Neueinsteiger -  Probeangeln ohne Angelschein?

Das alberne an der ganzen Thematik ist, dass in Sachsen z.B. ein Kind unter 9 Jahren in meinem Beisein mit einer meiner Ruten angeln darf während das für Erwachsene nicht erlaubt ist. Das hat dann meiner Meinung nach nichts mit der notwendigen Qualifikation zum Umgang mit Tieren zu tun.

Gruß Micha
 
Ich habe jetzt doch einige Zeit damit verbracht, Paragraphen zu studieren (kann ja für die Angelscheinprüfung nicht schaden).
Im Tierschutzgesetz steht explizit, dass Fische unter Aufsicht auch von Personen ohne Angelschein betäubt und getötet werden dürfen. Das ist ein Bundesgesetz, daher können die Länder das natürlich nochmal anders regeln. Wie bereits erwähnt, ist es in Niedersachsen unter Aufsicht erlaubt, an dafür vorgesehenen Angelteichen auch ohne Angelschein zu angeln.
Die Gesetze hier zu zitieren spare ich mir mal, Interessierte finden die Infos sicher auch so ;)
Ich muss aber Micha Recht geben, dass das Ganze etwas absurd ist, aber so ist das ja mit Vielem in Deutschland
 
Falls das auf die Frage bezogen ist: besagte Freunde und ich sind alle schon längst volljährig, gehen also nicht mehr als Jugendangler durch.
Falls das nur aus persönlichem Interesse war muss ich dich leider enttäuschen ;)
 
Da mir die Antwort von ommi def. zu suspekt war!

Machen wir jetzt mal Nägel mit Köpfe.




Fischereierlaubnisschein, Fischereischein
§ 57

(1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft ( §§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

(2) Ein Fischereierlaubnisschein ist nicht erforderlich:
1.

bei Anwesenheit des Berechtigten oder eines Beauftragten des Berechtigten,
2.

bei Fischereiwettbewerben und Prüfungen, die von einer anerkannten Vereinigung von Sportfischern (§ 54 Abs. 1) oder einem anerkannten Landesfischereiverband (§ 54 Abs. 3) veranstaltet werden.

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§ 58

(1) Der Fischereierlaubnisschein (§ 57) muß folgende Angaben enthalten:
1.

den Namen dessen, der die Fischereierlaubnis erteilt, sowie seine Unterschrift oder die seines Bevollmächtigten,
2.

den Namen, den Vornamen und die Anschrift des Erlaubnisinhabers,
3.

den Tag der Ausstellung und die Dauer der Fischereierlaubnis,
4.

die Gewässer oder Gewässerstrecken, auf die sich die Erlaubnis erstreckt,
5.

die zugelassenen Fanggeräte und Fahrzeuge.

(2) Das Fachministerium wird ermächtigt, durch Verordnung vorzuschreiben, daß für die Fischereierlaubnisscheine bestimmte Muster zu verwenden sind.
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§ 59

(1) Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen, die
1.

das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2.

eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben,

hat die Gemeinde ihres Wohnsitzes auf Antrag einen Fischereischein als Lichtbildausweis auszustellen. Der Fischereischein gilt für unbeschränkte Zeit.

(2) Personen, die mindestens drei Jahre als Küstenfischer tätig waren und das für die Führung eines Fischereifahrzeugs erforderliche Patent besitzen, kann ein Fischereischein auch ohne Prüfung ausgestellt werden.

(3) Der Fischereischein kann Personen versagt werden,
1.

die betreut werden (§ 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),
2.

die gröblich oder wiederholt gegen Vorschriften des Fischereirechts oder des Tierschutzrechts verstoßen haben.

(4) Treten Umstände nachträglich ein, deretwegen der Fischereischein versagt werden könnte, oder werden sie der Gemeinde nachträglich bekannt, so kann diese den Fischereischein für ungültig erkläre

Mit diesen Satz wird ganz klar geklärt es ist ein Fischereischein nötig ODER der Personalausweis und eine Ausdrückliche Erlaubniss des Besitzer das man Angel darf (was im dem Fall ja ein Erlaubnissschein wäre)

Und zum anderen Ich verstehe nicht was andere Bundesländer hier im Thema zu suchen haben. Weil dem Ersteller ist es wohl ziemlich egal was in Sachsen oder Bayern Gültig ist.



Nachtrag:
Aus vdsf Gewässer Ordnung
1.3. Fischereipapiere

1.3.1. Gesetzlich verlangte Ausweise

- der Fischereischein (Ausnahme: Niedersachsen)
- der Erlaubnisschein zum Fischfang soweit nicht fischereiberechtigt (Eigentümer und Pächter).



[URL="http://www.vdsf.de/fischerei/gordnung.html]vdsf Gewässer Ordnung[/URL]
[URL="http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1zp9/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FischGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-FischGNDpIVZ]Quelle des Fischereigesetzes[/URL]
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte eigentlich große Paragraphen-Posts vermeiden, ich bin ja auch kein Jurist.
Was mir eigentlich wichtig war, ist, dass ich meinen Freund mitnehmen kann, wenn ich einen Angelschein habe und das kann ich an Angelteichen sicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte eigentlich große Paragraphen-Posts vermeiden, ich bin ja auch kein Jurist.
Was mir eigentlich wichtig war, ist, dass ich meinen Freund mitnehmen kann, wenn ich einen Angelschein habe und das kann ich an Angelteichen sicher.

Ich behaupte an dieser Stelle einfach mal das die wenigsten von uns Volljuristen sind. Jedoch muss von jedem ein, für die sichere Ausübung der Fischerei, notwendiger Kenntnissschatz an Paragraphen verlangt werde.

Es gilt der Grundsatz:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!!

Petri
 
Es gelten beide Gesetzte. Ganz klar und nachdem jemand dir ne Fischereierlaubnis ausgestellt hat. Ist jemand dabei der dein handelt überwacht. Oder sicher überzeugt hat das du Waidgerecht handelst.
 
Ich behaupte an dieser Stelle einfach mal das die wenigsten von uns Volljuristen sind. Jedoch muss von jedem ein, für die sichere Ausübung der Fischerei, notwendiger Kenntnissschatz an Paragraphen verlangt werde.

Es gilt der Grundsatz:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!!

Petri


... was genau der Sinn dieses Threads ist ;)

Es scheint also so zu sein, dass Personen ohne Angelschein an Angelteichen angeln können. Wenn ich der_hias jetzt richtig verstanden habe, gilt derjenige, der mir den Erlaubnisschein ausstellt, dann als die Aufsichtsperson und trägt somit auch die Verantwortung, wenn ich Mist mache.
 
also wenn wir an unsere Prüfung zurück denken. Hat auch jeder nur von uns ein Fisch betäubt und dann Waidgerecht getötet. Was anderes muss man ja auch ned können. Was wir draußen am See machen dafür sind wir nun selbst verantwortlich. Anders wird es auch nicht ohne Schein gehen.
 
ja, dass ist in meck-pom möglich und letztendlich unglaublich, was alles für "Geld"
gemacht wird. ommi darf nicht mal probeangeln unter aufsicht eines erfahrenen anglers
die turis bei uns kaufen sich den schein, ohne ausbildung, ohne begleitung eines anglers,
einfach nur für Geld. einfach unglaublich!
 
ja, dass ist in meck-pom möglich und letztendlich unglaublich, was alles für "Geld"
gemacht wird. ommi darf nicht mal probeangeln unter aufsicht eines erfahrenen anglers
die turis bei uns kaufen sich den schein, ohne ausbildung, ohne begleitung eines anglers,
einfach nur für Geld. einfach unglaublich!


das gilt aber nur für Friedfisch nicht Raubfisch
 
ommi darf nicht mal probeangeln unter aufsicht eines erfahrenen anglers
die turis bei uns kaufen sich den schein, ohne ausbildung, ohne begleitung eines anglers,
einfach nur für Geld. einfach unglaublich!

auch in Brandenburg darf Ommi sich ein Friedfischschein holen,darf einfach so dann mit Friedfischmethode angeln.
ohne vielleicht noch Urlaub opfern zu müssen,um den geheiligten Fischereischein machen zu können. :)

also wie zb.in Norwegen usw.Angel raus und entspannen :klatsch

Gruß Jörg
 
..., wie bringt ihr Freunden das Angeln näher?
Ich fände es ein Bisschen doof, wenn mein Kumpel den ganzen Tag neben mir sitzt und mir beim Angeln zuguckt.

Ein Freund, zu welchem man regelmäßigen Kontakt hält und mit dem man über persönliche Angelegenheiten spricht, weiss um Deine "Angelei".
Mal erzählst Du vom letzten "Fischzug", mal fragt er von sich aus nach.
Somit kannst Du abschätzen, ob echtes Interesse seinerseits besteht.
Wenn er dann am Gewässer dabei sein will, solltest Du ihm und Dir kein "Ganztagsfischen" zumuten.
Ein Abstecher mit kleiner Ausrüstung (immer im Auto) wäre zunächst ausreichend um einen ersten Eindruck zu gewinnen.
Eine kurze Einführung in die Handhabung von Rute und Rolle, ein paar Auswürfe, ein wenig Einkurbeln ... das sollte genügen.
Währenddessen hast Du selbst natürlich keine Rute im Wasser.
Bei einem Biss übernimmst Du sofort und bringst es zu Ende.
Du könntest ihn bei der Gelegenheit zur Hilfe bei der Landung auffordern.
Betäuben und Töten ist definitiv Deine Angelegenheit.
Sollte er dann Interesse an einem längeren Aufenthalt am Wasser kundtun, könntest Du ihn zusätzlich mit dem Ausnehmen der Fische vertraut machen.
Dann sitzt er schon mal nicht "doof rum".
Wenn er dann ein paar mal dabei war und die Grundlagen erlernt hat, soll er durchaus auch mal einen Anhieb setzen und den Fisch drillen.
Aber nur unter Deiner Anleitung und der Vorraussetzung, daß Du jederzeit eingreifen und übernehmen kannst.
Das Betäuben und Töten bleibt weiterhin einzig Dir vorbehalten.

Unabhängig von Gesetzeslage und Gewässerart war und ist dies meine persönliche Vorgehensweise.
So hat mein Sohn das Angeln erlernt und so habe ich meinen Freund (die einzige Person, welche diese Bezeichnung verdient) an die Angelei herangeführt.
Kumpels, Nachbarn und sonstigen "nimm mich mal mit zum Angeln"-Typen sage ich höflich und unmissverständlich ab.
 
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