Landesfischereigesetze -  "...auch wenn er verenden sollte"

Einem solchen Verein würde ich ganz sicher nicht beitreten und wenn ich
schon dabei wäre ganz schnell austreten!
In dieser Hinsicht würde ich nach klarem Menschenverstand handeln und mich über jedes sogenanntes Gesetz stellen
egal welch folgen es hat!

Gruss
Fetz
 
Bei einer Gewässerordnung sollte vor deren in Kraft treten eine juristische Person
hinzugezogen werden um inhaltlich zu prüfen ob es Widersprüche zu anderen Gestzesinhalten gibt.
Die Laienspielgruppe sollte so etwas nicht mal ohne Bier entscheiden geschweige denn nach dem fünften Bier.
Wer solche wie o.g. Gewässerordnungen öffentlich mach, macht sich eindeutig strafbar.
Ob man das ganze zur Anzeige bringt ist denk ich Sache der betroffenen Vereinsmitglieder.
 
Ansonsten gibt es so ähnliche Paragraphen ja in vielen Gewässerordnungen, nicht nur in NRW. Was nicht heissen soll das ich sie gut heisse.

z.B. auch im Erlaubnissschein für den Rhein (RLP) KM 352-438

Gefangene Fische, die das festgesetzte Mindestmaß nicht erreicht haben oder die der Artenschonzeit unterliegen, sind
schonend zu behandeln und müssen unabhängig des Zustandes unverzüglich mit nasser Hand in das Gewässer
zurückgesetzt werden.
 
Zurück
Oben