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Torsten1
Gast
Ich bin über einen Pressartikel gestolpert, der eine Thematik aufwirft, die mich brennend interessiert.
Besonders bei diesen benannten Fischarten.
Deshalb bitte ich im Vorfeld, sich nur auf diese Fischarten zu beschränken, bei Meinungen.
Ich persönlich, bin der Meinung, ein Zwischenmaß macht nur Sinn, wenn diese definierte Zwischengröße in einer Anzahl vertreten ist, die dieser Entnahmeregel gerecht wird.
Der Laichfischbestand, bedroht ist!
Der nachkommende Jungfischbestand, in seiner Breite, nicht ausreichend vertreten ist, oder durch Entnahme, schon drastisch, dezimiert wird, was dann wieder Auswirkungen auf eine gesunde Alterspyramide hat, damit auch auf den Laichfischbestand.
Selbst dann müsste in mind. 2 jählichen Abständen, überprüft werden, ob diese Zwischengröße, noch vertretbar ist oder sich die Verhältnisse verschoben haben.
Grundsätzlich bleiben aber folgende Fragen um ein Zwischenmaß zu definieren, bestehen, für das jeweilige Gewässer!
1. Reproduziert sich eine Fischart überhaupt?
2. Wie entwickelt sich die Alterspyramide, damit auch eine definierbare Zwischengröße die entnommen werden kann?
3. Welchen tatsächlichen Einfluss hat die Entnahme, bestimmter Fischgrößen, auf die Bestandssicherung und Entwicklung?
4. Wird der jährliche Einfluss durch Entnahme auf den Fischbestand, überprüft, damit auch reagiert, auf diese Entwicklung?
5. Macht es Sinn, für Angler diese Richtlinien zur Entnahme, vorzugeben, aber diese Richtlinien, gelten für einen Fischer nicht, der das Gewässer mit bewirtschaftet?
Wenn man nachhaltig einen Fischbestand erhalten will, diesen Stützen möchte, deshalb Angler einschränkt, bezüglich Entnahme, gleichzeitig aber Karpfen besetzt, aber keinerlei Informationen für eine Reproduktion hat, bekommt es einen faden Beigeschmack!
Wenn dann für den Fischer, all diese Richtlinien nicht gelten, er sich nicht daran halten muss, welchen Sinn macht dann, diese Entnahmeregel?
Im schlimmsten Fall wird alles torpediert, wofür Angler, wenn überhaupt auf einer grundlegenden, fundierten Basis beruhend, schützend und erhaltend, verbessernd einwirken sollen!
Hier einmal die Pressemitteilung, worauf sich auch meine angemerkte Kritik richtet.
http://www.nnn.de/nachrichten/home/top-thema/article/1715/kapitale-hechte-fuer-angler-tabu.html
Bei dieser schmalen Datenbasis, die auch der Verein, nicht öffentlich widerlegen oder sein Entnahmefenster überhaupt, fundiert an Daten belegt, kann ich diese Aussagen durchaus nachvollziehen.
Andere kritische, aber durchaus berechtigte Einwürfe, stehen im Artikel.
Deshalb einmal in die Runde gefragt.
1. Wann macht ein Zwischenmaß, Sinn?
2. Welche grundlegende Datenbasis muss vorhanden sein?
3. Wie kann und muss, auf die Entwicklung des Fischbestandes reagiert werden?
4. Müssen alle Bewirtschafter des Gewässers, dieselben Richtlinien in der Umsetzung haben?
5. Kann bei Besatz, einer Fischart, ohne Reproduktionsnachweis, überhaupt ein Zwischenmaß Gültigkeit haben?
Über viele Meinungen, bezüglich dieser Fischarten (Karpfen, Hecht, Schleie) und der Thematik, würde ich mich freuen.
Vielleicht ergeben sich daraus, noch völlig andere Sichtweisen, Argumentationen oder Begründungen, die ich rein subjektiv, nicht im Fokus oder erkannt habe.
Besonders bei diesen benannten Fischarten.
Deshalb bitte ich im Vorfeld, sich nur auf diese Fischarten zu beschränken, bei Meinungen.
Ich persönlich, bin der Meinung, ein Zwischenmaß macht nur Sinn, wenn diese definierte Zwischengröße in einer Anzahl vertreten ist, die dieser Entnahmeregel gerecht wird.
Der Laichfischbestand, bedroht ist!
Der nachkommende Jungfischbestand, in seiner Breite, nicht ausreichend vertreten ist, oder durch Entnahme, schon drastisch, dezimiert wird, was dann wieder Auswirkungen auf eine gesunde Alterspyramide hat, damit auch auf den Laichfischbestand.
Selbst dann müsste in mind. 2 jählichen Abständen, überprüft werden, ob diese Zwischengröße, noch vertretbar ist oder sich die Verhältnisse verschoben haben.
Grundsätzlich bleiben aber folgende Fragen um ein Zwischenmaß zu definieren, bestehen, für das jeweilige Gewässer!
1. Reproduziert sich eine Fischart überhaupt?
2. Wie entwickelt sich die Alterspyramide, damit auch eine definierbare Zwischengröße die entnommen werden kann?
3. Welchen tatsächlichen Einfluss hat die Entnahme, bestimmter Fischgrößen, auf die Bestandssicherung und Entwicklung?
4. Wird der jährliche Einfluss durch Entnahme auf den Fischbestand, überprüft, damit auch reagiert, auf diese Entwicklung?
5. Macht es Sinn, für Angler diese Richtlinien zur Entnahme, vorzugeben, aber diese Richtlinien, gelten für einen Fischer nicht, der das Gewässer mit bewirtschaftet?
Wenn man nachhaltig einen Fischbestand erhalten will, diesen Stützen möchte, deshalb Angler einschränkt, bezüglich Entnahme, gleichzeitig aber Karpfen besetzt, aber keinerlei Informationen für eine Reproduktion hat, bekommt es einen faden Beigeschmack!
Wenn dann für den Fischer, all diese Richtlinien nicht gelten, er sich nicht daran halten muss, welchen Sinn macht dann, diese Entnahmeregel?
Im schlimmsten Fall wird alles torpediert, wofür Angler, wenn überhaupt auf einer grundlegenden, fundierten Basis beruhend, schützend und erhaltend, verbessernd einwirken sollen!
Hier einmal die Pressemitteilung, worauf sich auch meine angemerkte Kritik richtet.
http://www.nnn.de/nachrichten/home/top-thema/article/1715/kapitale-hechte-fuer-angler-tabu.html
Bei dieser schmalen Datenbasis, die auch der Verein, nicht öffentlich widerlegen oder sein Entnahmefenster überhaupt, fundiert an Daten belegt, kann ich diese Aussagen durchaus nachvollziehen.
Wer einen kapitalen Fisch an der Angel hat, lässt sich damit fotografieren, darf den Fang ansonsten aber nicht weiter verwerten. Kritiker sprechen von Trophäenfischerei: Geangelt werde nur für das Foto.
Andere kritische, aber durchaus berechtigte Einwürfe, stehen im Artikel.
Deshalb einmal in die Runde gefragt.
1. Wann macht ein Zwischenmaß, Sinn?
2. Welche grundlegende Datenbasis muss vorhanden sein?
3. Wie kann und muss, auf die Entwicklung des Fischbestandes reagiert werden?
4. Müssen alle Bewirtschafter des Gewässers, dieselben Richtlinien in der Umsetzung haben?
5. Kann bei Besatz, einer Fischart, ohne Reproduktionsnachweis, überhaupt ein Zwischenmaß Gültigkeit haben?
Über viele Meinungen, bezüglich dieser Fischarten (Karpfen, Hecht, Schleie) und der Thematik, würde ich mich freuen.
Vielleicht ergeben sich daraus, noch völlig andere Sichtweisen, Argumentationen oder Begründungen, die ich rein subjektiv, nicht im Fokus oder erkannt habe.