Campen und Zelten: 250 Euro Strafe?

Hallo zusammen

Jaja, die lieben Kontrolleure.
Ich habe da total unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Auf der gleiche Strecke am Main wurde ich von der Wasserschutzpolizei und auch von anderen Kontrolleuren unter die Lupe genommen. Die Wasserpol. hat gesagt der Überwurf muss weg die normale Kontrolle hat es nicht geschehrt. Strafe wurde mir allerdings von den Wasserschupos keine angedroht.
An unserem Vereinsgewässer sieht man großzügig darüber weg ob man nun ein Schrim, Shelter, Zelt oder was auch immer benutzt.
 
Aber ich war immer der Auffassung wenn man keinen Boden verwendet und das Zelt in einer natürlichen Farbe ist zählt es nicht als Campen und ist in der Natur auch gestattet! Kennt sich vllt jemand mit den Paragraphen aus???Ich meine es muss ja iwo ein Gesetz dazu geben.

So dacht ich eigentlich auch.
Auf jedenfall wa das bisher immer dann oK gewesen.
Bei Kontrollen wurde immer der meiste Wert darauf gelegt das kein Boden drin gewesen ist.

Gruß Nico
 
lefty62 schrieb:
Aus dieser Erfahrung herraus kann ich nur jedem raten sich vor Aufstellen seines Equipments, EGAL WO, ganz genau und vor allem bei den richtigen Stellen zu informieren.
Notfalls bei der Polizei anrufen.

@ Lefty die Polizei anzurufen nützt relativ wenig.
Der Beamter der dir dort Auskunft gibt, wird sicher nicht der Polizist sein, der einem am Wasser kontrolliert.
Gesetze sind leider auch oft Dinge, die man sich so auslegen kann wie der Polizist die jeweilige Sachlage beurteilt.
Hier die Gesetzeslage aus Bayern.
Stand LFV Bayern Ausgabe Dez. 09
Egal ob es ein Schirm, Bivi, oder Brolly ist.
Sobald sich darin eine Liege usw befindet, wird das leider als wildes Campen betrachtet.
 

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