Hallo liebe Petri Gemeinde,
ich bin Anfänger in sachen Angeln, ich habe so einige Dav,Kav usw Hinweise und gesetze gelesen, ich habe nirgends gelesen das Grundangeln verboten ist, sprich das man erst Grundangeln darf wenn man die Fischereiprüfung abgeleistet hat.
Nun meine Frage darf ich Grundangeln? bin DAV Mitglied und habe auch meine Fischereiabgabe geleistet für 5 Jahre, habe aber kein Angelschein.Ich habe nur gelesen, man darf eine Rute mit einschänkligen Harken der Größe 8 benutzen, von Pose oder Grundangeln habe ich nix gelesen.
ich bin Anfänger in sachen Angeln, ich habe so einige Dav,Kav usw Hinweise und gesetze gelesen, ich habe nirgends gelesen das Grundangeln verboten ist, sprich das man erst Grundangeln darf wenn man die Fischereiprüfung abgeleistet hat.
Nun meine Frage darf ich Grundangeln? bin DAV Mitglied und habe auch meine Fischereiabgabe geleistet für 5 Jahre, habe aber kein Angelschein.Ich habe nur gelesen, man darf eine Rute mit einschänkligen Harken der Größe 8 benutzen, von Pose oder Grundangeln habe ich nix gelesen.