Guten Abend!
Das Wettkampfangeln in seiner früheren Form ist nunmal heute in Deutschland verboten und das sicher nicht zu Unrecht. In einem meiner Beiträge habe ich schon darüber berichtet: das Verwiegen nach dem Angeln wurde so praktiziert, daß der Setzkescher, der bei einem versierten Wettkampfangler durchaus 100 - 150 Fische enthalten konnte, mit Inhalt an die Waage gehängt wurde. Die Fische, welche dabei zuunterst lagen, waren zumeist tot oder starben kurz nach dem Zurücksetzen. Und das hatte mit Waidgerechtigkeit absolut nichts mehr zu tun. Daß selbst heute noch Vereine das Verbot umgehen, indem sie es "Hegefischen" nennen, ist schlicht ein Verstoß gegen das Wettangelverbot. Denn ein Hegefischen wird nicht 4 x im Jahr durchgeführt und es wird dabei auch nur eine bestimmte Fischart beangelt mit dem Ziel, eine Überpopulation zu regulieren.
Trotzdem, auch wenn das Wort "Wettkampf" in der Angelei mittlerweile einen üblen Beiklang hat, ist das nicht gerechtfertigt. Denn praktisch ist jedes Gemeinschaftsfischen, egal ob mit 4 oder 40 Anglern, in irgendeiner Form ja ein Wettkampf, da jeder versucht, der Beste zu sein, auch ohne dafür ausgesetzte Preise. Das hat zwar irgendwie auch einen Wettkampfcharakter, aber es ist mit dem heute verbotenen Wettkampfangeln doch absolut nicht zu vergleichen. Man geht beispielsweise mit 3 - 4 guten Freunden fischen u. am Abend an der Theke gibt derjenige einen aus, der den größten Fisch oder die meisten Fische gefangen hat. Was ist - trotz dem darin praktisch enthaltenen Wettkampfgedanken - daran schlecht? So lange dies alles in waidgerechter Form vor sich geht, die gefangenen Fische (evtl. selektiv) entnommen und verzehrt werden, ist m. E. alles in Ordnung und stellt keinen Verstoß gegen das Wettangelverbot dar.
Gruß
Eberhard