Hallo!
hat schon jemand dort mal Prüfung gemacht?? Also, so wie ich das verstanden habe muss man dahin fahren bzw. wenn man genug Leute hat, kommt einer zu einem in der Nähe liegenden Ort. Mann bekommt dann diese Lehrgangsbescheinigung und kann dann an einem Prüfungstermin in Saarland teilnehmen und die Prüfung bestehen!!
Fragen:
1. Geht das auch wenn ich in Rheinland-Pfalz wohne? Zählt der Wohnort nicht, vor allem anderes Bundesland?
2. Da steht was nur von 60 Fragen. Ok! Gibt es da nicht irgendwie noch Praktische Prüfung?
Wäre sehr dankbar für diese Info
btw. klar, 300 Euro schon viel, aber wenn man das in nur 3 Tagen schafft, ist es das Geld wert!!
PS: hab hier noch was gefunden:
Rheinland-Pfalz Ausländische Touristen können in Rheinland - Pfalz einen Fischerei-schein erhalten ohne die Fischerprüfung abzulegen. Solange sie nicht auf eine Wohnung in der Bundesrepublik gemeldet sind brauchen sie keinen Sachkundenachweis zu erbringen. Ab einem Alter von 7 bis 16 Jahren können Kinder und Jugendliche den Jugendfischereischein erwerben. Er erlaubt es ihnen im Beisein eines Fischereischeininhabers (muss nicht volljährig sein!) zu angeln. Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt, der reguläre Fischereischein erworben und ohne Auflagen geangelt werden. Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Zuzug in Rheinland-Pfalz ohne weiteres umgeschrieben. Die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung ist zur Erteilung eines Fischereischeins auch in Rheinland-Pfalz gültig. 1 Jahr / 5 Jahre
Saarland Ausländische Touristen können ohne Prüfung und ohne Sachkunde-nachweis einen Fischereischein erwerben, der 1 Jahr gültig ist. Egal wie jung, es gibt für den Jugendfischereischein (ohne Prüfung) keine Altersgrenze nach unten. Angeln ist aber nur unter Aufsicht eines erwachsenen Fischerei-scheininhabers erlaubt. Ab 13 Jahren kann die Prüfung für den regulären Fischereischein abgelegt werden, der frühestens nach Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt wird. Fischereischeine anderer Bundesländer werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit umgeschrieben und verlängert. Ebenso wird eine in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung zur Erteilung eines Fischereischeins anerkannt. 1 Jahr / 5 Jahre, Jugendfischereischein 1 Jahr
So wie ich das verstehe, hat es seine Gültigkeit, auch wenn man in einem anderen Bundesland wohnt, oder?