Moin,
angeregt durch die Verlinkung eines Artikels über die PCB Belastung von Fischen im Dortmunder Hafen durch Fairbanks und einer kurzen Diskussion des Themas mit einem Freund habe ich mir mal Gedanken über die weitreichenden Konsequenzen gemacht, die sich aus dem geforderten "freiwilligen Angelverzicht" ergeben könnten.
http://www.derwesten.de/staedte/dor...herei-in-Dortmund-id4181321.html#derwestenRSS
Unbestritten ist, dass sich in unseren Fließgewässern (teilweise auch in Seen) bedingt u.a. durch Altlasten Gifte aller Art im Naturkreislauf anreichern. Diese können dank immer besseren Analysemethoden in immer geringeren Konzentrationen nachgewiesen werden. Eine der positiven Begleiterscheinungen daraus ist z.B., dass die Grenzwerte für Nahrungsmittel heruntergesetzt werden können und müssen. Im Fall der Belastung von Fischen aus dem Hafengebiet führt das zu einem Verzehrverbot - und damit zur Forderung, das Angeln wegen der nicht mehr gegebenen "Verwertungsabsicht" (schließlich darf nicht mehr "verwertet" werden) - zu untersagen. Folgt man der Stringenz dieser Logik, könnte sich daraus ein flächendeckendes Angelverbot ergeben.
Neben den methodischen Fehlern (zu geringe Probenmenge, verallgemeinerung der Ergebnisse bei einzelnen Arten wie dem Aal auf die Belastung aller Fische) scheint mir auch die spontane Ausweitung der "Angelverbotszone" auf angrenzende Kanäle fragwürdig.
Wie steht denn jetzt "posthum" die Angelei in den Zeiten besonders hoher Belastungen da? Wer hat in den 70er Jahren tatsächlich Fisch aus dem Rhein gegessen und wieso war seinerzeit die Ausübung der Angelei erlaubt - obwohl auch damals schon die Belastung des Nahrungsmittels Fisch bekannt waren?
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Stellungnahme des 1. ASV Dortmund e. V. als Pächter des Dortmunder Hafens sowie vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. als Pächter der angrenzenden Kanalstrecke:
http://www.lfv-westfalen.de/content/aktuelles/pcb_dortmund_aktuell.php
By the way: der Lfv ist Mitglied des VDSF in dessen "Grundsätze der Angelfischerei" steht: "Mit dem Fang von Fischen ist deren Verwertung unabdingbar verbunden."
http://www.vdsf.de/fischerei/angelfischen.html
Wie passen dann folgende Aussagen des Lfv zu diesen "Grundsätzen":
Irgendwelche Meinungen dazu?
Gruß Thorsten
angeregt durch die Verlinkung eines Artikels über die PCB Belastung von Fischen im Dortmunder Hafen durch Fairbanks und einer kurzen Diskussion des Themas mit einem Freund habe ich mir mal Gedanken über die weitreichenden Konsequenzen gemacht, die sich aus dem geforderten "freiwilligen Angelverzicht" ergeben könnten.
http://www.derwesten.de/staedte/dor...herei-in-Dortmund-id4181321.html#derwestenRSS
Unbestritten ist, dass sich in unseren Fließgewässern (teilweise auch in Seen) bedingt u.a. durch Altlasten Gifte aller Art im Naturkreislauf anreichern. Diese können dank immer besseren Analysemethoden in immer geringeren Konzentrationen nachgewiesen werden. Eine der positiven Begleiterscheinungen daraus ist z.B., dass die Grenzwerte für Nahrungsmittel heruntergesetzt werden können und müssen. Im Fall der Belastung von Fischen aus dem Hafengebiet führt das zu einem Verzehrverbot - und damit zur Forderung, das Angeln wegen der nicht mehr gegebenen "Verwertungsabsicht" (schließlich darf nicht mehr "verwertet" werden) - zu untersagen. Folgt man der Stringenz dieser Logik, könnte sich daraus ein flächendeckendes Angelverbot ergeben.
Neben den methodischen Fehlern (zu geringe Probenmenge, verallgemeinerung der Ergebnisse bei einzelnen Arten wie dem Aal auf die Belastung aller Fische) scheint mir auch die spontane Ausweitung der "Angelverbotszone" auf angrenzende Kanäle fragwürdig.
Wie steht denn jetzt "posthum" die Angelei in den Zeiten besonders hoher Belastungen da? Wer hat in den 70er Jahren tatsächlich Fisch aus dem Rhein gegessen und wieso war seinerzeit die Ausübung der Angelei erlaubt - obwohl auch damals schon die Belastung des Nahrungsmittels Fisch bekannt waren?
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Stellungnahme des 1. ASV Dortmund e. V. als Pächter des Dortmunder Hafens sowie vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. als Pächter der angrenzenden Kanalstrecke:
http://www.lfv-westfalen.de/content/aktuelles/pcb_dortmund_aktuell.php
By the way: der Lfv ist Mitglied des VDSF in dessen "Grundsätze der Angelfischerei" steht: "Mit dem Fang von Fischen ist deren Verwertung unabdingbar verbunden."
http://www.vdsf.de/fischerei/angelfischen.html
Wie passen dann folgende Aussagen des Lfv zu diesen "Grundsätzen":
Die Angelfischerei bezieht ihre Legitimation nicht ausschließlich durch die Verwertung von Fischen, sondern besitzt einen hohen Freizeitwert und soziale Bedeutung durch die Arbeit in den Vereinen. Insbesondere die Jugendarbeit in den Vereinen genießt hohe Anerkennung und führt zu einer gesunden geistigen und körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Irgendwelche Meinungen dazu?
Gruß Thorsten
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