über Tierschutz Gedanken zu machen.
Life is a hard way.
 
Hallo,

korrekt, die Reifung von Moral und Ethik sowie der Fortschritt ihrer allgemeinen Verbreitung korrelliert positiv mit der Abnahme der Sorge um die Erfüllung von Grundbedürfnissen und dem Rückgang der Unfähigkeit zur Bewältigung alltäglicher Probleme.

Der Mensch muss von den Sorgen des Alltags befreit sein, um den Focus der Aufmehrsamkeit von sich weg auf seine Umwelt zu lenken.
 
Hallo,

Tierschutz ist in erster Linie eine Sache von Aufklärung, von Wissen.
Ich bekämpfe nicht die nur Symptome, sondern auch und besonders die Ursache.

Hier Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen und es unterschwellig für illegitim abzustempeln, Tierschutz in der Freizeitangelei zu diskutieren, wo es doch anderswo, was den Tierschutz angeht, viiiiiiiiiiiiiiiiiiiel schlimmer ist, ist keine sachliche Argumentation. So ein Relativierungsargument ist ein Scheinargument und damit ungültig.

Man könnte auch sagen warum soll man sich um Tierschutz kümmern, es gibt doch so viele Probleme und Mißstände unter den Menschen.

Das eine mag als schlimmer angesehen werden als das andere. Das ändert aber nichts daran, dass beide schlimm sind. Und nur das zählt.
 
es ist schlimmer

Rheophil, Du hast mein kleines posting in seiner Unauffälligkeit vermutlich übersehen. Hier ist es. Antworten wären nett. ... Alles Ergebnisse, einer Gesellschaft, die aus moralisch/ethischen Gründen das Tierschutzgesetz ins Leben gerufen hat
würde ich gern noch erweitern mit: ... und seine inerartlichen Probleme noch nicht mal in den Griff bekommt. Die eigene Art bzw. das alltägliche Unrecht von Menschen gegen Menschen sollte man bei all dem Hype ums TierSchG nicht aus dem Auge verlieren. Mitlerweile kommt es mir so vor, dass die streunende struppige Katze mehr Mitgefühl von der Masse der Bevölkerung bekommt als ein mittelloser, kranker, vereinsamter oder toter Mensch.
Es stimmt, dass die von Labby angerissenen Verbrechen gegenüber Tieren schlimm sind, aber die Verbrechen von Menschen gegen Menschen empfinde ich als wesentlich schlimmer und sollten primär gelöst werden. Daher sollten sich unsere Staatsbürger in Uniform eher um diese Probleme kümmern
z.B. Schwarzangler mit Setzkescher und 10 Fischen stellen ein untergeordnetes Problem dar, wenn man als Angler in einigen Gegenden nicht mal mehr Nachtangeln kann weil man mit Überfällen rechnen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön, das ist anderswo nicht beim Angeln aber es ist immer noch tierschutzrelevant und deshalb nicht so ohne weiteres aus der Thematik hier rauszuschaffen.
Und es ist viel schlimmer was dort der Kreatur angetan wird.
Das ist nun mal Fakt.
Und den wirst Du ja wohl nicht bestreiten können wenn Du glaubwürdig bleiben
möchtest.
Keineswegs soll deswegen hier im Angelbereich beschönigt werden.
Aber trennbar ist die Sachlage nicht.
 
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