Hallo Anglernachwuchs 95
Ich gehe mal davon aus, dass Du nur zum Urlaub in Brandenburg bist und angeln möchtest.
Du hast also den Fischereischein deines Bundeslandes.
Damit bist du völlig gleichberechtigt mit Brandenburger Fischereischeinbesitzern.
Das Alter spielt hier keine Rolle, lediglich der Fischereischein zählt.
Da du BW erwähnt hast, gehe ich davon aus, dass du kein Mitglied des LAVB bist.
Erwirbst du dir eine, Tages, Wochenkarte, für LAVB Gewässer kannst Du völlig gleichberechtigt ohne Einschränkung Angeln gemäß den Bestimmungen der Verordnung, Gesetze BRB, Gewässerordnung LAVB.
Unterschiede gibt es bei dem Erwerb von Tageskarten der Fischer usw.
Dann ist der Erwerb, falls möglich, einer Nachtangelerlaubnis nötig oder es gibt schlicht keine.
Du kannst ohne Begleitung angeln, mit 2 Ruten. Auch nachts (LAVB). Oder entsprechend der gelösten Fischereischeinerlaubnis von anderen Fischereirechteinhabern (z.B. Fischer).
Du darfst bei LAVB Gewässern auch zwei Köderfischruten benutzen.
Also viel Spaß beim Angeln im Land Brandenburg.
Hallo thoste
Erkläre Bitte diese Aussagen näher!
Kannst allein gehen, sogar einen Jugendlichen (der noch nicht alt genug für den Jugendfischereischein ist) ans Angeln heranführen, damit bist Du die Aufsichtsperson.
Genehmigte Rutenanzahl für beide Personen beachten, Landen und Versorgen des Fangs darfst nur Du ableisten, immer daran denken!
Völliger Quatsch.
Mitangeln anderer Personen ist nicht. Selbst eingeschränkt nicht.