Buzz Lightyear
Anfänger
§ 7
Angelfischerei
(1) Bestandteil der Handangel muß eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben. Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) ist nur ein Köder je Handangel zulässig. (2) Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen.
Wenn ich das richtig lese, darf ich in Brandenburg gleichzeitig mit einer Köderfischangel und einer Friedfischangel angeln. Oder interpretier ich irgendwas falsch?