skandaniel
Profi-Petrijünger
kann mir eventuell einer dazu helfen ??
Ich kann beim besten willen nichts darüber in meinen Unterlagen finden, bilde mir aber ein vor einiger Zeit gehört bzw gelesen zu haben das das Angeln von Brücken ( öffentliche ) also nur das runterlassen der Pose NICHT zulässig ist.
Ich kann aber keine Passus "erlesen" der in all den Unterlagen die mir der Verein zur Verfügung stellt ein eindeutiges VERBOT vorgibt
Ich habe mehr oder weniger 100 meter um die Ecke eine kleine ca 3 - 4 meter hohe brücke und drunter tummeln sich im arg flachen wasser immer einiges an Weißfischgetier ... alle Ufer sind aber derartig bewaldet / verwildert und oder als Schei..haus benutzt das ich dort in dieses Mienenfeld nicht reinkrauchen will
Ich kann beim besten willen nichts darüber in meinen Unterlagen finden, bilde mir aber ein vor einiger Zeit gehört bzw gelesen zu haben das das Angeln von Brücken ( öffentliche ) also nur das runterlassen der Pose NICHT zulässig ist.
Ich kann aber keine Passus "erlesen" der in all den Unterlagen die mir der Verein zur Verfügung stellt ein eindeutiges VERBOT vorgibt
Ich habe mehr oder weniger 100 meter um die Ecke eine kleine ca 3 - 4 meter hohe brücke und drunter tummeln sich im arg flachen wasser immer einiges an Weißfischgetier ... alle Ufer sind aber derartig bewaldet / verwildert und oder als Schei..haus benutzt das ich dort in dieses Mienenfeld nicht reinkrauchen will