Herzlich willkommen bei der Rheinfischereigenossenschaft!
Landschaftsplanung und Angelverbote am Rhein im Kreis Wesel
Mit der Zustimmung des Kreistages des Kreises Wesel vom 25.03.2010 sind die Regelungen einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Wesel und der Rheinfischereigenossenschaft wirksam geworden. Diese Kooperationsvereinbarung regelt die Fischereiausübung am gesamten Rheinufer im Kreis Wesel an Stelle von entsprechenden Festsetzungen in den Landschaftsplänen und Schutzgebietsverordnungen.
Ab sofort ist das Angeln am Rheinufer im Kreis Wesel nur noch in bestimmten Abschnitten ganzjährig erlaubt, in anderen Abschnitten gelten zeitlich befristete oder ganzjährige Angelverbote, die jeder Erlaubnisscheininhaber zu beachten hat. Verstöße gegen die Regelungen der Kooperationsvereinbarung erfüllen den Tatbestand des Angelns ohne Fischereierlaubnisschein und können entsprechend als Fischwilderei angezeigt und geahndet werden.
Informationen zu den fischereilichen Regelungen für die Rheinuferstrecken im Kreis Wesel mit einer Darstellung von Angelverbotsstrecken und Strecken, in denen das Angeln weiterhin erlaubt ist, finden Sie unter nachfolgenden Links:
Karte der Rheinuferstrecken für das nördliche Kreisgebiet (1,28 MB)
Karte der Rheinuferstrecken für das südliche Kreisgebiet (1,28 MB)
Liste der Rheinuferstrecken mit Stromkilometerangaben (15 KB)
Über die Kooperationsvereinbarung informiert auch der Kreis Wesel:
Kreis Wesel – Angeln am Rhein
Reinfischereigenossenschaft - NRW