Ich garantiere dir, dass die Polizei ein Anliegen an dir (oder dich) hat, wenn es mehr als eine Zufahrtsstraßen zum See gibt und du genau diese nimmst, die mit dem Zusatzschild "Frei für Anlieger" eingeschränkt wurde. Die siehst also, dass das Wort "Anlieger" eben nicht so freizügig ausgelegt werden kann, wie du es gerade tust. ;-)
Hallo !
Um diese Sache mal zu klären habe ich vorhin mit einem Polizisten den Fall erläutert .
Dieser sagte mir das ich in sehr wohl in eine solch beschilderten Strasse fahren darf . Auch wenn ich nur um den See spazieren gehen möchte , darf ich dort reinfahren und auch Parken ( Wenn es denn erlaubt ist und nicht durch Parkverbotsschilder verboten wird ) .
Hiermal ein kleiner Textauszug :
Unter
Anliegerverkehr ist zu verstehen der Fahrzeugverkehr der Anlieger und der Verkehr mit Fahrzeugen zu diesen Anliegern, oder allgemeiner: der Verkehr von und zu den in der gesperrten Straße liegenden
Grundstücken und Geschäften. Anlieger ist dabei jeder, der rechtliche Beziehungen zu den an die gesperrte Straße angrenzenden und nur von dort her betretbaren
Grundstücken oder den auf ihnen errichteten Anlagen gleich welcher Art hat (
Eigentümer, Mieter, Pächter wie Grundbesitzer, Geschäftsinhaber, Jagdpächter,
Fischereiberechtigte). Unter den Verkehr mit den Anliegern fallen die Besucher der Anlieger im weitesten Sinne: private Besucher, Lieferanten,
Angestellte usw.
So damit ist dieser Fall für mich abgeschlossen . Ich werde zum Angeln , sollte ich jemals in solche Situation kommen , in solch eine Strasse fahren und dort auch Parken . Es sei denn das dies , augrund anderer aufgestellter Schilder , untersagt ist . Solltet andere dies nicht machen , weil sie angst haben mit dem Gesetz in konflikt zu geraten , wünsche ich nur frohes Schleppen .
MfG