Angelbestimmungen Niederlande

Hallöchen... Also habe mir jetzt auch den Vispas geholt...
Wollte mal wissen, ob jemand weiss wo man in südwest Holland gut Karpfen und oder Hecht angeln kann... Da ich dort nun für ein halbes jahr arbeiten werde, wäre es toll einen Tipp von euch zu bekommen.:hops
Vielen dank schon mal und
Petri-Heil
 
Angeln und Fischereigesetz in Holland

Dies ist alles rein informatief, und alles unter Vorbehalt, und ohne Gewähr.

Der VISpas
Am 1. Januar 2007 tritt eine Neureglung der Genehmigungen in Kraft. Bisher gab es die Sportvisakte, Grote Vergunning und die Federatievergunning. Diesen fallen weg in 2007 und werden zusammengefast in der "Vispas" (Format Kreditkarte). Auf der Vispas steht das man Mitglied ist bei der Sportvisserij Nederland, Hengelsportfederatie Groningen Drenthe und Mitglied von, zB unser Verein HC Excelsior. Der "Vispas" hat eine Mitgliednummer und is verpflichtet ab den 14 Lebensjahr.

Achtung!
Es ist wichtig (VORSCHRIFT) das man 3 Dinge bei sich hat wenn man angeln geht. Das sind:
a. der VISpas
b. der "Landelijke Lijst van Viswateren 2007-2009"
c. der Personalausweis
Nur die Kombination dieser 3 Dokumente gibt Ihnen das Recht zu angeln!

VISpas Bestimmungen


Algemein

In den, in der "Landelijke Lijst van Viswateren 2007-2009", aufgeführte Gewässern, darf aussließlich geangelt werden wenn man in Besitz eines gültigen VISpas ist. Diese Lijst van Viswateren (Gewässerliste), ohne den vorgeschriebenen VISpas, gibt keine Berechtigung zum angeln.
In diesen Gewässern ist es dem Besitzer des VISpas erlaubt, mit maximal zwei Angelruten die Fischerei auszuüben. Pro Rute sind maximal 3 Haken erlaubt. Das können ein Drillingshaken, oder ein Zwillingshaken und ein Einfachhaken sein, versehen mit den gesetzlich erlaubten Ködersorten.
Raubfischangeln ist erlaubt mit maximal ein (1) Angelrute per VISpas.
Die gefangenen Fische soll man unbeschädigt in das Gewässer, in welchem sie gefangen wurden zurück setzen.
Wenn die gefangenen Fische zum eigenen Verzehr bestimmt sind, hat man sie unverzüglich zu töten.

Es ist verboten:

Die gefangenen Fische zu verkaufen.

Auf, an oder in der Nähe eines Gewässers, mehr als 15 tote Fische, grösser als 15 cm, in Besitz zu haben.

Mit gefärbte Maden zu angeln oder zu füttern.

Es ist verboten, ein Verhalten an den Tag zu legen, welches Störung oder Beschädigung der Natur oder fremde Eigentümer zur Folge hat.

Man soll so angeln, das (Wasser)Vögel nicht die Gelegenheit bekommen, den Köder zu erlangen.

Angelschnur und Abfall an der Angelstelle zu hinterlassen.

Privatgrundstücke und deren Ufer ohne Erlaubnis des Eigentümers zu betreten, auch wenn man das Recht hat in dem anliegenden Gewässer zu angeln.

Ländereien zu betreten, welche noch nicht abgeerntet oder gemäht sind, es sei denn, man hat ein geltendes Laufrecht.

Haustiere mit zu nehmen in der Nähe von weidendem Vieh. Es ist selbstverständlich, die Pforten der Ländereien sorgfältig zu schliessen.

Man ist verpflichtet den VISpas und die dazugehörende Lijst(en) van Viswateren bei Aufforderung eine befugten Kontrollperson zu zeigen.
Dies können sein: Polizei, Fischereiaufseher der Angelsportverein, der Federatie, der Instanz Sportvisserij Nederland, oder andere gesetzlich befugte Kontrollorgane.
Anweisungen dieser Personen hat man unverzüglich Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung ist die Kontrollperson berechtigt den VISpas usw. zu beschlagnahmen.
Das Angeln geschieht auf eigenes Risiko, man ist persönlich verantwortlich für seine Handlungen.
Der VISpas und der Lijst van Viswateren sind strikt persönlich, bleiben aber Eigentum des Vereins welche den VISpas ausgestellt hat.

Die obengenannten Bestimmungen gelten für alle Gewässer dieser Liste (lijst van viswateren). Per Federatiegebiet oder per Gewässer können zusätzliche oder beschränkende Bestimmungen gelten. Diese Bestimmungen werden gesondert bei der betreffenden Federatie oder bei dem betreffenden Gewässer genannt.
Für eine Anzahl Gewässer in der Lijst van Viswateren gilt das ausschließlich mit angewiesenen Ködersorten
"aangewezen aassoorten") geangelt werden darf.
Das sind die folgenden Ködersorten: Brot, Teig, Kartoffeln, Käse, Getreide, Samen, Würmer, Steurgarnale, Insektenlarven (zB Maden) , nicht größer wie 2,5 cm.

Melden Sie Fischwilderei und illegales angeln. Beim bekämpfen der Fischwilderei ist es wichtig, das Sportangler alle verdächtigen Aktivitäten auf und an dem Gewässer an unterstehende Telefonnummer/Formular von dem "Algemene Inspectie Dienst" (AID) melden.

Die Nummer ist: 045 - 546 62 30 (AID).


Algemeine gesetzliche Bestimmungen

Nachtangeln

Im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August darf in den meisten Gewässern nachts geangelt werden. Es ist nicht erlaubt in den anderen Monaten mit einer Angel zu angeln, und zwar 2 Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang. Einige Gewässern sind von diesem Verbot befreit, so daß dort Nachtangeln das ganze Jahr erlaubt ist. Wann und wo Nachtangeln das ganze Jahr erlaubt ist, steht ausdrücklich in der Genehmigung (Gewässerliste).
Es gibt Gewässern in denen Nachtangeln auch in der Periode vom 1. Juni bis zum 31. August verboten ist. Nachtangeln ist zum Beispiel nicht erlaubt im IJsselmeer und den daran gelegenen offenen Häfen. Auch in merhreren anderen Gewässer ist Nachtangeln das ganze Jahr verboten.

Angewiesenen Ködersorten. ("aangewezen aassoorten")
Durch den Landwirtschaftsminister ist für das Angeln in den Binnengewässern eine Anzahl Ködersorten vorgegeben. Die Ködersorten sind: Brot, Teig, Kartoffeln, Käse, Getreide, Samen, Würmer, Steurgarnale, Insektenlarven (zB Maden) und Nachamungen nicht größer wie 2,5 cm.

Sperrzeit Ködersorten.
Es ist verboten, in der Periode vom 1. April bis zum letzen Samstag in Mai mit Ködern zu angeln, die nicht oben aufgeführt sind ("angewiesenen Ködersorten"). In dieser Periode ist es verboten mit Wurm, Wurm-imitation, Fleisch (oder anderen Schlachtprodukten), totem Köderfisch, Fischstückchen und Kunstködern (mit Ausnahme Kunstfliege kleiner als 2,5cm) zu angeln.
Für das IJsselmeer gilt dieser Verbot bis zum 31. Mai. Wie in jedem Jahr können Sie in allen Binnengewässern, mit Ausnahme des Ijsselmeeres, schon am letzten Samstag in Mai mit Wurm und den sogenannten nicht angewiesenen Ködersorten angeln.
Dieses hat man eingeführt um dem Sportfischangler am Nationalen Angeltag die Gelegenheit zu bieten mit allen erlaubten Ködersorten zu Angeln.

Köderfisch.
Es ist verboten mit lebendem Köderfisch, Amphibien, Reptilien, Vögeln oder Säugetieren als Köder zu angeln und führt zur Anzeige! Es ist erlaubt mit totem Köderfisch zu angeln.
Als toten Köderfisch kann man alle maßigen Fische verwenden. Köderfische für die eine Schonzeit gilt dürfen während dieser Zeit nicht als Köderfisch verwendet werden. Geschützte Fischarten dürfen nicht als toter Köderfisch verwendet werden. Untermaßige Barsche (kleiner als 15 cm) dürfen in der Periode vom 1. Juli bis 1. März als Köderfisch verwendet werden. Von diesen darf man maximal 30 Stück bei sich haben. Wenn man lebende Köderfische mitführt, soll man diese in einem geräumigen Behälter aufbewahren und das Wasser regelmäßig wechseln und belüften.

Angeln mit einem Pödder.

Ein Pödder ist ist ein Angelstock verbunden mit einer Leine ohne Haken, an welcher eine Anzahl Würmer befestigt ist. Den peur benutzt man zum angeln auf Aal. Wir bitten Sie, keine Aale mit zu nehmen, weil dies Fischart in Europa selten wird. Zum angeln mit einem peur muß man immer eine spezielle Peurgenehmigung haben.

Unter Naturschutz stehende Fischarten ("beschermde vissoorten" )

Eine gewisse Anzahl Fischarten stehen unter Naturschutz. Auf diese Fischarten darf nicht gerichtet geangelt werden. Wenn man zufällig solch einen Fisch fängt, muß man diesen unverzüglich ins Wasser zurück setzen.
Lachs und Seeforelle sind im Fischereigesetz das ganze Jahr geschützt. (Siehe auch "Schonzeit Fischarten")

Schonzeit Fischarten ("gesloten tijd vissoorten")

Auch für bestimmte Fische besteht eine Schonzeit. Werden in dieser Periode zufällig Fische die in diese Schonzeit fallen gefangen, so muß man diese unverzüglich ins Wasser zurück setzen.

Schonzeit:

Hechte (1. März bis 1. Juli).
Barben, Döbel, Hasel, Nasen, Alande und Äschen. (1. April bis 1. Juni).
Barsche, Zander (1. April bis zum letzten Freitag im Mai).
Bachforellen, Seesaiblinge, Bachsaiblinge (1. Oktober bis 1. April)
Seeforellen und Lachse: Schonzeit das ganze Kalenderjahr. Das heißt, das Lachse und Seeforellen die gefangen werden unverzüglich zurück zu setzen sind.

Geschützte Fischarten

In dem Naturschutzgesetz ist eine Anzahl Fischarten aufgenommen worden, auf die Sie nicht angeln dürfen.
Es betrifft die folgenden Fischarten:
Schneider ( Alandblecke ) - Bachneunaugen - Schmerlen - Bitterlinge - Elritzen - Schnäpel - Welse - Schlammpeitzger - Steinbeißer - Westgroppen - Flußneunaugen - Störe

Mindestmaß Fischarten

Ein untermaßiger Fisch dieser Arten, muss sofort wieder in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden.

Aale 28 cm
Nasen 30 cm
Barsche 22 cm
Hechte 45 cm
Barben 30 cm
Zander 42 cm
Butte 20 cm
Äschen 35 cm
Forellen 25 cm
Alande 30 cm
Döbel 30 cm
Lachse 40 cm
Rotfedern 15 cm
Meerforellen 40 cm


Entnahmeverbot Graskarpfen.
Graskarpfen werden unter gewissen Bedingungen in bestimmten Gewässern ausgesetzt, um den Wucherung der Wasserpflanzen herr zu werden. Graskarpfen muß nach dem Fang unverzüglich zurück gesetzt werden.

Anzahl Ruten und Haken.
In Binnengewässern darf maximal mit zwei Ruten geangelt werden. Pro Rute sind maximal 3 Haken erlaubt. Das können ein Drillingshaken, oder ein Zwillingshaken und ein Einfachhaken sein.

Recht auf Begehung der Ufer ("looprechten")
Neben den Angelrechten bestehen auch Begehungsrechte. Die Ufer an den Gewässern sind nämlich nicht immer "openbaar" (öffentlich, oder frei zugänglich). In der Begehungsrechtgenehmigung steht beschrieben, welche Ufer oder Uferteile eines gewissen Gewässerns betreten werden dürfen.

Besondere Bestimmungen der Federatie Groningen-Drenthe.

Achtung: an diese Bestimmung müssen Sie sich halten, wenn Sie in Groningen oder Drenthe angeln. Diesen besonderen Vorschriften finden Sie in der "Landelijke Lijst van Viswateren 2007-2009" auf Seite 10.
Das Mindestmaß Hecht ist 50 cm. Es ist verboten mehr als einen Hecht oder 5 Zander in Besitz zu haben. Hechte unter Mindestmaß müssen unverzüglich zurück gesetzt werden.
Es ist verboten Karpfen mit zu nehmen !!!!
Jeder gefangenen Karpfen muß unverzüglich zurück gesetzt werden.
Das benutzen von Rutenauflagen aus Metall ist verboten.
Es ist verboten von Brücken, Schleusen und innerhalb von 50 Meter von Fischpassagen und anderen Fischemigrationsstellen zu angeln.
Das organisieren von Angelwettkämpfe ist nur erlaubt für bei der Federatie angeschlossene Angelsportvereine.
Nachtangeln ist das ganze Jahr erlaubt. Es sei denn es gelten andere Bestimmungen (Gewässerliste)
In der PEKEL Aa (1365) Pekelder hoofddiep (1366) Ruiten Aa (1353) und Westerwoldse Aa (1351) ist das pöddern nicht erlaubt. An der Angel gefangene Aal ist unverzüglich zurück zu setzen.

Sauber gemacht! Besser geht es nicht! :prost
Viele Grüße!
Bernd
 
@basti.....

Hallo, kann dir Doesburg an der ijssel nur sehr empfehlen. Gib mal bei Google Ijsselstrand ein und dann auf Maps. Dort siehst du dann das ganze Gebiet mit seinen Unzähligen Gewässern. Bin jetzt seit ein Jahr dort regelmässig am Angeln und bin sehr begeistert. Campingplätze gibt es dort mehr als genug. Beim rumfahren in der Gegend findet man recht schnell geeignete Gewässer. Aber vorsicht manche sind auch recht gut versteckt. Habe sie aber gefunden und dort hat man dann meistens seine ruhe. Gerade jetzt bei niedrig Wasser kommt man an stellen die eigentlich nur mit einen Boot erreichbar wären. Stelle suchen,alles aufbauen und zum Abend hin Zelt aufschlagen(Nicht erlaubt aber Egal)..grins.Morgens dann direkt das Zelt wieder abbauen. Grillen tun wir dort auch immer,man sollte sich halt nur nicht erwischen lassen. Da es sich aber in dieser Gegend um ein Turisten Gebiet handelt wird es dort glaube ich nicht als zu eng genommen. Wir wurden bisher einmal kontrolliert an einer stelle wo man ne gute halbe Std. mit Sack und Pack laufen muß. Die jute Wasserschutzpolizei hat uns vom Boot aus Kontrolliert. Wir hatten ein Zelt ausgestellt und der Grill war am glühen. Ja haben zuerst gedacht au man das wird Teuer...lol Aber die waren recht Freundlich, habe meine Dokumente vorgelegt(Vispass,Karte und Ausweiß) und wurde aufgefordert das Zelt wieder abzubauen und den Grill zu löschen. Das habe ich natürlich gemacht. Dann haben die gesehen das wir unsere Angelstelle sehr sauber gehalten haben und haben und noch viel Erfolg gewünscht. Das wars keine Geldstrafe oder sonstiges. O.K ich nehme mal an das wenn wir Irgendwelche Leute gewesen wären die Fresch oder den Platz unaufgeräumt gehabt hätten das die Beamten dann schon ein wenig mehr Ärger gemacht hätten. Wir hatten wohl Glück...

Hoffe konnte dir weiter helfen...

Gruß Stefan
 
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noch eine frage: wenn ich den vispass erworben habe, darf ich dann auch in allen kleinen Kanälen und polderstrecken in der region wo ich ihn erworben habe fischen?
 
...wenn ich den vispass erworben habe, darf ich dann auch in allen kleinen Kanälen und polderstrecken in der region wo ich ihn erworben habe fischen?

Das kann man so einfach nicht beantworten, da es mehrere Möglichkeiten gibt:

1. Wenn Du den VISpas erworben hast, erhältst Du eine Gewässerliste mit allen Gewässern, die Du damit befischen darst. Schaue in der Liste nach, ansonsten kannst Du auch unter http://www.visplanner.nl/ nachschauen, ob diese Gewässer vom VISpas "erfasst" werden.

2. Um den VISpas zu erwerben, musst Du Mitglied in einem Angelverein (der Umgebung) werden. Vielleicht ist eines dieser Gewässer ein Vereinsgewässer, so dass Du es im Rahmen der Mitgliedschaft in diesem Verein befischen darfst. Also am besten vorher erkundigen, bevor ein Angelhändler den Verein aussucht, in dem Du Mitglied wirst.

3. Ist es weder ein Vereinsgewässer, noch ein Gewässer, das über den VISpas erfasst ist, wird das Angeln dort vermutlich generell nicht erlaubt sein.

(Übrigens ist die Gewässerliste Bestandteil der Angeldokumente und muss während des Angelns mitgeführt werden!)
Gruß
Tacklebrother
 
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