buntschuh
Profi-Petrijünger
Ich verbringe wahnsinnig viel zeit mit gewässerrecherchen, um vor ort alles richtig zu machen - und trotzdem bleibt immer so ein mulmiges restgefühl, dass man irgendwas übersehen hat.
meines erachtens fehlen in der debatte zwei wesentliche aspekte:
1. die unprofessionelle arbeitsweise der landesfischereibehörden.
2. die teils willkürlichen auslegungen der angelvereine vor ort, bei deren bestimmungen man häufig nicht weiß, was davon gesetzlich vorgeschrieben ist und welchen teil sie sich selbst ausgedacht haben, um gäste vom gewässer fernzuhalten.
zu 1.)
die für die gewässer zuständigen fischereibehörden sind in vielen fällen rückständig, unterbesetzt, desinteressiert und überfordert. man muss sich nur mal die internetaufritte ansehen, da weißte bescheid.
anrufen ist in vielen fällen zwecklos, die besuchszeiten liegen irgendwo zwischen 9-12 uhr vormittags und per mail kommt wochenlang keine antwort oder man kriegt einen standardbaustein. das sind behörden, die im grunde jegliche form von dienstleistung ablehnen.
dabei wäre es so einfach: man erstellt einmalig einen katalog, an welchem see man was darf, und dann überabeitet man den periodisch.
natürlich bereitet das arbeit und investitionen. aber, hey, wenn ich selbst davon profitiere, rechtssicherheit schaffe und meiner aufsichtspflicht genüge tue und überdies noch ein paar 10.000 kunden glücklich mache, dann sollte doch eigentlich alles klar sein. aber den fischereibehörden ist das egal, kundenzufriedenheit spielt keine rolle.
bestes gegenbeispiel sind die professionellen berufsfischereien (müritzfischer, etc.), die in gastanglern nicht den feind sehen, sondern den begeisterten kunden. entsprechend ist das marketing, entsprechend gibt es genau 1 regelkatalog für alle gewässer. als kunde weiß ich exakt, woran ich bin und wo ich was darf.
und ich kann auf der internetseite nach herzenslust marken und berechtigungen kaufen und muss nicht erst umständlich auf eine weit entfernte und selten geöffnete behörde fahren, wartenummern ziehen und dann irgendwann mit bargeld bezahlen ("ham'se's nicht passend?").
zu 2.)
auch dieser fall kommt leider vor: die gesetzliche regelung sieht keine einschränkung vor, der angelverein vor ort leider schon. und das kriegt man leider nur in den seltensten fällen wirklich mit. wenn einem 5 leute sagen, dass die bootsbenutzung nicht gestattet ist, dann neigt man dazu, das zu glauben.
ich hatte aber auch schon den fall, dass ich spaßeshalber beim landratsamt nachgefragt habe - und siehe da: bootsbenutzung kein problem. das haben die beim angelverein dann auch eingeräumt, aber gleichzeitig haben sie zu verstehen gegeben, dass ihnen das egal sei, sie würden schon so eine art "hausrecht" haben. und da stehste dann, als gastangler, und hast scherereien.
also, kurz und gut: ja, als angler hat man eine "holschuld". andererseits sind verwaltung und gewässereigentümer auch in einer "bringschuld". denn wenn die gewässernnutzung eindeutig geregelt wäre, wäre sowohl den gewässerbetreibern als auch den anglern besser geholfen.
meines erachtens fehlen in der debatte zwei wesentliche aspekte:
1. die unprofessionelle arbeitsweise der landesfischereibehörden.
2. die teils willkürlichen auslegungen der angelvereine vor ort, bei deren bestimmungen man häufig nicht weiß, was davon gesetzlich vorgeschrieben ist und welchen teil sie sich selbst ausgedacht haben, um gäste vom gewässer fernzuhalten.
zu 1.)
die für die gewässer zuständigen fischereibehörden sind in vielen fällen rückständig, unterbesetzt, desinteressiert und überfordert. man muss sich nur mal die internetaufritte ansehen, da weißte bescheid.
anrufen ist in vielen fällen zwecklos, die besuchszeiten liegen irgendwo zwischen 9-12 uhr vormittags und per mail kommt wochenlang keine antwort oder man kriegt einen standardbaustein. das sind behörden, die im grunde jegliche form von dienstleistung ablehnen.
dabei wäre es so einfach: man erstellt einmalig einen katalog, an welchem see man was darf, und dann überabeitet man den periodisch.
natürlich bereitet das arbeit und investitionen. aber, hey, wenn ich selbst davon profitiere, rechtssicherheit schaffe und meiner aufsichtspflicht genüge tue und überdies noch ein paar 10.000 kunden glücklich mache, dann sollte doch eigentlich alles klar sein. aber den fischereibehörden ist das egal, kundenzufriedenheit spielt keine rolle.
bestes gegenbeispiel sind die professionellen berufsfischereien (müritzfischer, etc.), die in gastanglern nicht den feind sehen, sondern den begeisterten kunden. entsprechend ist das marketing, entsprechend gibt es genau 1 regelkatalog für alle gewässer. als kunde weiß ich exakt, woran ich bin und wo ich was darf.
und ich kann auf der internetseite nach herzenslust marken und berechtigungen kaufen und muss nicht erst umständlich auf eine weit entfernte und selten geöffnete behörde fahren, wartenummern ziehen und dann irgendwann mit bargeld bezahlen ("ham'se's nicht passend?").
zu 2.)
auch dieser fall kommt leider vor: die gesetzliche regelung sieht keine einschränkung vor, der angelverein vor ort leider schon. und das kriegt man leider nur in den seltensten fällen wirklich mit. wenn einem 5 leute sagen, dass die bootsbenutzung nicht gestattet ist, dann neigt man dazu, das zu glauben.
ich hatte aber auch schon den fall, dass ich spaßeshalber beim landratsamt nachgefragt habe - und siehe da: bootsbenutzung kein problem. das haben die beim angelverein dann auch eingeräumt, aber gleichzeitig haben sie zu verstehen gegeben, dass ihnen das egal sei, sie würden schon so eine art "hausrecht" haben. und da stehste dann, als gastangler, und hast scherereien.
also, kurz und gut: ja, als angler hat man eine "holschuld". andererseits sind verwaltung und gewässereigentümer auch in einer "bringschuld". denn wenn die gewässernnutzung eindeutig geregelt wäre, wäre sowohl den gewässerbetreibern als auch den anglern besser geholfen.