Landesfischereigesetze -  Petitionen zur Einführung eines Zwischenmaßes gestartet

Zitat: 2. Eine Fischerprüfung und der Fischereischein müssen Pflicht werden, in allen anderen Bundesländern, ist das so nur nicht in Nds. und hier kommen jetzt alle her die anderswo nicht mehr fischen gehen können.. so geht das nicht.

aus: https://www.openpetition.de/petitio...ersachsen-aenderung-der-bifo-und-fischereiges

...die Jungs sollten noch mal ganz von vorne anfangen. Fürstenwalder wird diesen Unfug als Brandenburger sicher erkannt haben? :)

Das Thema selbst... Mindestmaße/Schonzeiten& Entnahmefenster ist super interessant. Die momentane Umsetzung jedoch unter aller Sau. Sture Mindestmaße/Schonzeiten unabhängig von jeweiligen Gewässerbedingungen.
Da ginge selbst mit den momentan möglichen Fischereigesetzen mehr.

Ob natürlich ein ,,Entnahmegebot'' für zb. Karpfen/Regenbogenforellen( in gewissen Gewässerarten) immer noch beklatscht wird? Besitzer des Fischatlas von Brandenburg, finden eben auch diese Maßnahme als Ratschlag des Institut für Binnenfischerei Potsdam/ Sacrow.


Gruß Jörg
 
Zitat: 2. Eine Fischerprüfung und der Fischereischein müssen Pflicht werden, in allen anderen Bundesländern, ist das so nur nicht in Nds. und hier kommen jetzt alle her die anderswo nicht mehr fischen gehen können.. so geht das nicht.
aus: https://www.openpetition.de/petitio...ersachsen-aenderung-der-bifo-und-fischereiges
...die Jungs sollten noch mal ganz von vorne anfangen. Fürstenwalder wird diesen Unfug als Brandenburger sicher erkannt haben? :)
Die Formulierung der Begründung ist selbstverständlich für die Tonne, aber nicht die Forderung. Ich bin ebenfalls pro Fischereiprüfung, aber nur weil die Petitionseröffner Probleme mit der Artikulierung haben, muss ich die Petition ja nicht gleich ablehnen.
Ich bin ebenfalls für eine Prüfung für alle, auch bei uns, aber derzeit hält die Politik bei uns das Kaufen der Angelerlaubnis für Friedfische als das Nonplusultra schlechthin.:heulend:
 
Noch mehr Einschränkungen/Beschränkungen von Anglern für Angler ?

Also wenn man bei solch einem Hobby wie unserem nicht in der Lage ist,
von sich aus vernünftig mit Kreatur u. Natur umzugehen,

mit verlaub :

DANN SOLLTE MAN SICH EIN ANDERES HOBBY SUCHEN !
 
Jein! ...aber mit sturen, den Gewässern nicht angepassten Mindestmaßen/Schonzeiten und vor allem Entnahmemengen bei verschiedenen Fischarten, ist eine ,,Nachhaltigkeit'' nicht möglich.

Jörg, ich steige mal mit einem Zitat von Dir ein. Aber Du bist in dem Thread nur einer von vielen tragischen Helden ... Überlegt doch um Himmelswillen bitte, was Ihr für Thesen in die Welt posaunt! Warum ist Nachhaltigkeit nicht möglich? Weil heute im Vergleich zu früheren Zeiten so viele Anlger am Wasser hocken, dass deren Fangmengen den MSY der meisten Fischbestände längst überschreiten? Weil Angler heute ganz selbstverständlich einen mengenmäßig an ihren Fangerwartungen orientieren Fischbesatz fordern, da die natürliche Ertragsfähigkeit der meisten Gewässer nie das hervorbringen kann, was die Anglerherzen als selbstverständlich ansehen? Und dieses Problem einer viel zu hohen Befischungsintensität soll jetzt durch ein Zwischenmaß gelöst werden? Und selbstverständlich müssen auch die Berufsfischer mit ran und in Zukunft die großen Fische wieder schwimmen lassen! C&R als die göttliche Eingebung, mit der wir auf einen Schlag den zu hohen Beanglungsdruck in vielen Gewässern nun endlich per Gesetz ungeschehen machen. In welcher Welt lebt Ihr?

Die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten sind allgemeinverbindliche Vorgaben, die einen grundsätzlichen Schutz der Fischbestände im jeweiligen Bundesland sicherstellen sollen. Es steht jedem Fischereiberechtigten schon heute frei, über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehende Festlegungen zu Mindestmaßen, Zwischenmaßen, Schonzeiten, Köderauswahl etc. zu erlassen. Warum nach dem Gesetzgeber plärren, statt in Eigenverantwortung zu handeln? Den Autoren der Petitionen ist ganz sicher nicht klar, wie ein Gesetzgebungsverfahren abläuft und wer dann alles plötzlich seinen Senf dazu gibt, wenn ein Fischereigesetz geändert wird. Niedersachsens grüner Umweltminister wird sich wie sein ebenfalls grüner Amtskollege in NRW für diese Steilvorlage ganz sicher bedanken. Sollten diese Petitionen Erfolg haben, ist die Katerstimmung garantiert. Naturschützer überlegen schon lange, mit welcher Begründung sich die Zahl der Angelberechtigungen und damit der Angler an bzw. auf einem Gewässer verbindlich regulieren lässt. Die Petitionen liefern die bisher fehlenden Argumente! Fazit für mich: die schlimmsten Gegner der Anglerschaft sind definitiv Angler!

Viele Grüße

Lars
 
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Weil heute im Vergleich zu früheren Zeiten so viele Anlger am Wasser hocken, dass deren Fangmengen den MSY der meisten Fischbestände längst überschreiten? Weil Angler heute ganz selbstverständlich einen mengenmäßig an ihren Fangerwartungen orientieren Fischbesatz fordern, da die natürliche Ertragsfähigkeit der meisten Gewässer nie das hervorbringen kann, was die Anglerherzen als selbstverständlich ansehen?

Du beschreibst indirekt den Punkt, den ich als Hauptgrund hinter C&R-, aber auch den Zwischenmaßforderungen sehe. Es geht nicht um uns Angler oder um die lieben Fischbestände, es geht rein um den wirtschaftlichen Aspekt. Der Angelsektor ist eine Goldgrube, verglichen mit der Berufsfischerei im Inland.

Wie steigert man die Anglerzahlen und die Umsätze? Man wirbt, natürlich mit besonders dicken und großen Fischen. Wie kann man erreichen, dass die dadurch wachsende Anglerzahlen "dran bleiben" und deren Bedürfnisse befriedigt werden? Natürlich durch entsprechend rasche Erfolge, große Fischbestände, viele kapitale Exemplare. Da passt die Verwertung von Fisch als Nahrung, wie sie der Mensch seit Jahrtausenden betreibt, natürlich nicht mehr ins "moderne Konzept".

Ich schreibe das so, nachdem ich einige Artikel von Arlinghaus gelesen-, aber auch die neueste F&F in die Finger bekam. Vor Lachen konnte ich mich fast nicht einkriegen, als ich jenen Artikel eines Herrn Beyer gelesen hatte. Da demonstriert dieser, in Wort, Bild und Video, eine "neue Erfolgsmethode" besonders für kapitalste Hechtexemplare. Das Ganze läuft per Echolot, mit direkter Köder und Fischbeobachtung. Angeblich so erfolgreich, dass sich der F&F Chefredakteur dazu bewogen fühlte, in einem Kommentar neben dem Artikel davor zu warnen, die damit fangbaren Exemplare hemmungslos abzuschlachten. :augen

Ich zitiere wörtlich: "Die Effektivität dieser neuen Methode darf nicht zur Verteufelung dieser selbst führen, aber eben auch nicht dazu, dass skrupellose "Fleischmacher" sie zum Abschlachten der wertvollen Großfischbestände missbrauchen" (F&F, 1/2014, S.18)

Da sind wir inzwischen hingekommen, weil der Rubel gefälligst rollen soll!
Um Fische, deren Wohl und Bestands(gesund)erhaltung, geht's doch gar nicht, da haben einige Angst um ihre Einkünfte, um ihre großen Vorzeigespielzeuge.
 
Warum nach dem Gesetzgeber plärren, statt in Eigenverantwortung zu handeln?
Wie gut das mit der Eigenverantwortlichkeit funktioniert, erkennst du daran, wenn du dir einen leeren blauen Müllsack greifst und einmal um einen 40ha See läufst..
Die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten sind allgemeinverbindliche Vorgaben, die einen grundsätzlichen Schutz der Fischbestände im jeweiligen Bundesland sicherstellen sollen. Es steht jedem Fischereiberechtigten schon heute frei, über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehende Festlegungen zu Mindestmaßen, Zwischenmaßen, Schonzeiten, Köderauswahl etc. zu erlassen.... Niedersachsens grüner Umweltminister wird sich wie sein ebenfalls grüner Amtskollege in NRW für diese Steilvorlage ganz sicher bedanken. Sollten diese Petitionen Erfolg haben, ist die Katerstimmung garantiert. Naturschützer überlegen schon lange, mit welcher Begründung sich die Zahl der Angelberechtigungen und damit der Angler an bzw. auf einem Gewässer verbindlich regulieren lässt. Die Petitionen liefern die bisher fehlenden Argumente!
Wenn die Politik irgendetwas hätte ändern wollen, bräuchten sie keine "Steilvorlagen" oder Ermächtigungen von Anglern. Sie könnten bereits die Erkenntnisse von Prof. R. Arlinghaus nehmen. Auch werden solche Gesetze oder Verordnungen nicht einfach erlassen, da gibt es genug Gremien, die sich vorher mit dem ökologischen Sinn des Ganzen befassen. Dazu kommt dann die Arbeit der Lobbyisten und erst irgendwann dann kommt das Erlassen einer Verordnung oder das Beschließen eines Gesetzes. Und das weißt du, lieber Lars, ganz genau! Genauer als jeder Andere hier. Aber dein Versuch war ganz gut. ;-)

Die Naturschützer können auch gerne noch weiter überlegen, solange der Trend dahingeht, dass man sich Angelberechtigungen durch Zahlung der Fischereiabgabe kaufen kann, (eine reine Entscheidung der Politik i.V.m. der Tourismusindustrie), wird die Zahl der Angler wohl eher auf dem derzeitigem Niveau bleiben.

Ich stehe der ganzen Sache sowieso gelassen gegenüber, denn wenn ich mir ansehe, wie hoch das Interesse der Angler an der Petition zur Aufhebung des Nachtangelverbotes in Ba-Wü war, dann ahne ich schon, wie es diesen drei Petitionen ergehen wird.

Was mit aber total fehlt, ist die Meinung des Threateröffners zum Thema. :-)
 
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Zitat: 2. Eine Fischerprüfung und der Fischereischein müssen Pflicht werden, in allen anderen Bundesländern, ist das so nur nicht in Nds. und hier kommen jetzt alle her die anderswo nicht mehr fischen gehen können.. so geht das nicht.

Habe ich was verpasst? Seit wann darf ich in Niedersachsen ohne Fischerprüfung und ohne Fischereischein Angeln? Also in dem Niedersachsen wo ich wohne, nicht!

Ansonsten bin ich bei diesem Thema voll beim Flossenjäger.

Wo soll das hinführen, denn bei uns auf der Jahreshauptversammlung, wenn es um die entnommen Fische geht, wird immer geschmunzelt, dass nicht ein Karpfen entnommen worden ist.

Komisch, dass, ich behaupte fast 90% der aktiven Mitglieder, nur auf Karpfen angeln und davon haben wir meiner Meinung nach reichlich und auch richtige Trümmer. Dieses Klientel, kann zum Beispiel überhaupt nicht nachvollziehen, wie man einen Karpfen überhaupt mitnehmen kann, egal wie groß...

Dass dadurch aber irgendwann unsere Schleien oder unsere großen Brassen und andere Fischarten verschwinden könnten, daran denken bzw, glauben die nicht.

Auch bei kleinen Gewässern mit guten Hechtbestand, gibt es immer mehrer große Hecht und die können meiner Meinung nach auch, wie schon angesprochen, durch Fraßdruck sich auch schlecht auf´s Gewässer auswirken.

Irgendwann sind wir dann tatsächlich, bei einem Maß angelangt, wo jemand der entnimmt nur noch zum Beispiel bei Hecht 65cm bis 75cm als Entnahmemaß hat (überspitzt ausgedrückt), die muss man erstmal fangen, dass ist dann fast so schwer wie gezielt die kapitalen zu fangen.

Und ich denke, erstens nicht jeder Meterhecht lässt sich einfach fangen und dann nimmt den auch nicht jeder mit.
 
Habe ich was verpasst? Seit wann darf ich in Niedersachsen ohne Fischerprüfung und ohne Fischereischein Angeln? Also in dem Niedersachsen wo ich wohne, nicht!

An der Nordseeküste darfst du das. Während dort allerdings Vereinsmitglieder (welche die Prüfung abgelegt haben) auch darüber unterrichtet werden, wie sie dabei vorzugehen haben (wo darf man Wattwürmer im Naturpark graben, wo die Ruten aufstellen), bleibt das manch einem "Urlauber" auch schon einmal verschlossen.

Irgendwann sind wir dann tatsächlich, bei einem Maß angelangt, wo jemand der entnimmt nur noch zum Beispiel bei Hecht 65cm bis 75cm als Entnahmemaß hat (überspitzt ausgedrückt)

Arlinghaus, dem ich pers. sogar heftigste Lobbyarbeit unterstellen würde, favorisiert seit vielen Jahren ein Entnahmefenster für Hecht bis max. 85cm. Da fällt schon die ordentliche "Verwertungsgröße" weg..

Und ich denke, erstens nicht jeder Meterhecht lässt sich einfach fangen und dann nimmt den auch nicht jeder mit.

Genau, selbst wenn ein Entnahmefenster Sinn machen würde, was ich stellenweise stark bezweifele, wird es so auch von uns ordentlichen "Verwertungsanglern" längst in einem Gewissen Maß betrieben. Da braucht man keine neuen Vorschriften. Wenn das oberste Ziel riesige Fischbestände sein sollen, kann man das Angeln gleich komplett verbieten.


Mal ein Beispiel aus meinem Verein:
In "unseren" Gewässern werden jährlich einige Meterhechte und Zander gefangen und durch Mitglieder auch entnommen, wie man anhand der Fotos überdeutlich sehen kann.
Nun ist es nicht so, dass dies ein Problem darstellen würde, darüber regt sich kein Vereinsmitglied auf, die Exemplare scheinen regelmäßig nachzuwachsen. Ein Problem, in den Augen der Mitglieder, ist hingegen geworden, dass bestimmte "Angelmagazine" einige Gewässer des Vereins "hochgeschrieben" haben (tolles Hechtrevier, Zandergewässer.. ihr kennt das). Das hat zur Folge, das genau an denen der Angeldruck ein extremes Ausmaß erreicht hat und Vereinsmitglieder dort gar nicht mehr angeln gehen, weil die Erfolgschancen richtig schlecht und die Plätze belegt, vermüllt und plattgetrampelt sind. Ausweichmöglichkeiten, dort wo früher auch Gastkartenbesitzer anzutreffen waren, gibt es, Gott sei dank, jedoch zur Genüge. Ich will selber auch nicht klagen, durch die Gastkartenverkäufe sind die Beiträge von uns Mitgliedern erstaunlich niedrig und besetzt wird auch ordentlich. Trotzdem bleibt die Erkenntnis, dass zuviele Angler auf einem Fleck (oder einer kurzen Strecke) den Brei verderben (auch die Fischbestände, deren Beißlaune..) und nicht Mindestmaße oder Entnahmefenster. Ich will nicht wissen, wie das in kleineren Vereinen abläuft.
 
Was soll das,
mal eben eine Petition zu starten um so etwas durchzusetzen.
Etwas was viele gar nicht wollen, aber auch den Sinn gar nicht nachvollziehen können.
So etwas kann böse nach hinten losgehen, auch für Freunde von C&R und selektiver Entnahme.
Denn dann würden Sie gezielt geschützten Fischen nachstellen.
Das aber wäre gar nicht mehr erlaubt,
sie hätten nicht einmal mehr das Recht auf solche Fische zu fischen.




Ich bin ja auch für so eine Bewirtschaftungsform, aber das ließe sich auch bei heutiger Gesetzeslage machen, wenn man es sinnvoll begründen kann.
Die kleinen ges. Mindestmaße, Gewässer und Naturschutz lassen genug Spielraum.
Spielraum den wir alle wollen, denn nicht jeder möchte z.B Großhechte im Forellenbach. Aber auch durch den Kormoran, ist die Betrachtung der überlebenden älteren Laichfische teilweise heute eine Andere.
Man kann sicher noch viele weitere Begründungen finden....


Nur eine Begründung wird wohl nicht reichen: Der Schutz möglichst vieler Großfische um sie als beliebte Angelfische zu erhalten.

Letzteres würde eine ganz andere Betrachtung des Sinnes vom Angeln voraussetzen.
Noch ist Nahrungsbeschaffung der "begründete" Grund, da sollte man dran arbeiten und es versuchen zu ändern, wenn man anderer Meinung ist.

Ich denke die Einführung von Küchenmaßen, ist Sache der Vernunft und der Bewirtschaftung vor Ort.
Aber ich denke nicht, der F. Gesetze.

Hier soll halt mal wieder ohne Überzeugungsarbeit versucht werden, die eigene Meinung rechtlich, allen Anderen aufzuzwingen

....natürlich nicht gezeichnet....
(auch wenn ich denke, das Altfische durchaus mehr Schutz benötigen)



Böse könnte man schreiben, wenn man denn feststellt, das nicht genug große Fische im Gewässer verbleiben und man nachweisen kann, das es sich negativ auswirkt, könnten wir gezwungen werden das zu ändern.
Ich erinnere mich noch an den Satz eines Fischereibiologen, vor vielen Jahren.
Der bemerkte: >>Das man Anglern möglicherweise den Fischbesatz untersagen sollte, damit Sie Anfangen wirklich etwas für den Erhalt der Fische zu tun.
 
Hallo Zusammen,

Das geforderte "Zwischenmaß" praktiziere ich z.B. bei Hechten schon seit Jahren. Fische zwischen 60 und 75cm sind für mich zur Verwertung in der Küche einfach optimal. Wenn möglich wird alles was größer oder kleiner ist zurück gesetzt. Ein gesetzlich geregeltes Zwischenmaß unterstütze ich aber auf keinen Fall! Ob das biologisch sinnvoll sein kann oder nicht, das hängt von so vielen unterschiedlichen Faktoren ab, dass man das auf keinen Fall verallgemeinern kann.

Ein Beispiel: Mein Jahreskartensee, Größe 12ha, hat einen sehr guten Hechtbestand, der sich auch natürlich reproduziert. Große Hechte jenseits des Meters sind selten, aber vorhanden. Bei dem Angebot an Futterfisch passt das so auch und die großen Fische leisten hier einen sicher nicht unerheblichen Anteil zur Erhaltung eines guten Hechtbestandes. Deshalb praktiziere ich hier schon lange mein oben genanntes persönliches Entnahmefenster. Ich habe aber auch einen kleinen Teich mit knapp 1000m², in dem auch Hechte zur Reduktion der Weißfische leben, in Pacht. Hier entnehme ich alle Hechte über 60cm, auch wenn er größer als mein persönliches Höchstmaß ist. Wenn ich hier die großen Hechte zurück setzen müsste, dann würde sich sehr schnell ein Ungleichgewicht zwischen großen Räubern und dem vorhandenen Angebot an Futterfisch einstellen.

Meine Meinung: Nicht immer viel Aufhebens machen, wer denkt dass ein Entnahemfenster sinnvoll ist, der soll das einfach machen. Wenn aber jemand unter Berücksichtung der Schonzeiten den Fang des Lebens entnimmt und er verwertet wird, dann ist dagegen nichts, aber auch überhaupt gar nichts ein zu wenden! Und wer schon eimal einen großen Hecht essen durfte, der weiß, dass von geschmacklichen Einbußen keine Rede sein kann.

Ehrlich, diese C&R Hardcore-Romantiker unter uns mißfallen mir immer mehr und sorgen für eine immer größere Ablehnung seitens der nichtangelnden Bevölkerung. Das mußte mal raus.... :grins

Danke Flossenjäger, dem schließe ich mich zu 100% an!
 
Was soll das,
mal eben eine Petition zu starten um so etwas durchzusetzen.
Etwas was viele gar nicht wollen, aber auch den Sinn gar nicht nachvollziehen können.
So etwas kann böse nach hinten losgehen, auch für Freunde von C&R und selektiver Entnahme.
Denn dann würden Sie gezielt geschützten Fischen nachstellen.
Das aber wäre gar nicht mehr erlaubt,
sie hätten nicht einmal mehr das Recht auf solche Fische zu fischen.

Warum sollte man dann nicht das Recht haben auf solche Fische zu fischen ? In Schweden gibt es beim Hecht das Entnahmefenster schon seit ein paar Jahren (40 bis 75 cm) und die Leute dort fischen doch genauso wie vorher.
So wie du das betrachtest ist es doch verkehrt, denn dann dürftest bereits jetzt kaum noch auf irgendeine Fischart fischen für die es bereits ein gesetzliches Mindesmaß gibt. Weil du könntest ja immer einen davon fangen.
 
Die Begründung der Forderung der Petitionsersteller ist mir (von der unmöglichen Satzstellung und diverser RS-Fehler mal abgesehen) nicht wirklich klar.

Zitat:

"Zur Zeit ist der einzige Schutz für Fische in Deutschland das Mindestmaß und
Schonzeiten. An der Schonzeit ist nichts auszusetzen, doch das Mindestmaß hat einen schwerwiegenden ökologischen Fehler. Wenn man nämlich kleine Individuen am Leben lässt und man die Großen, welche das genetische Potenzial haben, so groß zu werden und auch dazu in der Lage sind, dieses Potenzial an ihre Nachkommen weiterzugeben, entnimmt, führt es dazu, dass die gesamte Population schrumpft. Im schlimmsten Fall heißt das sogar den Zusammenbruch eines ganzen Biotops! Diesen Missstand sollte eigentlich jedem Bewusst sein, der sich auch nur ansatzweise mit Ökologie beschäftigt hat."


Da frage ich mich allen ernstes: Wer hat sich hier ansatzweise mit Ökologie beschäftigt, wenn er so unsachlich argumentiert und andere für eine Unterschrift für eine einschneidende Gesetzesänderung überzeugen will?!


- Weshalb hat das Mindestmaß einen schwerwiegenden ökologischen Fehler?
- Weshalb schrumpft eine Population, wenn man kleine Individuen am Leben läßt und große entnimmt?
- Weshalb bricht deshalb ein ganzes Biotop zusammen?


Zitat, weiter:

"Nun haben Forscher aus Deutschland, den USA und Australien die Bedeutung großer Fische für das Ökosystem herausgearbeitet. Sie und viele Sportfischer fordern jetzt ein Schonmaß für kapitale Fische. Große Exemplare sind wichtig für ein gut funktionierendes Ökosystem und es kann nicht sein das Staat einen vorschreibt sie einfach zu entnehmen! Deswegen sollten wir uns alle einsetzen, auf diesen Missstand aufmerksam machen und etwas verändern zum wohle der Natur."

Die Bedeutung großer Fische ist für das Ökosystem allgemein und überall gültig?! Dass ein gesundes gemischtes Verhältnis oft sinnvoll ist, ist dagegen unbestritten, jedoch immer bezogen auf die Population in einem bestimmten Ökosystem, welches auch ständigen Veränderungen unterliegt, wie z.B. Altbestände, Besatz, Fraßdruck, Angeldruck, Fischkrankheiten, Wasserqualität usw....

Was schreibt der Staat denn vor und welche staatliche Stelle ist das genau? Ist es tatsächlich so, dass an jedem See staatlich vorgeschrieben ist, Großfische zu entnehmen? Welche Möglichkeiten haben Pächter, Vereine und jeder Angler individuell, Großfische zu schützen? Hier wird ein Gespenst an die Wand gemalt, nämlich der Staat als "Schlachtverordner" kapitaler Fische dem man nun mit der Unterschrift auf dieser Petition entgegen treten kann.

Und natürlich alles zum Wohle der Natur, für die will man sich ja guten Gewissens einsetzen.

Die Verfasser dieser (und auch der zwei anderen) Petition(en) sollten sich erst einmal mit den Begriffen, mit denen sie hier zusammenhangslos herumjonglieren befassen und diese in einer seriösen Argumentation kausal begründen. Für mich liest sich das eher wie von einem Schüler geschrieben.
 
Welche Möglichkeiten haben Pächter, Vereine und jeder Angler individuell, Großfische zu schützen?

Welche Möglichkeiten hast Du denn als Angler ?

Hier wird ein Gespenst an die Wand gemalt, nämlich der Staat als "Schlachtverordner" kapitaler Fische dem man nun mit der Unterschrift auf dieser Petition entgegen treten kann.

In weitestem Sinne ist es ja auch irgendwo der Staat ,oder besser die einzelnen Länder die die Fischereigesetze so wie sie nunmal jetzt sind erlassen haben. Oder?
 
Das sehe ich leider nicht so. Auch kann ich es nicht nachvollziehen oder bestätigen, weshalb kapitale Fische an Speisequalität nachlassen sollten!? Außerdem wird hiermit (C & R) gerade das Trophäenfischen forciert!

Ich kann nur die Anhebung der Mindestmaße begrüßen. Beim Hecht und Zander würde ich sogar auf 60cm gehen!

Eine weitere pauschale gesetzliche Bevormundung, solche Fische ab 90 cm zu releasen kann ich nicht begrüßen.

Ergo: Ich werde mich nicht an dieser Petition beteiligen.

Mit freundl. Gruß!



Solche leute wie du haben den sinn eines ,,maximalmaßes´´ nicht verstanden es geht hier nicht ums essen der fische oder ums trophähen fischen sondern darum die älteren tiere zu schützen damit sie ablaichen können...was bei einem mindestmaß nicht immer gegeben ist es sagt zwar aus das diese fische ablaichen könnten einmal aber jedoch werden sie meistens gleich nach erreichen des mindestmaßes abgeknüppelt das wäre wie wenn wir die fortplanzung der Menschen den ganzen 13 oder 14 Jährigen überlassen würden(immerhin sind sie ja auch in der lage). Ausserdem produziert ein größerer fisch viel mehr laich bzw. milch als die kleinen...

Eine ganz dumme frage hätte ich noch...wieso schreibst du: Ergo: Ich werde mich nicht an dieser Petition beteiligen. wenn du aus österreich kommst? Versteh ich nicht .... :(
 
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Warum sollte man dann nicht das Recht haben auf solche Fische zu fischen ? In Schweden gibt es beim Hecht das Entnahmefenster schon seit ein paar Jahren (40 bis 75 cm) und die Leute dort fischen doch genauso wie vorher.
So wie du das betrachtest ist es doch verkehrt, denn dann dürftest bereits jetzt kaum noch auf irgendeine Fischart fischen für die es bereits ein gesetzliches Mindesmaß gibt. Weil du könntest ja immer einen davon fangen.

Ich verstehe @Steinchen so:

In dem man auf z.B. Hecht fischt, geht man damit 1 Risiko (Untermaß) und dann ein hinzukommendes (Übermaß) ein, da der Angler ja nicht zu 100% wissen kann, welche Größe an den Haken geht. Zum einen muß das allseits bekannte Mindestmaß berücksichtigt werden. Dieses Risiko besteht für das Überleben des Fisches darin, dass er den Drill nicht überlebt und trotz bestem Wissen und Gewissen des Anglers a) abgeschlagen werden muß oder b) durch seine Verletzungen verludert. Dieses Risiko besteht zwar, aber i.d.R. gibt es mehr Jungfische mit Mindestmaß als Großfische (mit Übermaß). Demnach tritt an Stelle eines releasten Untermaßigen ein anderer dieser Population. Anders betrachtet hätte dieser Untermaßige auch durch einen Fraßräuber eliminiert werden können, was für ein Ökosystem ja normal ist. Ein Großfisch hingegen ist schwerer zu fangen und hat durch seine Größe kaum noch Freßfeinde, zudem ist deren Zahl i.d.R. weitaus geringer als der Nachwuchs.

Nun käme also Risiko 2 (Maß ab 90cm) hinzu. Ein gut abgewachsener Hecht geht mit Ü90 cm an den Haken und schluckt derart tief, dass du an ihm gesetzesfürchtig herumoperierst und releast, oder abschlägst, dabei aber beweiskräftig diese "Tat" begründen mußt. In beiden Fälllen steht er aber als Laichfisch nicht mehr zur Verfügung und im Sinne der Releaser sollte er ja auch nicht dem Nahrungserwerb dienen, somit kann dies ja wohl nicht im Sinne des Tierschutzgesetzes gewesen sein!

Bisher bist du also mit dem Ziel an´s Wasser gegangen, einen möglichst maßigen Fisch zu fangen. Mit der angestrebten Gesetzesvorlage gehst du aber auch an das Ziel, einen maßigen Fisch zu fangen, der aber kein Hecht über 90 cm sein soll, da man diesen ja schützen will. Wie kann ich aber beim Fischen einen Hecht Ü90 vor meinen Drillingen schützen? Will ich ihn als Releaser überhaupt schützen? Will ich "nur" ein Trophäenfoto schießen? Ich unterstelle einfach, dass jeder einen Großhecht fangen will, ob Kochtopfangler oder Releaser! Also gehe ich letzten Endes mit dem Vorsatz an´s Wasser, auch einen Kapitalen zu fangen. Da ja nun das Releasgebot bestünde, muss ich ihn trotz größtem Risiko für das Überleben des Fisches zurücksetzen. Spätestens jetzt müßte man doch erkennen, dass hier was nicht stimmt und der angestrebte Schutz Kapitaler als Laichfische nicht funktionieren kann. M.E. wird mit solch einer Bestimmung das Trophäenangeln erst recht gefördert, was letztendlich mehr Stress für Kapitale bedeutet.

Wer will überhaupt darüber bestimmen, ob der Laich eines 89cm Hechtes schlechter wäre als der eines 90cm maßigen, zudem je nach Gewässertyp und Nahrungsangebot Hechte sehr verschiedene Körpergewichte erreichen?! Wer will Buch über die Anzahl und Größe kapitaler Laichfische führen? Wer hat was davon, wenn Großfische an Altersschwäche verenden? Haben wir einen Hechtnotstand, steht er auf der roten Liste?! Wurden in den letzten Jahre landesweit nur kleinwüchsige Hechte gefangen und wachsen keine mehr nach?!

Das Problem stetig steigenden Angeldrucks an den Gewässern kann man doch mit solch einer Gesetzes-Maßnahme nicht lösen!
 
Die können beschließen was sie möchten,
am Ende muss der Angler vor Ort entscheiden ob zurück oder Verwertung, lebensfähig oder nicht !

Die, die sowas ins Gerede bringen, haben Angst das für sie nix übrigbleibt !
 
Solche leute wie du haben den sinn eines ,,maximalmaßes´´ nicht verstanden es geht hier nicht ums essen der fische oder ums trophähen fischen sondern darum die älteren tiere zu schützen damit sie ablaichen können....

Ich denke schon, dass ein Großteil derer, die hier mitgelesen haben, mich gut verstanden haben. Für weitere Romane fehlt mir die Zeit. Vielleicht solltest du´s dir nochmal durchlesen. Ganz ohne Emotionen!

Gruß!
 
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