Hallo,
von staatlicher Seite ist eine Köderfischreuse nicht verboten.
Verbotene Mittel sind unter § 38 LFG aufgeführt.
§ 38 Verbot schädigender Mittel
(1) Der Fischfang mit künstlichem Licht, explodierenden, betäubenden und giftigen Mitteln, mit Schlingen sowie mit verletzenden Geräten (mit Ausnahme von Angelhaken) sowie das Reißen (einschließlich Zocken, Schlenzen und dergleichen) sind verboten.
Das heißt zunächst einmal, das Land BW verbietet die Reuse nicht, sie ist ein zugelassenes fischereiliches Mittel.
Der Pächter muss sie aber in seinem Gewässer nicht zulassen.
Ob du die Köderfischreuse einsetzen darfst, liegt am Pächter des Gewässers.
Listet er die Reuse auf dem Erlaubnisschein als zugelassenes Mittel auf, darfst du sie einsetzen.
Ist die Reuse auf dem Erlaubnisschein nicht aufgeführt, ist ihr Einsatz eine Fischwilderei.
§37 listet auf, was ein Erlaubnisschein enthalten muss.
§ 37 Erlaubnisschein
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5. Angaben über die zugelassenen Fanggeräte und Wasserfahrzeuge
Also, du darfst sie nur einsetzen, wenn sie auf dem Erlaubnisschein aufgeführt ist.
Winde