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Hi wollte mal nachfragen wie es ist, wenn ich (mit Angelerlaubnis) angeln gehen sind ja 2 Ruten erlaubt. Wenn einer mit mir kommt der keine Angelerlaubnis hat darf er im Beisein von mir mit einer Angel angeln?
Also das ich eine Rute und er meine zweite Route nimmt?
soweit ich weis darf eine dritte person das fischen ausüben solange du ihn dabei "überwachst". d.h. du musst dich bei ihm aufhalten und darfst dich auf keinen fall entfernen. ihr beide dürft insgesamt nur 2 ruten verwenden. dabei muss seine einen friedfisch sein(glaub ich). er darf dein denn fisch auch landen mit deiner unterstützung aber waidgerecht must du dann den haken lösen und den fisch zurücksetzten.so kenn ich das.
habe eben nochmal google befragt aber leider nichts spezielles gefunden. am besten du fragst bei deiner zuständigen behörde nach. da bist du auf alle fälle am besten abgesichert.
P.s. als ich klein war und keinen fischereischein, hatte mein opa das mit mir auch so gemacht. so fing ich meinen ersten karpfen und (ausversehen) meien ersten hecht und erste forelle.
Werde ich von einem Angler begleitet, der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, aber für das Gewässer keinen Fischereierlaubnisvertrag hat,
kann er auf meine Angelkarte mitangeln. Dann darf aber jeder nur eine Angel benutzen (Friedfischrute). Aber wie gesagt, beide müssen einen gültigen Fischereischein haben.
Detlef