Einfach nur falsches Halbwissen !
Im Tierschutzgesetz steht lediglich das es " verboten ist, einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen" .
Sprich, im Falle einer Anzeige ist es immer eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Richters, zu entscheiden ob ein " vernünftiger...