Biete -  Gerber Sammlermesser, Anglermesser, Jagd / Outdoor

theduke

Dackel Fischer
GERBER Applegate Fairbairn Combat Folder
Neu ! Ohne Gebrauchsspuren und Kratzer
Colonel Rex Applegate bildete im WK II, Sondereinheiten der Alliierten aus und entwickelte dieses Messer. Er verband seine Nahkampferfahrungen mit dem legendären William Ewart Fairbairn Messer (Fairbairn Sykes), daraus entstand das Applegate Fairbairn Combat Folder.
. Es ist kein Asia Müll oder Nachbau aus dem Osten!
Für Sammler, Jäger und Angler sicher ein Messer worauf man stolz sein kann.
Mitführen von Messern ab 12cm Klinge? Für Angler, Teichbesitzer und Jäger bzw Helfer (zur Ausübung des Hobby!!!) ist dies kein Problem.
Hersteller: Gerber
Griff/Material: Zytel
Grifffarbe: schwarz
Grifflänge: 12,3 cm
Klinge: 154CM rostfr. Edelstahl
Klingenlänge: 9,8 cm
Länge geöffnet: 22,2 cm
Gewicht: 112 gr.
NP 140.-€ / VB Preis 110.-€
Versand möglich.
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Servus,

der beidseitige Schliff stellt kein Problem dar, wenn wie hier im Bild zum Beispiel die obere Klingenseite (ohne Wellenschliff) ein Zierschliff ist, also nicht geschärft wurde.

Seit 2008 ist das Führen solcher Messer außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums (Garten der Mietwohnung/des Mietshauses,Schrebergarten, div anderes umzäuntes Gebiet, Freizeitgelände) gesetzlich verboten.
Das heißt du darfst dieses Messer eigentlich nur in einem abschließbaren Behältnis (abschließbares Handschuhfach im Auto, (Akten-)Koffer mit Zahlenschloß, Kiste mit Vorhängeschloß) außerhalb deiner Wohnung transportieren.
Die Klingenlänge ist hierbei nicht relevant, Verstöße gegen dieses Gesetz können einem ein Bußgeld bis zu 10 000€ einbringen und der Gegenstand wird beschlagnahmt und unter Umständen vernichtet.

Das Führen eines Einhandmessers ist jedoch erlaubt, wenn dafür ein berechtigtes Interesse besteht.
Dies liegt insbesondere dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient, die Selbstverteidigung ist kein berechtigtes Interesse.

Meiner Meinung nach besteht selbst beim Sport, wenn man sich hier als Angler dazuzählen will, kein berechtigtes Interesse daran, ein solches Messer mitzuführen, da die Auswahl anderer Messer, welche ohne Probleme erlaubt wären , kein Thema sind.
Mit einer einzigen plausiblen Ausnahme, der Angler wäre gehandicapt , z.B. durch eine körperliche Behinderung (fehlender Arm, fehlende/steife Finger, etc uä) , dadurch wäre es diesem Angler nicht möglich ein normales Taschenmesser zu öffnen!

Fazit:

Das Messer an sich ist erlaubt, wenn man es sich zu Hause in eine (abschließbare?) Sammlervitrine legt, oder in die Schreibtischschublade oder sonst wo deponiert, so daß ein direkter Zugriff zum Beispiel für andere Personen nicht ermöglicht wird.

Die Mitnahme ans Wasser würde ich mir persönlich verkneifen, da dieser Gegenstand nichts mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege oder dem Sport direkt zu tun hat, bzw kein Spezialwerkzeug darstellt und so durch jedes gesetzlich erlaubte Messer ersetzt werden kann!

Dies ist aber nur meine Meinung , so komme ich zumindest mit dem Gesetz nicht in Konflikt und erspare mir unnötigen Ärger, unnötige Diskussionen mit den Gesetzesvertretern und auch die Strafe , die Eingangs erwähnt ja ganz schön hoch ausfallen könnte!
 
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