strangemaik
Profi-Petrijünger
Hallo Leute,
ihr könnt mir vielleicht ein paar Tipps, Ratschläge oder Erfahrungen zu meinem Problem geben. Ich hatte letzte Woche Donnerstag unverschuldet einen Verkehrsunfall. Mir ist eine Frau ungebremst aufgefahren und hat mich auf ein vor mir stehendes Fahrzeug aufgeschoben. Die Schuldfrage war nach Eintreffen der Polizei sofort geklärt. Ein seitlich stehender Zeuge hat den ganzen Unfallhergang genau beobachtet und konnte gegenüber der Polizei bestätigen, daß ich bereits schon eine Weile hinter dem vor mir stehenden Auto stand. Es gab Gott sei Dank keinen Personenschaden. So weit so gut. Die Unfallverursacherin sagte mir sofort die Regulierung über ihre Haftpflichtversicherung zu und der Kontakt war reibungslos. Von der Seite war ich vorerst schon mal etwas beruhigt.
Ich hatte meine Digi-Cam dabei und habe für mich erst mal schnell ein paar Fotos gemacht. Hier mal für Euch die Schäden hinten und vorne. Es hat jedenfalls ziemlich gerumst.
Die Fahrzeugdaten:
VW Golf IV Variant, Atlantic Style, 1598 cm³, 77 KW, Erstzulassung: 25.04.2006, km-Stand: 97.000
Ausstattung Business-Paket:
ABS, Alufelgen, ESP, Elektr. Fensterheber, Klimaautomatik, Park Distance Control, Seitenairbags, Servolenkung, Zentralverriegelung, Wegfahrsperre, Mittelarmlehne, Interieurtyp Stoff, Fahrerairbag, Sidebags vorne, Beifahrerairbag, Window-/Kopfairbag, Radio RCD 200, Cullmann-Freisprechanlage
Ich suchte direkt nach dem Unfall meine VW-Partner-Werkstatt vor Ort auf. Mein Kundenbetreuer sagte mir, daß die Schadenshöhe definitiv über 2000 € beträgt und in diesem Fall müsse sich ein Gutachter das Fahrzeug anschauen. Der Gutachter, mit dem das Autohaus zusammenarbeitet, war auch schon nach kurzer Zeit da. Der Gutachter machte seine Arbeit, schoss Fotos ohne Ende, Auto auf Hebebühne und so weiter das volle Programm. Das Auto war nach dem Unfall fahrbereit, jedoch nicht verkehrsicher, also nur für eine kurze Fahrt bis zur Werkstatt geeignet.
Erste Aussage des Gutachters war, daß das Auto reparaturwürdig ist und es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Ich sagte ihm auch, daß ich das Auto unbedingt repariert haben möchte und eine Ersatzbeschaffung definitiv für mich nicht in Frage kommt. Das Auto ist schließlich erst 5 Jahr alt und für mich gerade mal 1 Jahr abbezahlt. Ich möchte das Auto weiterhin nutzen, für einen möglichst langen Zeitraum.
Am Freitag erhielt ich einen Anruf von der Werkstatt, die das Gutachten mit den Reparaturkosten vorab bekommen haben. Ich sollte dringend zum Autohaus zu einem Gespräch kommen. Dort angekommen, war ich völlig überrascht, als mir sofort ein anderes Fahrzeug zum Verkauf angeboten wurde. Ich lehnte dieses sofort ab und war danach schon etwas verärgert. Dann der erste Blick auf das vorläufige Gutachten mit folgenden Zahlen:
Wiederbeschaffungswert: 9500,00 € (Brutto) 9262,50 € (netto)
Reparaturkosten: 8787,20 € (Brutto) 7384,20 € (netto)
Wertminderung: 350,00 €
Restwert: 2730,00 €
Ich war geschockt. Hauptanteil der Kosten waren nicht die Ersatzteile, sondern der Arbeitslohn mit einem Stundensatz in Höhe von 90 € !!! Das ist echt der Hammer dieser Stundenlohn. Trotzdem war für mich in dem Moment klar, daß es sich nicht um einen Totalschaden handelt und nach meiner Kenntnis nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Jedenfalls bekräftigte ich gegenüber dem Autohaus noch mal, daß ich den Schaden definitiv repariert haben möchte und für mich keine Ersatzanschaffung in Frage kommt. Ich habe am Freitag einen Reparaturauftrag erteilt.
Heute nun habe ich das vollständige Gutachten als Abschrift bekommen. Das Original ging an die Versicherung (Gothaer Versicherung). Der Gutachter hat nun auch noch Restwertangebote eingeholt. Höchstgebot als Restwert sind 2730,00 €. Im Gutachten steht weiter noch der Hinweis, daß die vorauskalkulierten Reparaturkosten nicht den Wiederbeschaffungswert erreichen und das Fahrzeug reparaturwürdig ist.
Mit einem Satz im Gutachten ist mir der Gutachter etwas in den Rücken gefallen. Er schreibt, daß die Reparaturdurchführung sachverständigerseits unter Berücksichtigung der verhältnismäßigen geringen Differenz zwischen den vorauskalkulierten Reparaturkosten und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nicht empfohlen wird. Über diesen Satz bin ich schon sehr verärgert.
Ich hoffe, mir kann nun jemand ein paar Tipps geben, bzw. Fragen beantworten.
Kann mir die Versicherung mit der Kostenübernahme der gesamten Reparaturkosten Probleme bereiten? Ich habe mich im Internet etwas schlau gelesen und verschiedene Varianten gefunden, unter denen eine Abwicklung mit der Versicherung möglich ist.
ihr könnt mir vielleicht ein paar Tipps, Ratschläge oder Erfahrungen zu meinem Problem geben. Ich hatte letzte Woche Donnerstag unverschuldet einen Verkehrsunfall. Mir ist eine Frau ungebremst aufgefahren und hat mich auf ein vor mir stehendes Fahrzeug aufgeschoben. Die Schuldfrage war nach Eintreffen der Polizei sofort geklärt. Ein seitlich stehender Zeuge hat den ganzen Unfallhergang genau beobachtet und konnte gegenüber der Polizei bestätigen, daß ich bereits schon eine Weile hinter dem vor mir stehenden Auto stand. Es gab Gott sei Dank keinen Personenschaden. So weit so gut. Die Unfallverursacherin sagte mir sofort die Regulierung über ihre Haftpflichtversicherung zu und der Kontakt war reibungslos. Von der Seite war ich vorerst schon mal etwas beruhigt.
Ich hatte meine Digi-Cam dabei und habe für mich erst mal schnell ein paar Fotos gemacht. Hier mal für Euch die Schäden hinten und vorne. Es hat jedenfalls ziemlich gerumst.
Die Fahrzeugdaten:
VW Golf IV Variant, Atlantic Style, 1598 cm³, 77 KW, Erstzulassung: 25.04.2006, km-Stand: 97.000
Ausstattung Business-Paket:
ABS, Alufelgen, ESP, Elektr. Fensterheber, Klimaautomatik, Park Distance Control, Seitenairbags, Servolenkung, Zentralverriegelung, Wegfahrsperre, Mittelarmlehne, Interieurtyp Stoff, Fahrerairbag, Sidebags vorne, Beifahrerairbag, Window-/Kopfairbag, Radio RCD 200, Cullmann-Freisprechanlage
Ich suchte direkt nach dem Unfall meine VW-Partner-Werkstatt vor Ort auf. Mein Kundenbetreuer sagte mir, daß die Schadenshöhe definitiv über 2000 € beträgt und in diesem Fall müsse sich ein Gutachter das Fahrzeug anschauen. Der Gutachter, mit dem das Autohaus zusammenarbeitet, war auch schon nach kurzer Zeit da. Der Gutachter machte seine Arbeit, schoss Fotos ohne Ende, Auto auf Hebebühne und so weiter das volle Programm. Das Auto war nach dem Unfall fahrbereit, jedoch nicht verkehrsicher, also nur für eine kurze Fahrt bis zur Werkstatt geeignet.
Erste Aussage des Gutachters war, daß das Auto reparaturwürdig ist und es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Ich sagte ihm auch, daß ich das Auto unbedingt repariert haben möchte und eine Ersatzbeschaffung definitiv für mich nicht in Frage kommt. Das Auto ist schließlich erst 5 Jahr alt und für mich gerade mal 1 Jahr abbezahlt. Ich möchte das Auto weiterhin nutzen, für einen möglichst langen Zeitraum.
Am Freitag erhielt ich einen Anruf von der Werkstatt, die das Gutachten mit den Reparaturkosten vorab bekommen haben. Ich sollte dringend zum Autohaus zu einem Gespräch kommen. Dort angekommen, war ich völlig überrascht, als mir sofort ein anderes Fahrzeug zum Verkauf angeboten wurde. Ich lehnte dieses sofort ab und war danach schon etwas verärgert. Dann der erste Blick auf das vorläufige Gutachten mit folgenden Zahlen:
Wiederbeschaffungswert: 9500,00 € (Brutto) 9262,50 € (netto)
Reparaturkosten: 8787,20 € (Brutto) 7384,20 € (netto)
Wertminderung: 350,00 €
Restwert: 2730,00 €
Ich war geschockt. Hauptanteil der Kosten waren nicht die Ersatzteile, sondern der Arbeitslohn mit einem Stundensatz in Höhe von 90 € !!! Das ist echt der Hammer dieser Stundenlohn. Trotzdem war für mich in dem Moment klar, daß es sich nicht um einen Totalschaden handelt und nach meiner Kenntnis nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Jedenfalls bekräftigte ich gegenüber dem Autohaus noch mal, daß ich den Schaden definitiv repariert haben möchte und für mich keine Ersatzanschaffung in Frage kommt. Ich habe am Freitag einen Reparaturauftrag erteilt.
Heute nun habe ich das vollständige Gutachten als Abschrift bekommen. Das Original ging an die Versicherung (Gothaer Versicherung). Der Gutachter hat nun auch noch Restwertangebote eingeholt. Höchstgebot als Restwert sind 2730,00 €. Im Gutachten steht weiter noch der Hinweis, daß die vorauskalkulierten Reparaturkosten nicht den Wiederbeschaffungswert erreichen und das Fahrzeug reparaturwürdig ist.
Mit einem Satz im Gutachten ist mir der Gutachter etwas in den Rücken gefallen. Er schreibt, daß die Reparaturdurchführung sachverständigerseits unter Berücksichtigung der verhältnismäßigen geringen Differenz zwischen den vorauskalkulierten Reparaturkosten und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nicht empfohlen wird. Über diesen Satz bin ich schon sehr verärgert.
Ich hoffe, mir kann nun jemand ein paar Tipps geben, bzw. Fragen beantworten.
Kann mir die Versicherung mit der Kostenübernahme der gesamten Reparaturkosten Probleme bereiten? Ich habe mich im Internet etwas schlau gelesen und verschiedene Varianten gefunden, unter denen eine Abwicklung mit der Versicherung möglich ist.
Kommt bei mir nicht in Frage, da die Rep.-Kosten geringer sind als der Wiederbeschaffungswert, also kein wirtschaftlicher Totalschaden.1. Variante: Reparaturkosten > (Wiederbeschaffungswert + 30%)
2. Variante: Wiederbeschaffungswert < Reparaturkosten