Posentot
Profi-Petrijünger
@ Kazawa
Danke
@ Jewe68
du bist ja ganz Lustig.
1. Wo kein Richter da kein Kläger
2. Das Amt (Steuerfahnder) muss demjenigen erstmal nachweisen das er Schwarzgeschäffte macht.
3. Gibt es ne Grenze, wenn es zum Hobby gehört und er es damit finanziert ist das keine Steuerhinterziehung solange es natürlich im Rahmen bleibt.
4. Bargeldgeschäfte sind schwer nachzuweisen.
5. Er will es ja zu Privat verkaufen und nicht an Unternehmen.
6. Kazawa hat recht und fertig.
Danke
@ Jewe68
du bist ja ganz Lustig.
1. Wo kein Richter da kein Kläger
2. Das Amt (Steuerfahnder) muss demjenigen erstmal nachweisen das er Schwarzgeschäffte macht.
3. Gibt es ne Grenze, wenn es zum Hobby gehört und er es damit finanziert ist das keine Steuerhinterziehung solange es natürlich im Rahmen bleibt.
4. Bargeldgeschäfte sind schwer nachzuweisen.
5. Er will es ja zu Privat verkaufen und nicht an Unternehmen.
6. Kazawa hat recht und fertig.