"......sowie jeder Fisch, der unter den nachfolgenden Mindestmaßen liegt, muss sofort (ohne zu hältern) ins Wasser zurückgesetzt werden, auch wenn er verenden sollte."
Dies ist ein Auszug aus der Gewässerordnung eines niedersächsischen Angelvereins.
Mein doch recht gesunder Verstand sagt mir, dass diese Regelung absoluter Schwachsinn ist und nicht in Einklang zu bringen ist mit dem Tierschutzgesetz. Jeder Jäger ist angehalten/verpflichtet, angeschossenes Wild aufzustöbern um ihm den Fangschuss zu geben. Wir Angler jedoch sollen nicht mehr lebensfähige Fische ins Wasser zurücksetzen, um sie ihrem quälenden Schicksal zu überlassen.
In der niedersächsischen Fischereiverordnung konnte ich keinen entsprechenden Passus finden. Sollte es diesen auch nicht geben, ist es einem Vrein überhaupt gestattet, solch hanebüchene Verordnungen zu erlassen?
Was sagt das Tierschutzgesetz darüber?
Über Antworten würd ich mich sehr freuen.
Thomas.....der immer noch mit dem Kopf schüttelt.
PS: Der Name des Vereins tut jetzt mal noch nichts zur Sache
Dies ist ein Auszug aus der Gewässerordnung eines niedersächsischen Angelvereins.
Mein doch recht gesunder Verstand sagt mir, dass diese Regelung absoluter Schwachsinn ist und nicht in Einklang zu bringen ist mit dem Tierschutzgesetz. Jeder Jäger ist angehalten/verpflichtet, angeschossenes Wild aufzustöbern um ihm den Fangschuss zu geben. Wir Angler jedoch sollen nicht mehr lebensfähige Fische ins Wasser zurücksetzen, um sie ihrem quälenden Schicksal zu überlassen.
In der niedersächsischen Fischereiverordnung konnte ich keinen entsprechenden Passus finden. Sollte es diesen auch nicht geben, ist es einem Vrein überhaupt gestattet, solch hanebüchene Verordnungen zu erlassen?
Was sagt das Tierschutzgesetz darüber?
Über Antworten würd ich mich sehr freuen.
Thomas.....der immer noch mit dem Kopf schüttelt.
PS: Der Name des Vereins tut jetzt mal noch nichts zur Sache