ICHFANGMEISTNIX
Profi-Petrijünger
Hallo Alle.
Ort: NRW, Fluss Lippe, nördlich von Dortmund.
Ich wurde von einem Fischerei-Aufseher angesprochen (2011)
Zu Wassertechnischen Einrichtungen (Wehre, Schleusen usw.)
sei ein Angelabstand von 100 m einzuhalten.
Ich angelte am Wehr unterhalb im Abstand von 25 m zum Wehr.
Er meinte ich müsse einpacken und mit mehr (100 m Abstand)
angeln.
Ich habe Ihm dann gesagt, er soll mir das zeigen wo das steht.
In meinen Angelpapieren steht nix davon.
Er meinte: Da steht auch nicht drin: Kein Altöl ausgiessen.
Ich habe nicht eingepackt. Es geht nicht um Altöl - habbich ihm gesagt.
Er könne sich meine Daten notieren, mit der Bitte, er soll mir
Zeigen wo dieses Verbot steht.
Bis Heute ist nix von Ihm gekommen. (Ist 6 Monate her)
Ich angle weiterhin, "dicht" am Wehr.
Ausserdem ist vor Ort ein Warmwassereinlauf vom Kraftwerk.
Für Winter-Angler ein Traum.
Deswegen bin ich ganz froh das der Kontrolleur sich nicht mehr
hat blicken lassen.
Und angerufen hat er auch nicht.
Das Ufer ist frei, ohne Zäune, offen begehbar.
Keine Warn oder Verbotsschilder.
Eine Bootsaufschleppe (für Kanufahrer) ist 60 m vom Wehr.
Wie ist den die Gesetzes-Lage ??
Grüsse von Günter
Ort: NRW, Fluss Lippe, nördlich von Dortmund.
Ich wurde von einem Fischerei-Aufseher angesprochen (2011)
Zu Wassertechnischen Einrichtungen (Wehre, Schleusen usw.)
sei ein Angelabstand von 100 m einzuhalten.
Ich angelte am Wehr unterhalb im Abstand von 25 m zum Wehr.
Er meinte ich müsse einpacken und mit mehr (100 m Abstand)
angeln.
Ich habe Ihm dann gesagt, er soll mir das zeigen wo das steht.
In meinen Angelpapieren steht nix davon.
Er meinte: Da steht auch nicht drin: Kein Altöl ausgiessen.
Ich habe nicht eingepackt. Es geht nicht um Altöl - habbich ihm gesagt.
Er könne sich meine Daten notieren, mit der Bitte, er soll mir
Zeigen wo dieses Verbot steht.
Bis Heute ist nix von Ihm gekommen. (Ist 6 Monate her)
Ich angle weiterhin, "dicht" am Wehr.
Ausserdem ist vor Ort ein Warmwassereinlauf vom Kraftwerk.
Für Winter-Angler ein Traum.
Deswegen bin ich ganz froh das der Kontrolleur sich nicht mehr
hat blicken lassen.
Und angerufen hat er auch nicht.
Das Ufer ist frei, ohne Zäune, offen begehbar.
Keine Warn oder Verbotsschilder.
Eine Bootsaufschleppe (für Kanufahrer) ist 60 m vom Wehr.
Wie ist den die Gesetzes-Lage ??
Grüsse von Günter