Landesfischereigesetze -  Rechtslage zur Schwarzmundgrundel beim Fang, Schulprojekt!

Wegen der Gefahr für heimische Fischarten, ist die Benutzung als lebender Köderfisch oder das Umsetzen in andere Vereinsgewässer nicht erlaubt.

Aber unglücklich ausgedrückt ist es trotzdem. Man schreibt hier das diese Art wegen der Gefahr heimischer Fische nicht als Lebendköder verwendet werden darf. Dann denke ich mir doch das eine in dem Gewässer vorkommende heimische Art keine Gefahr darstellt und demnach genommen werden kann.
Natürlich weiß ich das ich kein lebenden Köfi benutzen darf, da muss man mich aber für die Grundel nicht noch einmal drauf aufmerksam machen. Wie gesagt, für mich unglücklich geschrieben.
 
Zurück
Oben