Allgemein -  Ärger bei Kontrolle

Zur später Std.
@ll Vorsicht!
Wir werden aber jetzt hier von einem User hier total verarscht, damit wir wohl auf den Kasper hereinfallen. So wie er postet ist er kein Angler, und wir sollten uns von solchen Usern distanzieren, denn solche "Angler" sind es, die unseren Ruf zerstören.
 
Hallo !

Wenn ich das lese was aberjetz hier so schreibt , könne man denken er habe nie ein Fischreilehrgang besucht :eek: .
Es ist nun mal so das jedes Bundesland andere Gesetze und Richtlinien hat :vertrag: , an die wir uns halten müssen . Und wenn du damit nicht klar kommst :hauen , solltest du deine Angelsachen und deinen Fischereischein abgeben und nie wieder ans Angeln denken .
Da möchte ich garnicht daran denken wie er sich im Strassenverkehr verhält :eek: .
 
Hallo, hab das hier alles verfolgt und will mal was zum Besten geben. Vor ca 10 Jahren wurde ich kontrolliert von staatl. Fischereiaufsicht. Nach dem alle Papiere OK waren, fragte man nach den Ködern an meinen Ruten, eine Köfi auf Grund, die Andere Wurm auf Pose. Ich wurde aufgefordert die Köfirute vorsichtig und OHNE anzuschlagen rein zu holen. Nach kontrolle des Köfi wurde ich gefragt, ob und wie ich ihn getötet habe, da man keine Wunde/Verletzung sieht! Sie gehen davon aus, das ich ihn lebend an den Haken gemacht habe und er dann gestorben ist. Das zieht eine Anzeige nach sich und meine Geräte und Papiere werden eingezogen. Ich habe ihnen dann erklärt wie es war, nämlich das der Köfi tot am Ufer lag und ich ihn dann einfach mal aufgezogen habe. Da nirgends steht, das man tote Köfi nochmals töten muss, hab ich das auch nicht getan. Natürlich wurde mir nicht geglaubt und die zwei FA wurden forscher und wollten mein Zeug. Hab sie dann um nen Moment gebeten, weil ich meinen Kumpel und Anwalt anrufen möchte, wie ich mich verhalten soll. Er ist auch Angler. Ich hab mir dann beide Ausweise nochmals zeigen lassen und die Personalien durch gegeben. Die ganze Sache wurde dann ziemlich schnell auf dem kurzen Dienstweg zu meinen Gunsten fallen gelassen, da nirgends steht das tote Fische nochmal getötet werden müssen, allerdings gab man mir den Rat, um sowas vorzubeugen einen Alibistich zu machen!
Ich glaube auf beiden Seiten gibt es schwarze Schafe wobei sicher in der Anglerschaft prozentual mehr sind. Was ich selbst schon am Wasser erlebt habe, wie manche die GVO ignorieren oder sie versuchen sich zurecht zu biegen, erschreckend!!! Für solche Mitglieder gibt es kein erbarmen, wer überführt ist, darf uns als Vorstand eine Stellungnahme abgeben, fliegt aber zu 99% raus! Wir sind genug im Verein und auf solche Leute nicht angewiesen, waren eh welche die sich nicht am Vereinsleben eingebracht haben.

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ich pack das mal so dahin :klatsch
ist ebend die frage wer macht kontrollen und gibt es da kriterien?
also ich habe da so meine theorie :hahaha:
für mich ist das angeln ein hobby und keine bürokratie.
soll ich vor dem angeln noch ne dicke gewässerverordnung lesen?
ALLES KLAR!
irgendwie muss man die kirche auch mal im dorf lassen.
ich mache sicher fehler und es ist mir wurst.
an die moral apostel, stellt mal ein film über euren angeltag hier rein bin sicher das wird sehr lustig :prost
So eine Gewässerordnung ist bei uns eine DIN A4 Seite, davon ein großer Teil Tabellen und Selbstverständlichkeiten wie z.B. das man seinen Müll wieder mit nach Hause nimmt etc.

Also ich denke das kann man schaffen, auch wenn keine Bilder drin sind. Jeder der bei uns angelt unterschreibt das er diese Ordnung gelesen hat. Eine Gewässerordnung spiegelt die Gesetzeslage wieder und den Willen der Mitglieder, wie z.B. gab es den Antrag die Höchstfangmenge von Weißfisch zu begrenzen. Weil zum Teil Eimer Weise die Fische entnommen wurden. So wurde auf der Versammlung beschloßen, das es erlaubt ist 15 Köderfische zu entnehmen.
Beispiel Hecht: Schonmass in NRW 45 cm auf Antrag an die JHV wurde das Mass auf 50 cm hochgesetzt. Ein Hecht mit 45 cm lohnt ja auch nicht wirklich - das meiste ist Kopf.
Beispiel Hecht und Zanderschonzeit: Hecht und Zander geniessen bei uns Schonzeit vom 15.02 -31.05 in der Zeit ist das Angeln mit Kustködern, Köfis und Fischfetzen verboten.
Alles Anträge von den Mitgliedern die durch Mehrheitsbeschluß aufgenommen wurden.

Wenn das zuviel ist das zu lesen, dann muss man damit rechnen das es bei der Kontrolle Ärger gibt. Beim 1. x evtl. eine Verwarnung wenn das nicht hilft kann es dann beim nächsten Verstoß auch größeren Ärger geben.
 
Wenn man dem "gesunden Menschenverstand" zugeneigt ist, fragt man sich manchmal schon wozu es Gesetze und Gesetzgeber gibt, wenn am Ende eh jeder Verein und jeder Hansel seine eigenen Regelungen aufstellen darf :confused:
Komisches System hier in Deutschland.
 
Da hast du wohl etwas nicht verstanden, der Gesetzgeber gibt den Rahmen vor in dem man sich zu bewegen hat als VEREIN, also einen Mindeststandart. Wenn ein Verein und dessen Mitglieder darüber hinaus Regelungen aufstellen ist das doch legitim. Wenn es einem nicht passt, geht man halt wo anders hin.
Verstehe die Menschen nicht die nicht einmal so ein paar Sätze lesen wollen, oder liegt es evtl. am können?
 
Wenn man dem "gesunden Menschenverstand" zugeneigt ist, fragt man sich manchmal schon wozu es Gesetze und Gesetzgeber gibt, wenn am Ende eh jeder Verein und jeder Hansel seine eigenen Regelungen aufstellen darf :confused:
Komisches System hier in Deutschland.

Wenn Schonzeiten verlängert werden und das Mindestmaß heraufgesetzt wird...was ist schlimm daran?

Fliege 2
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gehe auch davon aus, dass jeder Angler verpflichtet ist die Gewässerodnung zu kennen.

Aber ich lese und sehe trotzdem häufig, in welchem Maß einige Angler ihre Hot Spots anfüttern.
Einer hat z.B. beschrieben, wie man richtig erfolgreich anfüttern sollte: Drei Mal in der Woche mit je 10 Kilo täglich anfüttern. Und erst dann einen Ansitz wagen. :nein Die Folgen der Überdünung sollten aber jedem noch von der Schulung bekannt sein.

Gewässerodnung in Brandenburg schreibt vor:

3.2.3.3. Anfüttern Bei der Ausübung bestimmter Angelmethoden ist der verantwortungsvolle Einsatz von Locksubstanzen zulässig. [...]. Um die Gewässer nicht übermäßig biologisch zu belasten, ist es dem Angler gestattet, insgesamt nicht mehr als 2 kg Trocken- oder Nassfutter pro Angeltag an den Angelplatz mitzunehmen bzw. als Lockmittel in das Gewässer einzubringen.


Quelle: http://www.landesanglerverband-bdg.de/de/gewaesserordnung/



Aber es gibt auch Formulierungen, die in meinen Augen nicht klar definiert sind:
§ 11
Hälterung und Transport von Fischen


(1) Zum Hältern (zeitlich befristete Aufbewahrung von lebenden Fischen ohne Fütterung) von Fischen dürfen nur hinreichend geräumige Netze, Behälter, Becken und andere Vorrichtungen verwendet werden, die eine Hälterung mit ausreichender Sauerstoff- und Wasserversorgung gewährleisten und die durch Güte, Material, Form und Größe vermeidbare Schädigungen der Fische ausschließen. Der Zeitraum der Hälterung ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken.​


Quelle: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15883.de


Was bedeutet "hinreichend geräumige Netze" ? Reicht ein 1,50 langer Setzkescher für fünf Plötzen aus? Wer soll das bestimmen? Aus meiner Sicht hat der FA in diesem Fall einen Spielraum, oder wenn der Konflikt weiter geht sogar der Richter.
Ich habe mir jetzt einen 3,50 Meter langen Setzkescher für längere Ansitze besorgt, denn in anderen Bundesländern wird nur genau diese vorgeschriebene Größe als ein
hinreichend geräumiges Netz anerkannt.



Mfg
Alex
 
Jetzt bleibt mal locker Jungs:
Es geht mir lediglich ums Prinzip. Warum gibt der Gesetzgeber nicht gleich allgemeine Regeln vor an die sich jeder zu halten hat. Warum muss in Deutschland alles von Bundesland zu Bundesland, von Verein zu Verein, ja sogar von Gewässer zu Gewässer alles extra geregelt sein?
Warum haben normale Bürger gerade in unserem Bereich fast schon gesetzgebende Kompetenzen? Warum gibt der Gesetzgeber hier soviel Spielraum? Das ist die Frage, die ich mir stelle.
In anderen Bereichen wird das doch auch nicht gemacht.
Und so groß ist Deutschland nun auch wieder nicht, dass es überall Sonderregelungen geben müsste.
Ich sehe natürlich ein, dass ein Hegeplan erfüllt werden muss und mandafür das Mindestmaß, die Schonzeiten und die Entnahme gegebenenfalls anpassen muss. Aber da wird ja noch in ganz andere Richtingen reguliert und da fehlt dann irgendwann das Verständnis. Ein bisschen Freiheit muss wohl noch möglich sein.
 
Bei dem Anfüttern gebe ich dir absolut recht, besonders blöd ist dieses Verhalten wenn man versucht die Spaziergänger vom Enten füttern abzuhalten und wenige Meter weiter einer Anfutter im Teich verklappt.
Vor allem sollten sich diese Angelkollegen mal überlegen wie viele Angler den Teich beangeln und wenn jeder so viel reinkippt wie es dann wohl Unterwasser aussieht.
Aber leider wird dem Durschnittsangler durch "Fachzeitschriften" suggeriert, dass nur so ein erfolgreiches Angeln möglich ist.

Die Sache mit dem Setzkescher ist blöd, allerdings argumentiere ich immer so: Wenn ich ein Fisch aus dem Gewässer entnehme und töte muss das einen vernüftigen Grund haben - den Fisch bei 30° C einige Stunden tot am Ufer liegen zu haben gehört sicher nicht dazu. Daher muss ich die gefangenen Fische lebend hältern. Dann gilt natürlich großer Kescher - keine Schifffahrt oder eben an geschützeter Stelle - und außerhalb starker Strömungen so dass die Punkte § 11 erfüllt sind
 
@ Dr Fu usw.
Da geb ich dir recht. Tatsächlich gibt es solche Regelungen nur in Deutschland - wo auch sonst.
Das Setzkescherverbot ist so eine Spezialität, genauso, wie der tote Köderfisch.
Unsere Nachbarländer lachen sich einen ab.
Auch der Wurm und die Made verspüren Schmerz - morgen darf daher nur noch mit toten Würmern gefischt werden bei denen man den fachmännisch gesetzten Herzstich erkennen kann - falls nicht - Anzeige.
 
@PrivatePaula
Welchen Ruf hatten denn Angler jemals? Versnobte Wald und Wiesenheinies? Spanner? Waldschrat? lOl
 
Was hälst du von diesem Aufruf der PETA?

Kampagne „Dein Papa tötet Tiere“



Mit solchem Titel wurden Flugblätter an Kinder verteilt und hatten folgenden Inhalt:

„Da dir dein Papa falsche Lektionen darüber gibt, was richtig oder falsch ist, solltest du ihm beibringen, dass Angeln Mord ist. Und solange dein Papa nicht gelernt hat, dass mit so etwas nicht zu spaßen ist, solltest du deine Hündchen und Kätzchen von ihm fernhalten. Er ist so besessen davon, Tiere zu töten, dass diese die nächsten sein werden, die dran glauben werden.“
Quelle: Wiki: "PETA"

Ich war schockiert, als ich das gelesen habe. :eek::eek::eek::eek::eek:

PS: Sorry, gehört eigentlich nicht zum Thema.
 
Toter Köfi ohne Herzstich :eek:
Oh shit, schon wieder ein Minuspunkt auf unserer Skala, der Ruf der Anglerschaft in der Öffentlichkeit!
 
Zurück zum Thema

Hatte sich mal früher um FA und den Kontrollvorgang gehandelt.Nun da ich auch gerne nachts mit toten Köfi fische folge ich dem Rat der Angelzeitschrift
"Angelwoche".Dort wurde empfholen den Köfi zu Filettieren auch die Haut abzuziehen.Soll wohl auch eine bessere Geruchsspur geben.Also werde ich nachdem ich den Fisch weidgerecht getötet habe ihn in seine Einzelteile zerlegen.Umgehe damit auch Verdächtigungen übereifriger Fischerreiaufseher.
Muß aber sagen das die FAs die ihre Arbeit ehrenamtlich verrichten meine Hochachtung verdienen.Ich hatte bisher noch kein negatives Erlebnis mit Fischereiaufsehern.Petri Bernd
 
@PrivatePaula
Welchen Ruf hatten denn Angler jemals? Versnobte Wald und Wiesenheinies? Spanner? Waldschrat? lOl


Wo habe ich etwas über den Ruf der Angler geschrieben?

Das Fehlverhalten weniger kann auch verschärfung von Bestimmungen zur Folge haben. Vielen Dank an die, denen Regeln egal sind. :augen

Also genauer, die Angler, welche sich nicht an die Spielregeln halten sorgen möglicherweise mit ihrem Verhalten dafür das die Bestimmungen für uns alle verschärft werden. So gab es zB Angler die mit ihrem Boot auf dem Mittellandkanal den Frachtkähnen zu nahe kamen. Folge, vom Boot aus zu Angeln ist seither bei uns verboten.


Auch der Wurm und die Made verspüren Schmerz .

Glaubst du das oder weist du das. Wenn du glaubst du weist das, dann nenne uns bitte eine Quelle woher die Info stammt.

Im übrigen hatt eine nicht waidgerechte Tötung eines Köderfisches hier bereits zu einem Ausschluss aus dem Verein geführt.
 
@PrivatePaula
Oh, stimmt, sorry, das war theduke, nich du. Vergibst du mir nochma?
Also, wenn ich nen Wurm mit dem Haken anpieks dann hat der da was gegen, das sieht man, die Made genauso. Und das sind sicher keine Freudenkringel die die da aufführen.
 
Also, wenn ich nen Wurm mit dem Haken anpieks dann hat der da was gegen, das sieht man, die Made genauso. Und das sind sicher keine Freudenkringel die die da aufführen.

Um Schmerz spüren zu können bedarf es eines Gehirnes bzw des Neokortex.
Würmer und Maden haben soetwas nicht. In der Rechtssprechung wird davon ausgegangen das nur Wirbeltiere in der Lage sind Schmerzen zu spüren. Und auch bei Wirbeltieren ist das nicht gesichert und wird angezweifelt, vor allem dann wenn kein Neokortex vorhanden ist.
Das Würmer und Maden sich bewegen wenn man sie anködern will ist ein Reflex.
Das dieser vorhanden ist ist ein evolutionärer Vorteil, darum haben sie den. Damit dieser funktioniert ist allerdings nur ein vegetatives Nervensystem nötig.
 
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