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Hemingway schrieb:Ich würde gerne was am Schein verändern ..und zwar das da drin steht wo er seinen Schein gemacht hat bei welchem Ausbilder und wieviel Teilnehmer haben an diesem Tag die Prüfung abgelegt und das abspeichern .. den Kontrolleorganen jederzeit abrufbar machen ..denn ich habe berechtigte Zweifel das die Wodkasaufenden Brüder überhaupt die Prüfung abgelegt haben ..Ich sage es offen ,,die haben das Ding GEKAUFT!!!"..im übrigen bin selber Ausländer ...aber habe mich integriert und meinen Schein gemacht ..
Harzer schrieb:Und Angeln das können se, wie die Teufel.
Thunfisch schrieb:Das ist wahrscheinlich der Hauptgrund für die dumpfen Verallgemeinerungen. Ist schon frustrierend, wenn die Wodkafraktion von nebenan die besseren (weil erfolgreicheren) Angler stellt...
Gruß Thorsten
Es gibt´s viele auslendische Freunde die nichmal richtig Duetsch sprechen ,aber sitzen hier am Wasser ,Angeln ,Saufen Flaschenweise Wodka ,Die Sie noch am Wasser mit anderen Dreck hinterlassen ! Hat so Einer echt den Prüfung bestanden???Arme Fische !!!!!!!Arme Natur!!!! (Ich habe nichts gegen Auslender ,aber habe selber schon manche Sachen erlebt und gehört!)
Ich finde es sehr gut das man ohne F.S. nicht angeln darf!!ES SOLLTE NOCH STRENGER KONTROLIERT !!! Vor Unsere NATUR habe ich grossen RESPEKT!
MfG filip
Sorry Hemmingway, aber das ist ein pauschalierter Schmarrn.
Als ich meinen Schein gemacht habe, waren von ca. 35 Leuten 27 Russen, ein Türke, ein Chinese, der Rest Deutsche.
Wie ich mich später am Wasser verhalte hat mit dem Scheinerwerb erstmal gar nichts zu tun, sondern mit der persönlichen Einstellung.
Hatten wir dieses Thema nicht schon wo anders?
In Wesel bekommen die Polen und Russen Übersetzungstexte zu den in deutsch geschriebenen Prüfungsfragen!
Sind es immer die Anderen, die Saufen und allen Dreck am Wasser lassen?
Finde ebenfalls, das das was mit der persöhnlichen Einstellung zu tun hat!
Angeln ohne Angelschein geht nicht und ohne Führerschein fährt man ja auch kein Auto!
MfG
Und für die Jugend ab 10 gibt’s ja den Jugendfischereischein.
Mit dem dürfen sie in bekleidung eines volljährigen Fischereischeins Inhaber angeln.
Da könnte man das Gesetzt etwas ändern und die Kinder ab 7 oder 8 Jahren angeln lasen.
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