Fischereischein -  Angelschein in Rheinland-Pfalz

Hier noch das offizielle Blatt von Fischereiverband Saar: http://www.fischereiverband-saar.de/lehrgänge/

Als Zulassung zur Fischerprüfung ist noch ein Praktikum notwendig. Ich denke die Ansprechpartner der Vereine bieten das an ihrem Vereinsgewässer an.

Kosten bei mir waren: 16€ Praktikum, 100€ (Erwachsene) oder 50€ (Kinder) für Vorbereitungslehrgang und Prüfung, ~50€ für den 5-Jahresfischereischein.

Den Fischereischein kann man sich als Pfälzer im Saarland holen und dann irgendwann in RP umschreiben lassen. So die Aussage vom Dozent.
 
hi.
nur so als nachtrag, falls vllt einige pfälzer auch am überlegen sind, den schein im saarland zu machen:

funktioniert auf jeden fall. habe ihn in einöd gemacht im september. von etwa 150 teilnehmern waren etwa 80 pfälzer dabei schätze ich mal.
da die pfüfung im saarland der prüfung in der pfalz gleichwertig ist, gilt sie auch bei uns.

im saarland werden immer kurse angeboten:
-> samstags praktikum (5h)
-> woche drauf montags bis freitags abendkurs
-> samstags prüfung

hoffe es hilft ;-)
 
Meine Ausbilder meinten,dass der saarländische Fischereischein ab 2012 nicht mehr für RLP gilt/nicht umgeschrieben wird.Man muss ihn dann quasi nochmal machen,wenn man in RLP angeln will.Ich bin mir jedoch nicht ganz sicher,ob das nur für Vereinsgewässer gilt,oder für alle.Ich glaube aber die meinten für alle.
 
"Nochmal" machen stimmt nicht und ist rechtlich auch nicht möglich.

Wenn du deinen Wohnsitz in RLP hast und machst deinen Lehrgang im SL, dann ist die Anerkennung in RLP eventuell möglich, vllt. gibt es da eine Sondervereinbarung.

Darauf würde ich mich aber nicht verlassen... Eine schriftlich Anfrage beim zuständigen Amt sollte sollte das aber klären.

Wenn du deinen Lehrgang im SL gemacht und auch dort deinen Wohnsitz hattest und ziehst um nach RLP musst du den Lehrgang nicht nocheinmal machen. Der Lehrgang wird und muss anerkannt werden.
 
Hallo und Petri,

ich wohne hier in der Nähe von Saarburg, wir befischen die Saar genau bis zur saarländischen Grenze; die Idee, den Fischereischein im Saarland zu machen
1, wegen den geringeren Kosten
2, wegen dem geringeren Zeitaufwand
3, wegen den geringeren Fahrtkosten usw
hatten bzw haben unsere Jungangler auch schon.
Also wurde der Schein in Mettlach gemacht
Und dann kam das große Staunen:
lt. Aussage unseres Vorsitzenden des Fischereiverbandes Südwest aus Schoden
ist der Schein aus dem Saarland angeblich nicht in Rh.-Pfalz gültig,
mit dieser Aussage weigerte sich die Dame der VB in Saarburg, unseren Junganglern den Jahresschein für die Saar auszustellen.
Daraufhin fuhren wie ins Saarland, holten uns dort die Jahresscheine, eine Verlängerung für die Folgejahre auch hier in Rh.-Pfalz bei der VB steht damit nichts mehr im Wege.
Lächerlich und eine große Sauerei............
In unseren Augen ist es lediglich eine Frage des Geldes,weil das Geld der Jungsangler, die ihren Schein im Saarland gemacht haben und machen, unserem Fischereiverband hier in Rh.-Pfalz verloren geht.
Nach Sinn und Zweck fragt da niemand.
Man bekommt hier den Eindruck, daß man alles tut, um junge Menschen vom Wasser bzw. von der Natur fern zu halten. Wenn es nach mir gehen würde, dürfte jeder Junge oder Mädchen zwischen 7 u 16 Jahre ohne Schein in Begleitung eines Erwachsenen angeln.
Aber das liebe Geld... denn sonst ist es nichts, Geldmacherei
Meine Empfehlung, macht Euren Schein im Saarland, nehmt Euch dort im ersten Jahr den Erlaubnisschein vom Gewässer u das wars.
Gruß Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
lt. Aussage unseres Vorsitzenden des Fischereiverbandes Südwest aus Schoden ist der Schein aus dem Saarland angeblich nicht in Rh.-Pfalz gültig,
mit dieser Aussage weigerte sich die Dame der VB in Saarburg, unseren Junganglern den Jahresschein für die Saar auszustellen.
Daraufhin fuhren wie ins Saarland, holten uns dort die Jahresscheine, eine Verlängerung für die Folgejahre auch hier in Rh.-Pfalz bei der VB steht damit nichts mehr im Wege.

Lächerlich ist es auf jeden Fall!

Aber die Aussage steht: der Schein ist nicht gültig. Das ist ersteinmal ein Fakt.

Da kann es u.U. in Zukunft Probleme geben denn ob die "alten" Prüfungen anerkannt werden ist fraglich.

Hier hilft eigentlöich nur eins: ihr müßt euch durch die Gesetze quälen.

Als erstes solltet ihr euch "doof" stellen und schriftlich eine Anfrage stellen.

Wenn ihr die Antwort bekommt und die Sache wird abgelehnt dann muss es eine Begründung geben die auf einem Gesetz beruht. Das Gesetz (Beispiel: Landesxxxgesetz, §5,Abs. 3.4) muss in der Begründung zitiert werden.

Dann könnt ihr euch da einlesen und ggf. Wiederspruch einlegen.

Ganz wichtig: die Ausnahmeregelungen und Neuerungen stehen oft am Ende des kompletten Gesetzestext.
 
Nochmals zum Thema Fischerprüfung;
wußtet Ihr, daß jeder " Nichtdeutsche " das Recht hat, an deutschen Gewässern ohne Angelprüfung etc zu angeln! Dieses Gesetz hat irgendwas mit dem Besatzungsrecht vom 2.Weltkrieg zu tun;
das heißt, das jeder Engländer, Franzose,Russe, Afrikaner usw. und der von mir aus kein Wort deutsch spricht, sich ohne Probleme den jeweiligen Gewässerschein mit Vorlage seines Personalausweises kaufen kann. Und ich meine nicht die Grenzgewässer, sondern jeden Fluss in Deutschland.
Hier bei uns am Dreiländereck kommen Luxemburger u. Franzosen somit in den Genuss, an Mosel, Saar u. Rhein ohne Problene zu fischen.
Ich weiß, daß dieses Recht aus der Besatzungszeit bis heute noch seine Gültigkeit hat.
Da verstehe ich die Verhältnismäßigkeit nicht;
wenn ein deutscher Jungangler evtl. mit Lernbehinderung die Fischerprüfung in Theorie oder Praxis nicht besteht, darf er sein Hobby ( das Angeln ) nicht ausüben.
Wir hatten diesen Fasll in den letzten Jahren mehrmals.
Mir tun diese junge Menschen leid.
Dann heißt es hier nur : Gesetz ist Gesetz
In meinen Augen ganz großer Schwachsinn, leider kümmert das allerdings niemanden, und unsere Kontrolleure haben dafür ebenfalls kein Verständnis.
Mit dem dummen deutschen MISCHEL kann man es ja machen.
Irgendwie armes Deutschland.
Gruß Jürgen
 
Mensch Jürgen,

hatten wir diese Diskussion nicht schon'n paar mal. Welche Prüfung soll denn ein Norweger, Finne, Franzose, Engländer oder wer auch immer abgelegt haben wenn es eine Fischereiprüfung nach deutschem Vorbild in deren Heimatland gar nicht gibt? Diese "Sachkundeprüfung" ist meiner Meinung nach eingeführt wurden um den Zugang zum Wasser zu limitieren!

Und ob das von dir angesprochene Gesetz aus der Besatzungszeit, vom ollen Hindenburg oder von Kaiser Carolus stammt ist schnurz - du kannst ja wohl kaum (in Zeiten der europäischen Freizügigkeit) einem Urlauber oder Grenzgänger untersagen in Deutschland seinem Hobby nachzugehen. Oder was würdest du sagen wenn du (als deutscher Staatsbürger) aufgrund nationaler Gesetze plötzlich in Irland, Schweden oder meinetwegen Norwegen nicht mehr angeln dürftest!
 
andreas b

wenn ich nach Frankreich fahre, z.B. nach Metz, muß ich für den Erhalt des Gewässerscheines von der Mosel meinen gültigen Fischereischein vorlegen, sonst geht nix.

Wenn ein Pole mit Wohnsitz in Deutschland ( Freund von mir ) den Schein ohne Prüfung hier in Deutschland haben will, geht das auch nicht.
Hat er aber keinen Wohnsitz in Deutschland bekommt er den Schein, ohne Probl.,
mit vor genannter Begründung.

Was hat das mit Fischereiprüfung nach deutschem Vorbild zu tun?

Entscheidend ist doch:

jeder mit Wohnsitz in Deutschland braucht diese Prüfung u jeder ohne Wohnsitz in Deutschland braucht sie nicht.
Ich betone, daß es nicht garum geht, das ein Ausländer hier bevorteilt wird, nur diese Regelung ist meiner Meinung nach doch sehr eigenartig.

Gruß Juergen
 
wenn ich nach Frankreich fahre, z.B. nach Metz, muß ich für den Erhalt des Gewässerscheines von der Mosel meinen gültigen Fischereischein vorlegen, sonst geht nix.
Wenn du das so sagst, wird das so sein. Ich habe andere Erfahrungen gemacht.
Und auch im Netz z.B. hier findet man:
Hier also einige Grundsätze, die für das Angeln in Frankreich gelten.

  • Fischereischeine, wie in Deutschland üblich, gibt es in Frankreich nicht.
  • Für das Angeln im Atlantik oder im Mittelmeer braucht man auch keine Angelscheine oder Angellizenzen.
  • Für Binnengewässer ist meist eine Angelerlaubnis erforderlich, die man vor Ort unkompliziert erwerben kann. (Im Elsass haben wir mal an einem See geangelt, an dem stand ein Angelscheinautomat.)
  • An vielen Seen und Flüssen gelten oft auch Fangbeschränkungen (Mindestmasse, Stückzahlen etc.), über die man sich unbedingt vor Ort informieren muss.

Wenn ein Pole mit Wohnsitz in Deutschland ( Freund von mir ) den Schein ohne Prüfung hier in Deutschland haben will, geht das auch nicht.
Hat er aber keinen Wohnsitz in Deutschland bekommt er den Schein, ohne Probl.,
mit vor genannter Begründung.
In nahezu jedem Landesfischereigesetz ist die Pflicht zur Fischereiprüfung an den festen Wohnsitz im Bundesland gekoppelt. Diese Gesetze sind mit Unterstützung der Verbände (VDSF/DAV) entstanden.

Was hat das mit Fischereiprüfung nach deutschem Vorbild zu tun?
Alles, wenn es solche Regelungen in anderen europäischen Ländern gar nicht gibt! Außerdem hast du doch beklagt das du diese Prüfung brauchst, der "Ausländer" aber nicht.

Entscheidend ist doch:

jeder mit Wohnsitz in Deutschland braucht diese Prüfung u jeder ohne Wohnsitz in Deutschland braucht sie nicht.
Richtig! siehe Landesfischereigesetze.
Ich betone, daß es nicht garum geht, das ein Ausländer hier bevorteilt wird, nur diese Regelung ist meiner Meinung nach doch sehr eigenartig.

Gruß Juergen
Was mich wieder zu der Frage zurückbringt - welche Prüfung soll denn ein Ausländer nachweisen wenn es eine solche in seinem Heimatland nicht gibt?
 
Also, lieber Andreas,
ich weiß nicht, woher du diese Infos bezüglich Fischereischeine bzw. Prüfungen hast, Fakt ist , ist doch egal wie man das im Ausland nennt, so z.B. brauche ich in den Niederlanden den VISpas bzw ZeeVISpas bzw. Vergunningen ( Erl-schein ) etc, hierin bestimmt man alles, was man auch bei der " deutschen Fischereiprüfung " bestimmt.
Und das gleiche gilt auch für die meißten anderen europ. Länder, die Aussage von dir, das es sowas in anderen Ländern nicht gibt, ist falsch.

Gruß Jürgen
 
......, Fakt ist , ist doch egal wie man das im Ausland nennt, so z.B. brauche ich in den Niederlanden den VISpas bzw ZeeVISpas bzw. Vergunningen ( Erl-schein ) etc, hierin bestimmt man alles, was man auch bei der " deutschen Fischereiprüfung " bestimmt.
Ich verstehe deinen Einwand nicht, Jürgen. Um den VisPas zu erhalten muss ich keine Prüfung ablegen. Ich kann mir den im Angelladen oder bei einem Verein kaufen und kann dann in den (beiliegende Liste beachten) Gewässern angeln. Ich muss, wie bei jedem anderen Gewässerschein auch, Schonzeiten und Mindestmaße beachten. Ich kann also als Ausländer ohne Prüfung mir unter Vorlage meines Personalausweises in Holland einen "Angelschein" kaufen!

Dein Problem war doch:
..., daß jeder " Nichtdeutsche " das Recht hat, an deutschen Gewässern ohne Angelprüfung etc zu angeln! Dieses Gesetz hat irgendwas mit dem Besatzungsrecht vom 2.Weltkrieg zu tun;
das heißt, das jeder Engländer, Franzose,Russe, Afrikaner usw. und der von mir aus kein Wort deutsch spricht, sich ohne Probleme den jeweiligen Gewässerschein mit Vorlage seines Personalausweises kaufen kann.
Und das kann ich im Ausland auch! Ohne Besatzungsrecht!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe mein schein erst vor paar Wochen gemacht . Bin Beruflich in einem Schicht dienst und hatte die selbe Idee wie du . Unter der Woche ging nicht . Dann hatte ich die Option am 6 Samstagen ( 5 Pflicht ) .
Muss aber wirklich zugeben das ich mir das alles viel einfacher vorgestellt hatte .
5 Gebiete mit a 200 fragen .
1000 Fragen die stellenweise sehr schwer sind und gehen nicht in paar Tage in den Kopf .
Obwohl es langweilig war , war ich froh die Stunden gemacht zu haben . Kann mir nicht vorstellen das in einem schnell Kurs der 35 Pflicht Stunden viel hängen bleibt .

Ich bin in der Pfalz , war einer von Baden Württemberg im Kurs . Also denke ich geht's auch im Saarland als Pfälzer .
 
Nochmal zu Dir, anderas b,

entweder willst Du es nicht verstehen oder Du kannst es nicht verstehen;
hier nochmal nur für Dich:

nätürlich gibt es in anderen Ländern ebenfalls so etwas wie eine Fischerprüfung.
Ich habe nochmal für Dich nachgeschaut so z.B.

Österreich: unterschiedliche Handhabung, aber im Raum Salzburg oder auch im Voralberg wird eine Fischerprüfung verlangt, übrigens ein österr. Anglerkollege von mir hat seine Prüfung in Österreich gemacht.

dann holen wir z.B. die Schweiz:

für die ganze Schweiz gibt es den " Sachkundenachweis ", dieser Schein setzt einen Besuch eines Lehrganges mit der Ablegung einer Prüfung voraus.

Wie auch immer die Bezeichnungen in den einzelnen Ländern sein mag, sowas wie die deutsche Fischereiprüfung gibt es sehr wohl in anderen europäischen Ländern,
DEINE Behauptung, so was gibts nur in Deutschland ist einfach falsch.

Vielleicht hast Du es ja jetzt verstanden.

Und übrigens , die These mit den Ausländern ohne Prüfung ist nicht von mir!

Kannst ja mal unter " RECHTLICHE ASPEKTE "

nachlesen:
da steht:
In Rheinland-Pfalz gilt das Landesgesetz nur für Personen " die im Geltungsbereich dieses Gesetzes wohnen " d.h. ein Ausländer erhält den Fischereischein ohne Prüfung........

Was glaubst Du, warum das extra unter rechtl. Aspekten aufgeführt ist...

So, damit aber jetzt auch genug .

Gruß Juergen
 
Jürgen,

lassen wir's gut sein. Das sprengt hier sonst endgültig den Thread.

Du hast gesagt Ausländer können sich in Deutschland einen Angelschein kaufen ohne hier 'ne Prüfung abgelegt zu haben. ich habe gesagt wir können das im Ausland (da sind wir dann auch Ausländer :grins) auch. Im Übrigen meine Aussage "in anderen Ländern" gibt es eine "Fischereiprüfung nach deutschem Vorbild" nicht, ist nicht gleichbedeutend mit in keinem anderen Land gibt es Sachkundeprüfungen!

Aber du hast noch den Fischereischein in's Spiel gebracht. Auch wenn ich es seltsam finde, dass du plötzlich Fischereischein und "Angelschein" durcheinanderwürfelst. Es ist tatsächlich so das Ausländer in RLP von der Pflicht zur Ablegung der Fischerprüfung befreit werden können. Wenn sie "eine der Fischerprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben und deren Heimatstaaten die Gegenseitigkeit gewährleisten." (Fischereigesetz RLP §36/6).

Wenn du unbedingt weiterdiskutieren musst, schick mir 'ne PN. Aber nicht hier in diesem Thread!
 
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