Kaulbarschbube
Petrijünger
@Carphunter :
....
Doch 1. sind auch bei mir in Hessen 2 Raubfischruten verboten ...
Das stimmt so pauschal nicht. Evtl. sind an deinem Gewässer 2 Raubfischruten verboten oder in deinem Verein. Für Hessen gilt das nicht sondern ist von Gewässer zu Gewässer verschieden. Am Main (Steinheimer Strecke) z.B. kannst du mit 1 Grundangel und 1 Handangel fischen und wenn du möchtest kannst du mit beiden auf Raubfische gehen. Am Kinzigstausee wiederum kannst du nur mit 1 Rute auf Raubfisch gehen, an der Kinzig sieht es wieder anders aus, usw. und so fort...
also bitte nicht so Pauschalaussagen.
ich weiss nicht wie es in deinem bundesland ist aber soweit ich weiss ist es deutschland weit das C&R verboten ist
....
Und wieder eine pauschale Falschaausage: Die Fischereigesetze sind Ländersache: Bei einigen wird C&R näher behandelt, bei anderen nicht...
Zumal es tausende Trööts zu C&R gibt...
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: