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Moinsen!
Meiner Meinung nach ist es für den FA Auslegungssache. Beispielsweise kann er auch unterstellen, der Haken sei gebrochen u. der "Ertappte" nutze schnell entschlossen diese Tatsache als Ausrede u. daß er nur eine entschärfte Fliege ausprobieren wolle. Wenn der FA seine Anzeige dann richtig formuliert u. begründet, dann hat er sogar gute Chancen, vor Gericht damit durchzukommen.
Na Detlef,
dass hast Du nun davon, dass du uns arme Angler über viele Jahre abzockst und sinnlos schikaniest. Und das nur aus einer Laune heraus und weil Du es zu Hause wahrscheinlich nicht aushälst und Deinen ganzen Frust an uns Anglern auslebst. (So, das war ein Scherz!!!)
Hallo Eberhard!
Was herrscht hier eigentlich teilweise für eine schlechte Meinung über die FA`s ? Sind wir Wegelagerer, Verschwörer...., wollen wir nur Schlechtes für die Angler ? Oder kann es vielleicht sein, dass wir im Interesse der ordentlichen Angler unsere Freizeit ans Bein binden, damit z.B. Schwarzangler immer weniger werden usw. Nach Deiner Meinung - jetzt unterstelle ich mal etwas - sind wir nur am Wasser unterwegs, weil wir nichts weiter zu tun haben und jedem Angler Böses wollen.... Kann ja wohl nicht Ernst gemeint sein, oder ?
Was soll hier bitte "Auslegungssache" sein? Ist kein Haken vorhanden, ist kein Fischfang möglich !!! Und zu "Unterstellungen" hatte ich mich ja schon geäußert.
Wenn ein FA daraus eine Anzeige "dann richtig formuliert" (ZITAT von Dir, Eberhard), sollte er als FA aufhören.
Hi Detlef,
Dein Engagement als FA ist mir aus manchen Beiträgen bekannt. Aber auch ich habe immer betont, daß ich mich nicht von FA-Kontrollen belästigt fühle, sondern sie für dringend notwendig halte. Ich wollte ja selbst mal FA werden, was aber ein "netter Mensch" hinter meinem Rücken verhindert hat.
Deshalb verstehe bitte meinen Beitrag nicht falsch.
Fast jede gesetzliche Regelung kann verschieden ausgelegt werden. Wäre das nicht so, wäre schon mancher Rechtsanwalt mangels Beschäftigung verhungert. Daher kann auch ein FA die Paragraphen des Fischereirechts verschieden auslegen, ohne daß man ihm deshalb unterstellen dürfte, er sei nur darauf aus, andere an zu schei...n. Wir haben als Kinder völlig ohne Haken, nur mit angebundenem Wurm, Fische gefangen. Deshalb wäre es nicht verwunderlich, wenn ein FA zu der Auffassung käme, an dieser Fake-Fliege könnte auch mal ein Fisch hängen bleiben. Schreibt er deshalb eine Anzeige, hat niemand das Recht, ihm Schikane vorzuwerfen. Und kommt ihm der Verdacht, daß es sich um eine schnell ersonnene Ausrede handelt, kann man ihm ebenfalls keinen Vorwurf machen, wenn er die Sache verfolgt.
Ich betonte ja bereits, daß die Sache vermutlich eingestellt würde, aber auch das liegt ganz allein am Richter. Auch unter Richtern gibt es verschiedene Meinungen. Das habe ich in meiner Dienstzeit oft genug festgestellt.
Aus diesem Grund - und das ist nun wieder meine persönliche Meinung - würde ich es nicht drauf ankommen lassen, sondern meine Fliegen an meinem Gewässer testen, wo ich angelberechtigt bin.
Gruß
Eberhard
Fast jede gesetzliche Regelung kann verschieden ausgelegt werden. Wäre das nicht so, wäre schon mancher Rechtsanwalt mangels Beschäftigung verhungert. Daher kann auch ein FA die Paragraphen des Fischereirechts verschieden auslegen, ohne daß man ihm deshalb unterstellen dürfte, er sei nur darauf aus, andere an zu schei...n.
Hi Detlef,
der ehemalige 1. Vorsitzende meines örtlichen Angelvereines ist da gegenteiliger Meinung. Er ist auch schon viele Jahre FA. Als ich mal im Scherz sagte, ich könnte den 2. Vors., wegen dem ich den Verein damals verlassen habe, doch mal dadurch ärgern, daß ich ohne Haken dort mit der Fliegenrute werfen würde. Er sagt mir klipp und klar, daß das ein Verstoß gegen das Fischereirecht sei. Du siehst, es gibt auch gegenteilige Ansichten. Meiner Meinung nach wäre es schon ein wenig braun, jemanden deshalb anzuzeigen, aber die Möglichkeit besteht, daß es geschieht u. warum sich wegen eines Fliegentests Ärger einhandeln, wenn ich die Fliege auch in meiner Strecke testen kann.
Gruß
Eberhard
Es kommt doch immer auf die Argumentationen an ... Falls man erwischt wird mit einer Angel ohne Erlaubniskarte ;-)
Wie sagt man so schön, man darf alles , nur nicht erwischen lassen
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