Landesfischereigesetze -  Angeln zu Zweit, aber nur ein Schein

Wem störts wenn dein Kumpel mal ne Rute anfasst.
Schaut euch halt vorher um :)
Das Gelaber der "Forenapostel" musst du dir am Arsc.h vorbei gehen lassen.
Langsam bekommt man hier das Gefühl, dass manche selbst nach "DIN" und Vorschrift scheis.sen gehen.

Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder ????

Für derartige Äußerungen sollte man Dir den Schein für einige Zeit abnehmen und Dich zur Nachschulung in rechtlichen Fragen der Angelei verdonnern.
Ich bin halt auch ein "Forenapostel" und nebenbei Fischereiaufseher, nach denen immer gerufen wird, oft auch ohne Grund.

Gruß

Detlef
 
@Bernd


Frage das den Gesetzgeber in NRW.Bei uns stellt das kein Problem da,wenn Er sich den Friedfischschein holt.
Aber mache ich nur Ausnahmen,beruft sich jeder drauf.
Wo fängt es an,wo endet es ?
Aber hier jetzt jene als Forenapostel hinzustellen nur weil Sie auch vollkommen richtig,drauf hinweisen ist doch komisch.
Wird hier im Forum schon die Meinung vertreten das es ja harmlos ist,gebt Ihr für chronische Schwarzangler die Steilvorlage.
Denn wie soll der Unterschied festgestellt werden ?

:respekt:respekt:klatsch:klatsch
Mehr brauche ich dazu nicht sagen/schreiben.
So ist es nunmal.

Gruß und Dank

Detlef
 
Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder ????

Für derartige Äußerungen sollte man Dir den Schein für einige Zeit abnehmen und Dich zur Nachschulung in rechtlichen Fragen der Angelei verdonnern.
Ich bin halt auch ein "Forenapostel" und nebenbei Fischereiaufseher, nach denen immer gerufen wird, oft auch ohne Grund.

Gruß

Detlef

Nicht unbedingt, aber meine Meinung :)
Für Äusserungen bestraft werden :augen bloss jut das dit vorbei ist :hahaha:
 
Meinung oder Aufruf zur Wilderei ???

Detlef

Man kann da rein interpretieren was man will, gelle :)
Hast du meinen letzten Satz nicht gelesen?
Es steht ihm doch ein "Fachmann" zur Seite!
Da steht nirgends, zieh allein los.

Da wollen lediglich zwei Freunde angeln, was störts wenn sein "Scheinloser" Freund auch mal die Angel in der Hand hat?


Meinung Detlef, mehr nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann alles machen, doch man sollte sich nicht erwischen
lassen.
Es ist lächerlich bestraft zu werden wenn man mal ne Rute anfässt
solange dies im Rahmen bleibt :angler:
 
@Bernd
Detlef hat die Frage schon richtig gestellt.
Meinung oder Aufruf zur Wilderei ???
Denn genau so,könnte Sie nach außen von anderen verstanden und interpretiert werden.

Da wollen lediglich zwei Freunde angeln, was störts wenn sein "Scheinloser" Freund auch mal die Angel in der Hand hat?

Wer weiss ob der " Scheinlose " Angler " mal " die Angel in der Hand hat ?
Und genau diese Lücke,würden einige für sich nutzen,wie immer.

@Buzz Lightyear

oh man, warum nicht gleich Volksverhetzung?

Versuch mal einfach den ins Spiel gebrachten Gesichtspunkt von Detlef zu verstehen.
Dann fällt Dir auf das Du mit deiner Aussage,voll daneben liegst.
 
Torsten, in Brandenburg gehts doch auch.
Ist ein Fischereischein Inhaber dabei, sollte dies ohne Probleme möglich sein, in ganz Deutschland!
Meine Meinung :)
 
"Und wenn der Topf denn nun ein Loch hat???"

Komische Frage, NEIN, er darf nicht Angeln, ob es einem passt oder nicht. So isses nunmal!

Fliege 2
 
Ich kenne Aufruf zum Mord oder Völkermord...
Vielleicht auch Aufruf zur Volksverhetzung.

Aber Aufruf zur Wildfischerei wäre mir jetzt auch neu...:)

Ich frage mich halt auch, wie ein Aussenstehender mal ins Angeln schnuppern soll?!
Es kann doch keiner ernsthaft erwarten, dass der Intressierte erstmal knapp 200 Öcken löhnt...1000 Fragen auswendig lernt, um dann zu merken, dass Angeln evtl doch nichts für ihn ist.
Schliesslich hat net jeder ein FoPu im nahen Umkreis.

Für mich wäre dann so ein o.g. Aufruf, wenn wir dem Intressierten raten einfach alleine loszuziehen...was ja wirklich niemand hier getan hat.


Ich will mich jetzt net zuuuuu weit ausm Fenster lehnen, aber irgendwo sollte die Gesetzesreiterei mal ein Ende haben.

Aber irgendwie kommt das Thema ja sowieso einmal die Woche auf u wird immer wieder neu beackert.


Edith:
@ pike:
den Paragraphen würde ich ganz gerne mal sehen.
Oder wneigstens eine Quelle, wäre schön
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh Leute, bleibt doch mal auf dem Teppich!

Wenn ich meine Nichte zum Angeln mitnehme, darf sie laut GO meines Vereines mit einer meiner Ruten angeln,
so zu sagen als Vorbereitung auf die Prüfung, ist ja auch ok.
Die Gesamtanzahl der zulässigen Ruten darf dabei aber nicht überschritten werden,
beim Fliegen- oder Spinnfischen ist das eine Rute!

Da diese Regelung nur für einen Familienangehörigen gilt, ist die Möglichkeit einem "Kumpel" eine Rute abzutreten, außen vor.
Wird man bei uns in einer solchen Sitation "erwischt" ist Sense!

Wenn man mit einem "Nicht-Schein-Inhaber" Angeln gehen möchte,
bleibt also nur der FoPu, wenn dieser die Möglichkeit für o.g. Leute einräumt.
Das Argument: "Er will es doch nur mal ausprobieren"
Ist in meinen Augen fadenscheinig, da es schnell zur Gewohnheit wird.
Das Ganze ist nicht nur Rechtswidrig, sondern auch unfair den anderen Vereinsmitgliedern gegenüber.
Der Sportfischerpass, Fischereischein etc. ist nicht umsonst Personengebunden! ;)
 
Bringen wir es auf einen Nenner.
Das FoPu nicht das wahre ist, , damit sind wir uns sicher alle einig.
Ich mag die Dinger auch nicht, und ebenso wenig wie an manchen dort die Gesetze falsch ausgelegt werden.
Doch FoPu´s gibt es nicht erst seit Heute oder Gestern, und die Probleme sind dem Gesetzgeber und Anglerverbänden sicher bekannt, doch anscheinend juckt es keinen, was da für eine " graue offene Grenze " betrieben wird.
Wenn Ordungsämter und Staatliche Kontrolleure davon Kenntniss haben, aber nichts unternehmen, machen sie sich in meinen Augen selbst strafbar.
In solchen Anlagen Kinder unter Aufsicht angeln zu lassen, die noch keinen Jugendschein bekommen dürfen, finde ich absolut super, sollte aber per Gesetz endlich mal erlaubt werden. Auch behinderte Angler, die ( nicht böse gemeint ) die den Schein wegen " Behinderung " nicht machen können, sollten unter Aufsicht mal einen Fisch drillen dürfen.

Jeder ab 18 J ohne Fischerprüfung, und ohne Fischereischein, hat an solchen Gewässern nichts zu suchen.
Und Tips die 18J hier lesen und ohne Schein solche Tips zur " Legal / Illegal " Gesetzesbrechung nutzen, ist nicht ok.

Somit finde ich solche Ratschläge :nein
 
Aufruf zu einer Straftat ist nicht gleich Aufruf zur o.g. WILDFISCHEREI.

Und wie schon selbst sagst, ist das mit den Gesetzen in Deutschland oder auch sonst wo, so eine Sache:
es bleibt immer genug Interpretationsspielraum.

Und sry, Aufruf zu einer Straftat wäre es dann, wenn hier einer raten würde, dass der Intressierte alleine losziehen soll.
 
Zurück
Oben