Hallo zusammen,
Frage ich habe einen Neffen von 5 Jahren, welchem ich letztes Wochenende die Grundlagen des Angelns beigebracht habe. Nun möchte ich aber auch das Er keinen Ärger am Gewässer bekommt. Im Brandenburger Fischereigesetz habe ich nur Regelungen von 8 bis 18 Jahre gefunden. Wie ist es aber mit Kindern unter 8 Jahre?
Er wäre immer in Begleitung, entweder von mir (ich habe einen Fischereischein) oder mit seinem Vater ( Er hat gar keinen Schein).
Danke
habe grad in der unteren Fischereibehörde angerufen.
Vom Gesetzgeber her darf der Junge gar nicht.
Schade.
Frage ich habe einen Neffen von 5 Jahren, welchem ich letztes Wochenende die Grundlagen des Angelns beigebracht habe. Nun möchte ich aber auch das Er keinen Ärger am Gewässer bekommt. Im Brandenburger Fischereigesetz habe ich nur Regelungen von 8 bis 18 Jahre gefunden. Wie ist es aber mit Kindern unter 8 Jahre?
Er wäre immer in Begleitung, entweder von mir (ich habe einen Fischereischein) oder mit seinem Vater ( Er hat gar keinen Schein).
Danke
habe grad in der unteren Fischereibehörde angerufen.
Vom Gesetzgeber her darf der Junge gar nicht.
Schade.
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